Hallo,
in unserer Firma haben sich einige Minusstunden angesammelt ( im Schnitt so 30 - 40 h ) pro Mann. Die AN wurden wegen Arbeitsmangel nach Hause geschickt.
Nun ist unser GL auf die Idee gekommen, diese einfach mit den Urlaub der AN auszugleichen, ohne den BR zu informieren. Das bedeutet, das mancher Kollege bei der nächsten Abrechnung 2 oder bis zu 4 Tage abgezogen bekommt.
nun gibt es ja in diesem Fall den § 615 BGB
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Dann gibt es auch noch eine BV über ein Stundenkonto die regelt, dass höchstens 80 Minus- und 120 Plusstunden gemacht werden dürfen.
Wenn wir konsequent einschreiten, könnte es natürlich auch eine Kündigung zur Folge haben.
Nun meine Frage: Gibt es da irgendwo ein Schlupfloch, das der AG anwenden möchte?
Wir sind nicht tarifgebunden und unser AG denkt, dass er über Urlaubstage, die über der gesetzlichen Vorschrift liegen, sowieso bestimmen kann.
danke für euere Hilfe im Voraus