Erstellt am 16.06.2010 um 14:40 Uhr von Petrus
Lest euch §87(1) Nr.2 BetrVG durch. Und dann verhandelt mit eurem Chef eine entsprechende Betriebsvereinbarung.
Erstellt am 16.06.2010 um 23:21 Uhr von DerAlteHeini
Mönch
Wofür gibt es die Mitbestimmungsrecht des BR, wenn dieser diese Rechte nicht wahrnimmt.
Schaut euch §87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG an. Damit kann der BR umfassend mitbestimmen.
Ziffer 2.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Ziffer 3.
vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;