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Arbeitszeitkürzung und Minusstunden

M
Mönch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein neuer Betriebsrat und stehen schon vor unserem ersten Problemfall. Unser Chef hat vor einem Jahr unsere Arbeitszeit gekürzt wegen Spätzuschlag. Er hat den Zuschlag schon abgezogen, damit wir keine Überstunden aufbauen und wir müssen später anfangen bei Nachmittagsschicht. Das heißt wie folgt und betrifft uns alle, hier meine Arbeitzeit: Laut Vetrag 25 Std./Wo, Spätzuschlag 12 Min - jetzt muss ich anstatt um 14.30 erst um 15 Uhr anfangen, es fehlt also eine halbe Stunde, Zuschlag nur 12 Min. Das bedeutet bei dreimal spät fehlt mir eine dreiviertel Stunde zu meinem Vertrag, das 4 Wochen lang - Na vielen Dank für die Minusstunden, die sich weiter summieren und die ich aber nicht einarbeiten kann. Alle Vollzeit- und Teilzeitkräfte sind betroffen, aber nur wenn man spät eingeteilt ist. Ist unser Chef im Recht? Was können wir dagegen unternehmen? Der alte BR hat sich nicht eingemischt, die fanden das "nicht so schlimm", wir schon.

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

16.06.2010 um 16:40 Uhr

Lest euch §87(1) Nr.2 BetrVG durch. Und dann verhandelt mit eurem Chef eine entsprechende Betriebsvereinbarung.

D
DerAlteHeini

17.06.2010 um 01:21 Uhr

Mönch Wofür gibt es die Mitbestimmungsrecht des BR, wenn dieser diese Rechte nicht wahrnimmt.

Schaut euch §87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG an. Damit kann der BR umfassend mitbestimmen.

Ziffer 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; Ziffer 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

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