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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MA wird krank ging aber nicht zum Arzt - kann MA jetzt noch zum Arzt und eine Krankmeldung holen?

G
Gabimaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Experten

wer kann zu folgenden Fall helfen?

ein MA geht um 11 Uhr nach Hause weil es ihm nicht gut geht. Geht aber nicht zum Arzt. Der MA kommt am nächsten Tag wieder zur Arbeit.

Nun möchte die Personalabteilung eine Krankmeldung von diesem MA. Wie gesagt er war nicht beim Arzt - was ist mit seiner Zeit???? Der Betriebsrat hat leider so einen Fall noch nicht gehabt - kann jemand helfen???

Im TV steht folgendes:

Jeder Beschäftigter hat dem AG umgehend vom 1. Tag der Erkrankung an, eine AU - spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen vorzulegen aus der die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ersichtlich ist.

Kann der MA jetzt noch zum Arzt und eine Krankmeldung holen??? Gruß Gabimaus

8.649030

Community-Antworten (30)

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Kölner

28.04.2009 um 13:04 Uhr

@Gabimaus Also hätte die AN sich erst eine AU ab dem nächsten Tag besorgen müssen - und da war sie ja wieder da.

K
Kriegsrat

28.04.2009 um 13:08 Uhr

BAG vom 04.05.71 und BAG vom 22.02.1973- 5 AZR 461/72

Für eine Erkrankung, die nach Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs.1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die sechs-Wochen-Frist am nächsten Tag zu laufen.

D
DeWalt

28.04.2009 um 16:00 Uhr

Also,

§ 5 des EFZG besagt ganz klar, das eine AUB erst bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen vorzulegen ist. Davon unabhängig ist die AU ,nicht mit der AUB verwechseln, unverzüglich mitzuteilen. Da die Unbadingbarkeit in § 12 des EFZG besagt, dass von diesem Gesetz mit Ausnahme des § 4 Abs.4 nicht zuungunsten der AN abgewichen werden darf kann diese Regelung nicht unterschritten werden.

Das bedeutet konkret, das der MA hier keine AUB braucht, weil er nicht länger als drei Kalendertage krank war. Er ist auch nicht verpflichtet einen Arzt aufzusuchen. Das muss man gezwungenermaßen erst dann tun, wenn man länger als drei Kalendertage krank ist.

P
paula

28.04.2009 um 16:33 Uhr

DeWalt

schon mal § 5 EFZG genau gelesen?

D
DeWalt

28.04.2009 um 16:39 Uhr

@ paula

Ja, du auch?

D
DonJohnson

28.04.2009 um 16:57 Uhr

@DeWalt Nun, vielleicht solltest du den noch mal ganz lesen - sicher ist sicher. Kölner und kriegsrat haben nämlich absolut Recht...

W
Waschbär

28.04.2009 um 16:57 Uhr

@Gabimaus, also ein Arzt wird dir bestimmt keinen Gelbenschein austellen, rückwirkend darf er das nicht. Aber ich lese deine Vereinbarung auch das der AN erst am folge Tag eine Bescheinigung benötig,den Tag wo er auf der Arbeit war benötigt err keine.

@DeWalt, Paula meinte > § 5 EFZG klein gedruckt. .......Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen............

D
DonJohnson

28.04.2009 um 17:01 Uhr

@waschbär. Nun, und im TV ja geregelt... Aber dennoch hast du ihm die Chance gegeben mal drüber nachzudenken ;-))) Böser Waschbär ;-)))

D
DeWalt

28.04.2009 um 17:14 Uhr

Kommando zurück!!!!

Es bezieht sich doch auf die generelle Dauer der Au, nicht auf die reine Vorlage

K
Kölner

28.04.2009 um 17:26 Uhr

@DeWalt Ich hätte die andere Darstellung ruhig stehen gelassen..

Quatsch! Ein klein wenig Arbeitsrecht und Dir wäre geholfen! Dieses Recht ist dispositiv!

D
DeWalt

28.04.2009 um 17:29 Uhr

Kölner,

wie du siehst habe ich meine Antwort geändert!

W
Waschbär

28.04.2009 um 18:00 Uhr

@DeWalt, Tolle Wurst.... Es geht nicht um den Fehler in der Antwort.... es geht hier um einsicht.

@DJ, Ich bin nicht böse.... Das war Bambi :-))) Ich bin ein Rauptier , ein Killer der Terminator der Ar(em)-meisen... :-))). Weist Du wie ein Waschbär in Japan heisst der Schuppen hat?

