Erstellt am 29.11.2006 um 14:21 Uhr von Murdock
ja, bei uns ist die Kernarbeitszeit von 09.30 - 11.30 und von 13.30 - 15.00
Wo ist das Problem?
Erstellt am 29.11.2006 um 17:45 Uhr von Rollie
Ich sehe auch das Problem nicht. Der AG überläßt es den AN weitestgehend, wann sie arbeiten im Rahmen des Zeitfensters 7 - 18 Uhr, er legt lediglich fest, innerhalb welcher Zeit ein MA auf jeden Fall da sein muß. Der AN kann sich also innerhalb eines Zeitfenster von 11 Stunden seine Arbeitszeit einteilen, sofern er dabei die 2 Zeitblöcke, welche der AG fordert, einhält.
Da läßt dem An genug Flexibilität und gibt dem AG Planungssicherheit, wann der MA anzutreffen ist.