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Schichtmodel

N
NC1982
Jan 2020 bearbeitet

Der Arbeitgeber möchte in unser Abteilung, die Arbeitszeit auf der Spätschicht änder. Der Grund wäre wir sollten uns den anderen Abteilungen anpassen. Meine Frage: hat der Betriebsrat einen Mitbestimmungsrecht?

22203

Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

03.01.2020 um 10:38 Uhr

Natürlich- jegliche Änderungen der Arbeitszeiten.

F
Fackelmann

03.01.2020 um 23:02 Uhr

Hallo NC1982, der Betriebsrat hat da mit zubestimmen.

"Betriebsverfassungsgesetz § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;"

wie gravierend wären die Änderungen? Was gibt es an Pro / Kontras?

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