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Keine Einigung bzgl. Urlaub

C
christobal
Nov 2016 bearbeitet

Hallo in die Runde,

zum Sachverhalt: Kollege hat einen Vertrag bis 31.12.2012 und einen Resturlaub von 15,5 Tagen. Sein befristeter Vertrag wird nicht verlängert - er hat dementsprechend seinen Urlaub ans Ende seines Vertrages geplant und bantragt. Arbeitgeber (AG) hatte dem Kollegen vorab mitgeteilt, nur den Teil zu genehmigen, der innerhalb der Winterschulferien(Bayern) liegt, den Rest wollte er abgelten. Der Kollege arbeitet als Schulsozialarbeiter und hat während den Ferien ohnehin keine Arbeit. Der AG hatte es seit Einstellung dieses Kollegen versäumt, bei der Planung der Stundenauslastung die Ferienzeiten zu berücksichtigen, sodass beim Auftrraggeber (Kommune) Minusstunden angefallen sind. Der Kollege hat allerdings bei unserem AG sogar ein kleines Plus auf seinem Arbeitzeitkonto. Der AG will natürlich gegenüber dem Auftraggeber nicht zum Jahresende blöd dastehen und setzte den Kollegen zuletzt massiv unter Druck, was zu einem persönlichen Konflikt führte. Daher besteht der Kollege darauf, seinen kompletten Urlaub zu nehmen.

NACHTRAG: Der Vertrag mit der Kommune für die Stelle, für die der Kollege im Frühjahr eingestellt worden ist - läuft ebenfalls aus zum 31.12.2012.

AG hat seine Genehmigung des Urlaubs verweigert. Wir als BR planen nun den AG zu einem Einigungsgespräch aufzufordern und notfalls eine Einigungstelle einzurichten.

Meine Frage nun: Sind dringende betriebliche Belange hier anzuführen, um die Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Genehmigung seitens AG zu begründen? Und was könnten wir dagegen anführen?

Meine Gedanken wären:

  • es gibt ausreichend gleich qualifizierte Mitarbeiter, die den Kollegen zum Teil vertreten könnten
  • dringend liegt aus meiner Sicht nicht vor, da der AG schon länger über den Vertrag mit dem Auftraggeber /mit dem Kollegen Bescheid wusste und ausreichend Zeit hatte, den Urlaub mit dem Kollegen abzusprechen Danke vorab!
1.18502

Community-Antworten (2)

L
leserin

14.11.2012 um 22:28 Uhr

Offenbar besteht bei Euch ja Personalbedarf. Daher solltet ihr mit dem AG reden, warum er den Vertrag nicht verlängert. Im auch erklären, dass sollte er dann eine andere neue Einstellung planen ihr als BR Probleme bei der Zustimmung zur Einstellung haben könntet und zum anderen dann auch darauf achten würdet dass der AG beim Thema Einstellung wirklich alle Gesetze hier beachte.

Auch könnt/ solltet ihr ihm erklären, dass er nicht mehr mit Zustimmung zu Mehrarbeit rechnen kann. Weiter auch genau prüfen ob das ArbZG voll beachtet wird.

G
gironimo

15.11.2012 um 10:44 Uhr

Der AG müsste doch einsehen, dass eine drohende E-Stelle ein vielfaches an Kosten verursacht, als den Kollegen einfach seinen Urlaub zu gewähren.

Ihr - der BR - vertretet ja die Interessen des AN - und die lauten Erholung. Über betriebliche Aspekte braucht Ihr Euch keine Sorgen machen. Die muss der AG vortragen. Und wenn Du schreibst, es gäbe zu dem Zeitpunkt ohnehin nichts zu tun, dürfte der AG an dieser Stelle nicht all zu überzeugend sein. Weitere Punkte nennst Du ja selbst. Das dürfte reichen, um bei Eurer Meinung zu bleiben.

PS: Was macht wohl der AG, wenn der Kollege einfach die letzten 15,5 Tage seinen Urlaub antritt.......?

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