D
DonJohnson

28.04.2009 um 18:06 Uhr

@Waschbär

Du meinst aber jetzt nciht Gozilla, oder? ;-)))

D
DeWalt

28.04.2009 um 18:10 Uhr

@ Rauptier

Wenn ich nicht einsichtig wäre, hätte ich dann meine Antwort geändert?

D
DonJohnson

28.04.2009 um 18:17 Uhr

@DeWalt Ist doch alles ok. Keep cool! Es ist doch gut wenn man seine Meinung vertritt und nciht sofort auf jede anders lautende Meinung hört.

@Waschbär Nun sag bitte bitte nciht dass deine niedlichen Artgenossen in Japan "Gozilla" heißen ;-)))

W
Waschbär

28.04.2009 um 18:21 Uhr

@DeWalt, Nein, du hast den beitrag verändert und ausgesagt das du deine Antwort änderst.... Das ist keine Einsicht sondern zeugt eher vom "beugen" ..... Ich sehe da schon einen Unterschied,aber ich höre auch die Flöhe Husten und das Gras Wachsen.....

@DJ, Doch.... Ehrlich. Und das ganze immer nur weil sie in Japan am Meeresrand KEIN anti Schuppen Wasser haben.... Deshalb schwamm "es" auch bis nach Amerika, weis "es" im Lied von Ramstein "Amereika.." raus hörte das es dort hilfe gibt.... Was Schuppen alles auslösen können....

D
DeWalt

28.04.2009 um 18:52 Uhr

@ waschbär

Das müssen höllische Ohrenschmerzen sein bei dem ganzen Lärm im Alltag. Zum Thema Einsicht: Wenn ich Einsicht haben will, muss ich dann nicht erst meinen Standpunkt aufgeben und mich der anderen Meinung anschließen. Wer sich, wie du es nennst, nicht beugt kann sich auch keiner anderen Meinung anschließen und ist somit uneinsichtig. Aber ich bevorzuge statt beugen "der Richtigkeit nachgeben".

Dabei darfst du Nachgeben aber nicht als Schwäche sehen. Es ermöglicht dir erst, dein Ziel, wenn auch auf einem anderen Weg, zu erreichen.

D
DonJohnson

28.04.2009 um 18:57 Uhr

@DeWalt Schöne Antwort, aber warum klingt es nach Rechtfertigung? Es ist doch alles klar und du kennst ja den Waschbär, ein Raubtier, welches in Japan als Gozilla rum hüpft nun, es bleibt ein Raubtier!

P.S. Wenn einer den Sinn dieser Worte verstanden hat, soll er ihn mir mitteilen. Ich finde aber, dass es sich gut anhört ;-)))

W
Waschbär

28.04.2009 um 19:03 Uhr

@DeWalt, Ist das von Gandi??? Egal ich will ein Kind von dir, sowiel Schmuse- Worte hörte ich selten in dem Forum hier ...

@DJ, Wieso sollte "DeWalt" mich kennen? Der nick ist doch noch "neue" oder ????

D
DeWalt

28.04.2009 um 19:16 Uhr

@ waschbär

Nein ist nicht von Gandi. Würde das Kind denn halb Waschbär oder halb Godzilla sein? Ich finde das wichtig für die Größe des Kinderbettes.

Ja der Nick ist neu, aber nur weil der Anwender gezwungen war ihn zu ändern. (Wegen der neuen Regeln)

D
DonJohnson

28.04.2009 um 19:27 Uhr

Ich meinte "kennen" auch nicht persönlicher Natur. Jeder der hier ab und an mal rein sieht kennt dich doch Waschbär (was jetzt nciht negativ gemeint war!

W
Waschbär

28.04.2009 um 19:34 Uhr

@DeWalt, Wieso hast Du Schuppen?? ... Dann Wasche ich dir gerne den Kopf, so wie vielen vor dir :-)))) Kinderbett das brauchen W.Bs nicht, weil wir keine Kinderstube haben .... .-))

Wie war den dein Alter??? Regeln.... mhh , hättest mal so schön Pfeifen sollen wie der Lemur in Madagaskar .... Dann wäre "alles Gut".

@DJ, ach neee ??? Da bin ich aber froh,das ich nur "hier" im WAF Forum bekannt bin.... Was meinst du.. Autogrammkarten sind wohl noch etwas früh... ???

G
Gabimaus

28.04.2009 um 19:35 Uhr

@alls.

schön für die vielen Antworten, aber beantwortet hat mir eigentlich keiner meine Frage. Nochmal - was passiert mit der Zeit des Mitarbeiter

Ist ein AU notwendig oder muss er die Zeit von seinen Überstunden nehmen????

