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Minusstunden durch Urlaub abgelten

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Ikarus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma haben sich einige Minusstunden angesammelt ( im Schnitt so 30 - 40 h ) pro Mann. Die AN wurden wegen Arbeitsmangel nach Hause geschickt. Nun ist unser GL auf die Idee gekommen, diese einfach mit den Urlaub der AN auszugleichen, ohne den BR zu informieren. Das bedeutet, das mancher Kollege bei der nächsten Abrechnung 2 oder bis zu 4 Tage abgezogen bekommt. nun gibt es ja in diesem Fall den § 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko Dann gibt es auch noch eine BV über ein Stundenkonto die regelt, dass höchstens 80 Minus- und 120 Plusstunden gemacht werden dürfen. Wenn wir konsequent einschreiten, könnte es natürlich auch eine Kündigung zur Folge haben. Nun meine Frage: Gibt es da irgendwo ein Schlupfloch, das der AG anwenden möchte? Wir sind nicht tarifgebunden und unser AG denkt, dass er über Urlaubstage, die über der gesetzlichen Vorschrift liegen, sowieso bestimmen kann. danke für euere Hilfe im Voraus

1.53008

Community-Antworten (8)

A
Aidan

14.06.2013 um 10:11 Uhr

Das Schlupfloch könnte sein, dass der AG mit jedem einzelnen AN versucht, individuelle Vereinbarungen zu treffen und dann glaubt, damit sei die Mitbestimmung des BR außen vor. Manche Richter folgen diesem Gedankenmodell leider, wenn der BR dann einen allgemeinen Unterlassungsanspruch nach § 87 Abs. 1 Ziff. 5 BetrVG durchsetzen will, denn laut BUrlG ist der Urlaub zwischen AG und AN einvernehmlich zu vereinbaren und das BetrVG angeblich nur zur Festlegung von Grundsätzen hierzu da (so wurden wir von einem Richter eingebremst, zweite Instanz läuft noch ...). Warum die Lage des Urlaubs zu Kündigungen führen soll, erschließt sich mir hier nicht, zumal euer vereinbarter Minusstunden-Rahmen noch garnicht ausgeschöpft ist. Was haben denn die AN für eine Meinung dazu? Kriechen sie lieber vor dem Chef oder wollen sie ihren Urlaub selbst verplanen?

K
Kulum

14.06.2013 um 10:22 Uhr

IMHO sind da bisher keine Minusstunden entstanden. Die BV kann nur den AN die Möglichkeit einräumen, überhaupt Minusstunden zu machen. Der AG hat gar keinen Anspruch darauf, dass AN mit ihm das Betriebsrisiko teilen.

Habt ihr den AG mal gefragt, was ihn zu der irrigen Annahme verleitet hat, er könne über Urlaub der über §3 BUrlG hinausgeht frei bestimmen?

G
gironimo

14.06.2013 um 10:24 Uhr

Ich hoffe die 2. Instanz hat die Augenbinde abgenommen.....

Vielleicht sollte man nicht nur auf die Urlaubsgrundsätze sondern auch auf die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit eingehen.

Außerdem würde ich hier an Hand der Fragestellung ersehen, dass es keine Übereinkunft mit den Mitarbeitern gab.

Wenn wir konsequent einschreiten, könnte es natürlich auch eine Kündigung zur Folge haben.< Das würde ich gelassen sehen - es ist eher unwahrscheinlich; wird aber gerne als Druckmittel verwendet.

Eure Schritte sollten sein: Den AG auffordern, die von ihm eingeschlagene Vorgehensweise zu unterlassen und mit dem BR über das Thema Arbeitszeit und Urlaub zu verhandeln - mit dem Ziel verbindliche Vereinbarungen bei Auftragsmangel zu finden.

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Petrus

14.06.2013 um 10:51 Uhr

Die AN wurden wegen Arbeitsmangel nach Hause geschickt.

Spannend. Hat der ArbGeb Kurzarbeit beantragt? Oder zumindest erwogen?

Nun ist unser GL auf die Idee gekommen, diese einfach mit den Urlaub der AN auszugleichen

Dass er mit dieser Idee eher auf dem Weg des Holzes war, wurde ja schon ausführlich erläutert...

Wenn wir konsequent einschreiten, könnte es natürlich auch eine Kündigung zur Folge haben.

Ohne "mildere Mittel"erwogen zu haben? Spannend.

M
mitleserinnenn

14.06.2013 um 12:19 Uhr

Minusstunden durch Urlaub auszugleichen geht nicht. Ist ein Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz. AN soll einfach den gesamten Urlaub fordern. Dazu gibt es auch Rechtsprechung. Weiter sollte der AN seine Arbeitskraft anbieten und wegen Annahmeverzug § 615 BGB seinen Lohn einfordern.

M
mitleserinnenn

14.06.2013 um 12:20 Uhr

Bei nicht tarifgebundenen

M
mitleserinnenn

14.06.2013 um 12:21 Uhr

Bei nicht tarifgebundenen Betrieben steht der Mehrurlaub im ArbV. Also kann der AG diesen nicht verweigern oder kürzen. Wäre Vertragsbruch. Der AN soll in ganz fordern, dann ist der BR gem § 87 mit im Boot.

K
Kulum

14.06.2013 um 13:16 Uhr

"Dazu gibt es auch Rechtsprechung."

Auf welche(s) Urteil(e) beziehst du dich?

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