Sonntag ab 22.00 Uhr
Unser AG behauptet das wenn man am Sonntag um 22.00 Uhr beginnt dass das kein Sonderschicht ist. Stimmt das
Community-Antworten (2)
22.06.2013 um 01:18 Uhr
@Yesilayazi Stimmt: § 9 Abs 2 ArbZG
22.06.2013 um 11:35 Uhr
Was ist denn unter "Sonderschicht" zu verstehen?
Wie Kölner schon schreibt. Man kann die Schicht im Sinne des ArbZG am Sonntag um 22.00 Uhr beginnen lassen. Es ist dann eben eine Schicht. Und wie diese eingeteilt werden unterliegt ja bekanntlich der Mitbestimmung.
Unter Sonderschicht würde ich eine Schicht verstehen, die üblicher Weise im Betrieb nicht vorgesehen ist und nur zu einem besonderen Anlass - unter Beachtung der Mitbestimmung - durchgeführt wird.
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