Erstellt am 13.06.2013 um 09:34 Uhr von gironimo
Die Frage ist doch erst einmal, was steht im Arbeitsvertrag (ist Samstagsarbeit dort vorgesehen bzw. möglich?) und wie sind die tariflichen Regelungen (die wahrscheinlich Samstagsarbeit zulassen).
Aber dann kommt der Betriebsrat: Die betriebliche BV zur Arbeitszeit muss Samstagsarbeit vorsehen bzw. muss der BR der Samstagsarbeit zugestimmt haben. Dabei ist egal, was die Kollegen im Einzelgespräch gesagt haben.
Wenn die Kollegen sich unter Druck gesetzt fühlen, können sie natürlich auch ein Betriebsratsmitglied zu dem Gespräch mitnehmen.
Erstellt am 13.06.2013 um 09:45 Uhr von Yesilyazi
Ein Tarifvertrag gibt es nicht. Und Samstag ist zugelassen.
Erstellt am 14.06.2013 um 09:58 Uhr von petrus
> Kann der AG die AN für Samstagarbeit unter Drucksetzen?
Ja.
> Einzelgespräch machen?
Bedingt. Der AN kann ein Br-Mitglied bitten, mitzukommen...
Wie dem auch sei: Es nützt dem ArbGeb nichts, solange der BR NEIN sagt.
Selbst wenn am Samstag 90% der Belegschaft freiwillig vor dem Werkstor stehen und den ArbGeb auf Knien anflehen, sie in die Werkhalle zu lassen - wenn der BR NEIN sagt, darf der ArbGeb sie nicht durchs Werkstor lassen!