Erstellt am 15.06.2013 um 10:24 Uhr von gironimo
So einfach geht das garnicht. Ein erster Blick in den Arbeitsvertrag gibt schon den ersten Anhaltspunkt. Gibt es dort eine Vereinbarung über Schichtarbeit? Wie viele Schichten sind vereinbart?
Wenn Ihr einen Betriebsrat habt (oder Du vielleicht so gar einer bist), wäre die Frage, was hat der AG mit dem BR vereinbart. Änderungen wären dann ja nur unter Beachtung der Mitbestimmung möglich.
Erstellt am 15.06.2013 um 11:06 Uhr von BloodyBeginner
Wenn es einen BR gibt - so oft wie dieser der Änderung des Schichtmodells zustimmt
Erstellt am 15.06.2013 um 16:19 Uhr von bocral
Jetzt sieht es so aus das der AG 2 tage vor der BR Wahl am 11.06 kam und es verkündete es aber erst ab den 01.07 beginnen soll. Hat der BR dann auch Mitspracherecht denn ein großer Teil der Kollegen ist dagegen?
Erstellt am 15.06.2013 um 20:44 Uhr von gironimo
Wenn der BR gewählt ist und sich konstituiert hat, kann er jederZeit seine Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit geltend machen. (§ 87 BetrVG). Der BR hat dann ein Initiativrecht und darf seinerseits eine andere Arbeitszeitregelung verlangen, als der AG in einer Zeit ohne BR festgelegt hat.
Um die entsprechenden Kenntnisse für die dann notwendigen Verhandlungen mit dem AG zu erlangen und um Betriebsvereinbarungen abzuschließen, solltet Ihr nach der Wahl zügig Seminare besuchen.
Erstellt am 15.06.2013 um 22:33 Uhr von bocral
Danke für die schnelle Antwort. Das mit an den Schulungen bin ich dran sind ja erst 2tage konstituiert. Das mit den Schichten war nur eilig weil bei einigen echt die Kinder Versorgung auf dem spiel steht.
Erstellt am 18.06.2013 um 12:50 Uhr von Laffo
zu beachten wäre auch noch der § 106 GewO, welcher nach Verkündigung des verbindlichen Dienstplanes für den AG verwirkt ist!
Der AG muss dann bei Änderung des Dienstplanes den AN befragen, ob dieser bereit ist diese Änderung zu akzeptieren!
Dies sollte alles in einer BV Arbeitszeit geregelt sein!