Eingruppierung
HAllo wir haben eine Angestellte die vor 6 Jahren als aushilfe eingestellt worden istMittlerweile hat sie viele Aufgaben übernommen die eigentlich eine Abteilungleiterin macht. Sie ist immer noch als Aushilfe eingruppiert. Kann sie drauf bestehen höher eingruppiert zu werden oder kann sie die ihr verlangten Arbeiten verweigern?
Community-Antworten (4)
20.06.2013 um 19:51 Uhr
Wenn sie stets andere Aufgaben wahrnehmen muss, solltevman als BR dss Thema fiktive Versetzung mal prüfen. Weiter, gibt es einen TV der Eingruppierungen regelt?
20.06.2013 um 21:30 Uhr
JA den gibt es. Kann man dann verlangen das sie anders eingruppiert wird?
20.06.2013 um 21:57 Uhr
Notfalls muss der AN klagen
21.06.2013 um 11:27 Uhr
Natürlich sollte der BR der Kollegin hilfreich zur Seite stehen und eine korrekte Eingruppierung fordern.
Gleichwohl bleibt es ein individueller Anspruch, den die Kollegin ggf. selbst beim Arbeitsgericht erkämpfen muss.
Da wäre es gut, wenn sie Gewerkschaftsmitglied ist. Die könnten dann den Rechtsschutz übernehmen und die oft strittige Frage, ob denn überhaupt der Anspruch auf den Tarif besteht, wäre damit ganz automatisch geklärt.
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