Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zu Arztbesuchen in der Kernzeit.

Fakten lt. BV:
Tagessollarbeitszeit: 8 Stunden am Tag
Gleitzeitrahmen: 06:00 - 17:00 Uhr
Kernzeit: 08:00 - 14:30 Uhr
Zudem kann in der Kernzeit mit Genehmigung des Vorgesetzten eine Freistellung von max. 4 Stunden erfolgen. (steht dort genau so drin)

Während der Gleitzeit besteht wohl kein Anspruch auf Bezahlung wenn ich mich im Netz so umschaue. Was ist aber mit der Kernzeit?

Mal angenommen ich bekomme einen Termin um 08:00 Uhr zur Blutabnahme und bin um 10:30 bei der Arbeit.

Und wenn in der Kernzeit bezahlt wird, dann direkt ab 8 oder erst ab 08:15 Uhr weil ich ja von 08:15 - 17:00 noch meine 8 Stunden plus 45 Minuten Pausen zusammen bekommen könnte.

Man ist in der Personalabteilung jetzt der Meinung das man dem MA im Falle eines Arztbesuches einfach aufgrund der Regel mit den max. 4 Stunden Freistellung in der Kernzeit frei gibt und er daher keinen Anspruch auf Bezahlung der ausgefallenen Zeit hat.