Erstellt am 14.06.2013 um 08:11 Uhr von Aidan
Das Schlupfloch könnte sein, dass der AG mit jedem einzelnen AN versucht, individuelle Vereinbarungen zu treffen und dann glaubt, damit sei die Mitbestimmung des BR außen vor. Manche Richter folgen diesem Gedankenmodell leider, wenn der BR dann einen allgemeinen Unterlassungsanspruch nach § 87 Abs. 1 Ziff. 5 BetrVG durchsetzen will, denn laut BUrlG ist der Urlaub zwischen AG und AN einvernehmlich zu vereinbaren und das BetrVG angeblich nur zur Festlegung von Grundsätzen hierzu da (so wurden wir von einem Richter eingebremst, zweite Instanz läuft noch ...).
Warum die Lage des Urlaubs zu Kündigungen führen soll, erschließt sich mir hier nicht, zumal euer vereinbarter Minusstunden-Rahmen noch garnicht ausgeschöpft ist. Was haben denn die AN für eine Meinung dazu? Kriechen sie lieber vor dem Chef oder wollen sie ihren Urlaub selbst verplanen?
Erstellt am 14.06.2013 um 08:22 Uhr von Kulum
IMHO sind da bisher keine Minusstunden entstanden. Die BV kann nur den AN die Möglichkeit einräumen, überhaupt Minusstunden zu machen. Der AG hat gar keinen Anspruch darauf, dass AN mit ihm das Betriebsrisiko teilen.
Habt ihr den AG mal gefragt, was ihn zu der irrigen Annahme verleitet hat, er könne über Urlaub der über §3 BUrlG hinausgeht frei bestimmen?
Erstellt am 14.06.2013 um 08:24 Uhr von gironimo
Ich hoffe die 2. Instanz hat die Augenbinde abgenommen.....
Vielleicht sollte man nicht nur auf die Urlaubsgrundsätze sondern auch auf die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit eingehen.
Außerdem würde ich hier an Hand der Fragestellung ersehen, dass es keine Übereinkunft mit den Mitarbeitern gab.
>Wenn wir konsequent einschreiten, könnte es natürlich auch eine Kündigung zur Folge haben.< Das würde ich gelassen sehen - es ist eher unwahrscheinlich; wird aber gerne als Druckmittel verwendet.
Eure Schritte sollten sein:
Den AG auffordern, die von ihm eingeschlagene Vorgehensweise zu unterlassen und mit dem BR über das Thema Arbeitszeit und Urlaub zu verhandeln - mit dem Ziel verbindliche Vereinbarungen bei Auftragsmangel zu finden.
Erstellt am 14.06.2013 um 08:51 Uhr von petrus
> Die AN wurden wegen Arbeitsmangel nach Hause geschickt.
Spannend. Hat der ArbGeb Kurzarbeit beantragt? Oder zumindest erwogen?
> Nun ist unser GL auf die Idee gekommen, diese einfach mit den Urlaub der AN auszugleichen
Dass er mit dieser Idee eher auf dem Weg des Holzes war, wurde ja schon ausführlich erläutert...
> Wenn wir konsequent einschreiten, könnte es natürlich auch eine Kündigung zur Folge haben.
Ohne "mildere Mittel"erwogen zu haben? Spannend.
Erstellt am 14.06.2013 um 10:19 Uhr von mitleserinnenn
Minusstunden durch Urlaub auszugleichen geht nicht. Ist ein Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz. AN soll einfach den gesamten Urlaub fordern. Dazu gibt es auch Rechtsprechung. Weiter sollte der AN seine Arbeitskraft anbieten und wegen Annahmeverzug § 615 BGB seinen Lohn einfordern.
Erstellt am 14.06.2013 um 10:20 Uhr von mitleserinnenn
Bei nicht tarifgebundenen
Erstellt am 14.06.2013 um 10:21 Uhr von mitleserinnenn
Bei nicht tarifgebundenen Betrieben steht der Mehrurlaub im ArbV. Also kann der AG diesen nicht verweigern oder kürzen. Wäre Vertragsbruch. Der AN soll in ganz fordern, dann ist der BR gem § 87 mit im Boot.
Erstellt am 14.06.2013 um 11:16 Uhr von Kulum
"Dazu gibt es auch Rechtsprechung."
Auf welche(s) Urteil(e) beziehst du dich?