Vorschriften zur Pause ?
Servus, mein AG bzw. dessen langer Arm behauptet das er ohne das es irgendeine geschlossene Vereinbarung gibt den Kollegen vorschreiben zu können wann Sie Pause machen zu haben. Ich als BR sage den Kollegen das Sie sich lediglich innerhalb des Gesetzes bewegen müssten und das heißt das mir eine Pause nach spätestens 6 Stunden zusteht. Das wiederum bedeutet das der durchgehende Arbeitsabschnitt nicht länger als 6 h betragen darf. Sie sagen den Kollegen sie müssten nach 6h Ihre Pause bereits gemacht haben. Es geht darum das wir im Schichtbetrieb eh schon mit wechselnden Rythmen zu tun haben und es daher wichtig ist eine täglich gleiche Pause zu haben und nicht auch das noch dauerhaft wechselnd. Interpretiere ich das Gesetz richtig ? Wenn unser AG eine Pause zeitlich vorschreiben wöllte muss er sich vorher mit uns § 87 auseinandersetzen.Oder ?
Community-Antworten (3)
21.06.2013 um 11:59 Uhr
Ja er muss. Die Lage und Länge der Pausen ist mitbestimmungspflichtig. (Erzwingbare Mitbestimmung) Es muss auch klar sein, wann ein Arbeitnehmer Pausen machen kann.
21.06.2013 um 16:12 Uhr
alles richtig was gironimo da schreibt. es gibt allerdings unter bestimmten bedingungen die möglichkeit, dass der AG dir die pause zu unterschiedlichen zeiten gewährt (unter beachtung des ArbZG). dann darf er sie jedoch nicht von der AZ abziehen, bezahlte pause also.
21.06.2013 um 17:53 Uhr
@ torstenxxx
"Das wiederum bedeutet das der durchgehende Arbeitsabschnitt nicht länger als 6 h betragen darf." Das siehst Du vollkommen richtig.
"Es geht darum das wir im Schichtbetrieb eh schon mit wechselnden Rythmen zu tun haben und es daher wichtig ist eine täglich gleiche Pause zu haben und nicht auch das noch dauerhaft wechselnd. Interpretiere ich das Gesetz richtig ?"
Hier liegst Du daneben. Im ArbZG steht lediglich, dass die Pausenzeiten im VORFELD bekannt sein müssen, aber nicht, dass die Erholungspausen jeden Tag zur selben Uhrzeit geplant sein müssen.
Aber was die Lage der Pausen betrifft, seid Ihr ja als BR im Boot.
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