Erstellt am 17.06.2013 um 10:13 Uhr von ganther
ich sehe sie erst einmal anders. Warum soll es nicht die Möglichkeit diesen Fehler zu beheben? Auch das muss man dem AG schon zugestehen.
Etwas anderes würde ich sagen, wenn die Mitarbeiter brav ihre 38 Stunden über Monate gearbeitet hätten und nun der AG will dass die MA nachleisten. Oder der AG nun gezahltes Geld zurückfordert. Da gibt es ggf auch Rechtsprechung
Erstellt am 17.06.2013 um 12:09 Uhr von gironimo
Verstehe ich es richtig. Die Kollegen haben 40 Std gearbeitet und das entsprechende Entgelt erhalten. Die 2 Std Plus ergeben sich ja nur auf dem Papier; sie sind nicht wirklich zusätzlich angefallen.
Da sehe ich keinen Anspruch.
Erstellt am 17.06.2013 um 14:19 Uhr von petrus
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausschlussfrist#Ausschlussfristen_im_Arbeitsrecht
Erstellt am 18.06.2013 um 10:05 Uhr von lancelot
zu petrus: Ausschlussfrist war eine gute idee, haben auch alle MA, damit sind die Vorjahre und Monate abgedeckt sehr gut!
Aber die letzten 3 Monate? Was mache ich damit? Die MA stehen auf dem Standpunkt, hier sei ein Vertrauenstatbestand entstanden, schließlich hätte der AG ja die Sorgfaltspflicht gehabt, das Zeiterfassungssystem korrekt zu bedienen. Bei 3 Monaten sind es immerhin 24 Std.
Die Stunden sind nicht geleistet worden, klar, aber der AG hat den Anschein gesetzt, als wären es "Überstunden" gewesen. daran muss ich der AG festhalten lassen??!!
Erstellt am 18.06.2013 um 10:34 Uhr von Kulum
steht denn diese doppelte Ausschlussfrist im AV? Ansonsten reden wir von 3 Jahren nach BGB.
Und sorry, wenn ihr tatsächlich seit Jahren, wie es dein Post impliziert, Überstunden schreibt, eigentlich keine entstanden sind, könnte ein Richter auch auf die Idee kommen, dass das inzwischen 38h Verträge sind. Es wurde ja seit Jahren danach gelebt und niemand hat es gestört. Korrigier mich wenn ich falsch liege, so jedenfalls lese ich das aus deinem Post.
Ob das für ne betriebliche Übung tatsächlich reicht, dazu sagt bestimmt noch jemand was
Erstellt am 18.06.2013 um 10:43 Uhr von nicoline
Die Mitarbeiter haben vertraglich eine 40 Std. Woche zu leisten, was sie nach Deiner Schilderung ja auch getan haben. Nur, weil das Zeiterfassungssystem verkehrt eingestellt ist und die Gehaltsabrechnungen evtl. verkehrt sind entstehen doch keine Überstunden! Manchmal bin ich echt verwundert, auf welch schräge Ideen Beschäftigte kommen.
Wenn die "Überstunden" als solche vergütet worden wären, wäre zu klären, in welchem Rahmen (Auschlussfrist) Geld zurückgefordert werden kann.
Wenn es auf dem Arbeitszeitkonto Gutschriften und Abbuchungen gegeben hätte, wäre auch hier zu klären, wie damit umzugehen ist.
*aber der AG hat den Anschein gesetzt, als wären es "Überstunden" gewesen. daran muss ich der AG festhalten lassen??!!*
Nö!
*damit sind die Vorjahre und Monate abgedeckt sehr gut!*
Ausschlussfristen im Arbeitsrecht sind in der Regel nicht auf Jahre angelegt, eher auf Monate. Da sollte man dann evtl. im AV, TV oder BV nachsehen, wie lang sie wirklich ist, unabhängig davon, dass ich überzeugt bin, dass die AN hier null Anspruch auf irgend etwas haben!
Erstellt am 18.06.2013 um 11:25 Uhr von lancelot
es ist in der Tat unglaublich, aber der fehler ist wirklich erst nach mehr als 2 jahren (!) durch Zufall aufgefallen. Gezahlt wurde immer das Festgehalt von 40 Stunden. Hier gab es kein Ärger. Es haben sich dann auch "Überstunden" von zum Teil mehr als 80 Std aufgebaut, die wurden aber abgebummelt oder mit GZ verrechnet!! Jetzt stehen also nur die letzten 3 Monate im raum und nun meinen die MA, sie hätten Anspruch auf dann wenigstens noch 24 Std (2 pro Woche, 8 im Monat mal 3)
Erstellt am 18.06.2013 um 12:14 Uhr von Kulum
Deine rechnung stimmt nicht so ganz, im Schnitt haben 3 Monate ziemlich genau 13 Wochen, nicht 12.
Aber ganz im Ernst, habt ihr Gewerkschaftsmitglieder? Ich würde da n Anwalt drauf schauen lassen. Ich bin mir nicht so ganz sicher ob da Ansprüche entstanden sind, so vehement bestreiten wie nicoline würde ich sie aber nicht.
@nicoline
AN kommen auch auf die Idee, auf mehrfach gezahltes Weihnachtsgeld einen Anspruch zu haben und haben diesen manchmal auch tatsächlich.
Also soooo furchtbar daneben finde ich die Vorstellung der AN hier nun auch wieder nicht. Offensichtlich ließ sich der Betrieb ja zwei Jahre lang problemlos leiten und niemand hat sich daran gestört, dass ursprünglich einmal etwas anderes vereinbart war.