Erstellt am 20.06.2013 um 17:51 Uhr von mitleserinnenn
Wenn sie stets andere Aufgaben wahrnehmen muss, solltevman als BR dss Thema fiktive Versetzung mal prüfen. Weiter, gibt es einen TV der Eingruppierungen regelt?
Erstellt am 20.06.2013 um 19:30 Uhr von Hasenfuss
JA den gibt es. Kann man dann verlangen das sie anders eingruppiert wird?
Erstellt am 20.06.2013 um 19:57 Uhr von mitleserinnenn
Notfalls muss der AN klagen
Erstellt am 21.06.2013 um 09:27 Uhr von gironimo
Natürlich sollte der BR der Kollegin hilfreich zur Seite stehen und eine korrekte Eingruppierung fordern.
Gleichwohl bleibt es ein individueller Anspruch, den die Kollegin ggf. selbst beim Arbeitsgericht erkämpfen muss.
Da wäre es gut, wenn sie Gewerkschaftsmitglied ist. Die könnten dann den Rechtsschutz übernehmen und die oft strittige Frage, ob denn überhaupt der Anspruch auf den Tarif besteht, wäre damit ganz automatisch geklärt.