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Eingruppierung

H
Hasenfuss
Jan 2018 bearbeitet

HAllo wir haben eine Angestellte die vor 6 Jahren als aushilfe eingestellt worden istMittlerweile hat sie viele Aufgaben übernommen die eigentlich eine Abteilungleiterin macht. Sie ist immer noch als Aushilfe eingruppiert. Kann sie drauf bestehen höher eingruppiert zu werden oder kann sie die ihr verlangten Arbeiten verweigern?

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Community-Antworten (4)

M
mitleserinnenn

20.06.2013 um 19:51 Uhr

Wenn sie stets andere Aufgaben wahrnehmen muss, solltevman als BR dss Thema fiktive Versetzung mal prüfen. Weiter, gibt es einen TV der Eingruppierungen regelt?

H
Hasenfuss

20.06.2013 um 21:30 Uhr

JA den gibt es. Kann man dann verlangen das sie anders eingruppiert wird?

M
mitleserinnenn

20.06.2013 um 21:57 Uhr

Notfalls muss der AN klagen

G
gironimo

21.06.2013 um 11:27 Uhr

Natürlich sollte der BR der Kollegin hilfreich zur Seite stehen und eine korrekte Eingruppierung fordern.

Gleichwohl bleibt es ein individueller Anspruch, den die Kollegin ggf. selbst beim Arbeitsgericht erkämpfen muss.

Da wäre es gut, wenn sie Gewerkschaftsmitglied ist. Die könnten dann den Rechtsschutz übernehmen und die oft strittige Frage, ob denn überhaupt der Anspruch auf den Tarif besteht, wäre damit ganz automatisch geklärt.

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