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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Angeordnete Samstagarbeit

A
Abgenix
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Unser neugegründeter BR hat schon ein Problem: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5h von Mo-Fr. Nun will die GL alle Adventssamstage zu Arbeitstagen erklären,um Produktionsspitzen in der Vorweihnachtszeit abzufangen. Alle MA sollen sich bereit halten,Samstags eingesetzt zu werden.Ob dies dann geschieht,liegt im Ermessen der GL. Frage: Wir haben keinen TV und auch keine BV.Natürlich auch keine Bereitschaftsregelungen. Muss der BR dulden,das die Mitarbeiter zu dieser Samstagarbeit gezwungen werden können? Kann das Erscheinen verweigert werden?

Danke für Eure Antworten

1.08401

Community-Antworten (1)

G
gironimo

22.11.2016 um 19:52 Uhr

Aber ihr habt den § 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG.

Ihr müsst eine BR-Sitzung abhalten und einen Beschluss fassen. Nämlich dem AG mitzuteilen, er möge es unterlassen ohne Zustimmung des BR, die Arbeitszeiten anders als bisher zu verteilen und fordert ihn zu Verhandlungen auf. Teilt ihm mit (das kommt auf die betriebliche Situation an), dass ihr ggf. bereit seid, Eure Mitbestimmungsrechte aus dem BetrVG (hier § 87 BetrVG) notfalls auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

Ihr habt in dieser Frage einen Unterlassungsanspruch, den Ihr beim Arbeitsgericht geltend machen könnt (hierzu beschließen einen Fachanwalt hinzuzuziehen).

Um die einzelnen AN gar nicht in die Misere kommen zu lassen, müsst Ihr handeln.

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