Schichtmodel
Der Arbeitgeber möchte in unser Abteilung, die Arbeitszeit auf der Spätschicht änder. Der Grund wäre wir sollten uns den anderen Abteilungen anpassen. Meine Frage: hat der Betriebsrat einen Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (3)
03.01.2020 um 10:38 Uhr
Natürlich- jegliche Änderungen der Arbeitszeiten.
03.01.2020 um 11:33 Uhr
03.01.2020 um 23:02 Uhr
Hallo NC1982, der Betriebsrat hat da mit zubestimmen.
"Betriebsverfassungsgesetz § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;"
wie gravierend wären die Änderungen? Was gibt es an Pro / Kontras?
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