Hallo in die Runde,

zum Sachverhalt:
Kollege hat einen Vertrag bis 31.12.2012 und einen Resturlaub von 15,5 Tagen. Sein befristeter Vertrag wird nicht verlängert - er hat dementsprechend seinen Urlaub ans Ende seines Vertrages geplant und bantragt. Arbeitgeber (AG) hatte dem Kollegen vorab mitgeteilt, nur den Teil zu genehmigen, der innerhalb der Winterschulferien(Bayern) liegt, den Rest wollte er abgelten. Der Kollege arbeitet als Schulsozialarbeiter und hat während den Ferien ohnehin keine Arbeit. Der AG hatte es seit Einstellung dieses Kollegen versäumt, bei der Planung der Stundenauslastung die Ferienzeiten zu berücksichtigen, sodass beim Auftrraggeber (Kommune) Minusstunden angefallen sind. Der Kollege hat allerdings bei unserem AG sogar ein kleines Plus auf seinem Arbeitzeitkonto. Der AG will natürlich gegenüber dem Auftraggeber nicht zum Jahresende blöd dastehen und setzte den Kollegen zuletzt massiv unter Druck, was zu einem persönlichen Konflikt führte. Daher besteht der Kollege darauf, seinen kompletten Urlaub zu nehmen.

NACHTRAG: Der Vertrag mit der Kommune für die Stelle, für die der Kollege im Frühjahr eingestellt worden ist - läuft ebenfalls aus zum 31.12.2012.

AG hat seine Genehmigung des Urlaubs verweigert. Wir als BR planen nun den AG zu einem Einigungsgespräch aufzufordern und notfalls eine Einigungstelle einzurichten.

Meine Frage nun: Sind dringende betriebliche Belange hier anzuführen, um die Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Genehmigung seitens AG zu begründen? Und was könnten wir dagegen anführen?


Meine Gedanken wären:
- es gibt ausreichend gleich qualifizierte Mitarbeiter, die den Kollegen zum Teil vertreten könnten
- dringend liegt aus meiner Sicht nicht vor, da der AG schon länger über den Vertrag mit dem Auftraggeber /mit dem Kollegen Bescheid wusste und ausreichend Zeit hatte, den Urlaub mit dem Kollegen abzusprechen
Danke vorab!