Gruß

D
DeWalt

28.04.2009 um 19:43 Uhr

Gabi

der kriegsrat hat deine Frage bereits beantwortet. Der Tag zählt als gearbeitet.

@ waschbär Nein ich habe keine Schuppen, aber ich weiß ja nicht ob du ein japanischer Waschbär mit schuppen bist.

D
DonJohnson

28.04.2009 um 19:44 Uhr

@Gabimaus

Doch, deine Frage wurde beantwortet!!!

*@Gabimaus Also hätte die AN sich erst eine AU ab dem nächsten Tag besorgen müssen - und da war sie ja wieder da. Antwort 1 Erstellt am 28.04.2009 - 11:04 Uhr von Kölner 120125 *

*BAG vom 04.05.71 und BAG vom 22.02.1973- 5 AZR 461/72

Für eine Erkrankung, die nach Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs.1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die sechs-Wochen-Frist am nächsten Tag zu laufen. Antwort 2 Erstellt am 28.04.2009 - 11:08 Uhr von kriegsrat Nachricht an Verfasser (kriegsrat) 120127*

@Waschbär Hätte ich mal bloß nichts gesagt - nachher sehen wir dich noch eines Tages im Dschungel Camp!!! ;-)))

G
Gabimaus

28.04.2009 um 19:51 Uhr

@all

unser Peronalbüro sagt, der MA ist um 11 Uhr gegangen und ist nicht wieder gekommen. Somit ist die Zeit von 11 - 15:45 (Arbeitsende) eine Fehlzeit. Seine Stunden werden von Überstundenkonto abgezogen.

Was sagt ihr dazu???

Gruß Gabimaus

D
DonJohnson

28.04.2009 um 19:53 Uhr

Vielleicht solltest du das Urteil, welches kriegsrat hier angeführt hat im Wortlaut vorlegen!

K
Kriegsrat

29.04.2009 um 09:44 Uhr

... und vielleicht wäre es hilfreich, hier zusätzlich den § 616 BGB heranzuziehen.... (außer er wäre abbedungen, d.h. per AV/TV ausgeschlossen) Vorübergehende Verhinderung :Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

W
Waschbär

29.04.2009 um 15:47 Uhr

@DeWalt, Natürtlich bin ich bkein Japanischer Waschbär mit Schuppen.... Wäre ich ein Japaner dann könnte ich ja die hohen Beiträge nicht Lesen und ausser dem könnte keiner meine Beiträge verstehen... oder kann hier einer Japanisch lesen?

Na ja immer hin, hat Gabimaus nun verstanden was grundlage der AU ist.

Mh, Essen Japanische waschbären mit Stäbchen.... ? und wenn ja nehemen sie ihre hinterpfoten zur Hilfe?

B
Berliner

29.04.2009 um 15:57 Uhr

Wenn Waschbär auf Seminar geht und das Hotel als Liebesnest endeckt....

Waschbär ist selbst in Japan Thema Man kann ja nicht gerade behaupten, dass die Hotelbranche sonst ein ruhiges Geschäft sei. Aber die Aufregung, die Waschbär derzeit im "Park Inn“ in Mitte verursacht, gleicht schon beinahe jener, die bei Gästen wie Brad Pitt und Angelina Jolie entstehen würde. Anzeige 18.6.2008 0:00 Uhr 18.6.2008 0:00 Uhr

Für Catharina Cora, die neue Direktionsassistentin, war das jedenfalls eine Nagelprobe: Frisch im neuen Job, schon hat sie Fernsehteams und Printreporter selbst aus Japan am Telefon. Jetzt will die Direktion erstmal Ruhe einkehren lassen, sagte Catharina Cora am Dienstag. Waschbär bleibt da, wo er ist, „wir werden auch keine Sondergenehmigung bei den Behörden beantragen, um das Tier umsetzen zu lassen“. Vielmehr hofft man darauf, dass sich der Rummel um Waschbär langsam legt, genauso, wie das nachtaktive Tier tagsüber seine Pausen einlegt.

Wer nun womöglich mit einem angekratzten Auto in die Garage fahren sollte und glaubt, das könne er dem „Park Inn“ in Rechnung stellen, hat sich übrigens geschnitten. Rechtlich gesehen muss das Hotel keinerlei Kosten übernehmen, sagt Catharina Cora. Ganz abgesehen davon, dass der Berliner Jagdreferent und Wildtierexperte des Senats, Derk Ehlert, es „für ein Gerücht“ hält, dass der Waschbär tatsächlich mit seinen Krallen Autolack beschädigen kann. Es wird jedenfalls keine warnenden Infoflugblätter für Hotelgäste geben. kög

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 18.06.2008)

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