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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leiharbeitnehmer statt Festangestellte - wenn die normalen Arbeitnehmer nicht genügend Überstunden od. gar Samstagarbeit leisten?

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Rita1976
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, brauche Hilfe.

  1. AG droht wenn die normalen Arbeitnehmer nicht genügend Überstunden od. gar Samstagarbeit leisten - werden hierfür Leiharbeiter eingesetzt
  • in wie weit kann er das machen, wo liegen evtl. Grenzen ?
  1. Firma hat eine Unterfirma (Logistik) wurde vor 1 Jahr ausgegliedert (nur Personenstamm) die Fahrzeuge sind Bestandteil der Hauptfirma
  • es zeigte sich das witterungsbedingt auch dieser Personenstamm (Fahrer) nicht zum Einsatz kam, weil Hauptfirma auch nicht arbeiten konnte. Fahrer mußten Urlaub einsetzen oder es wurde Kurzarbeit gemeldet a b e r nun kommts die Hauptfirma ist neuerdings im Besitz eines Steinbruchs, dort müssen natürlich Fahrzeuge bewegt werden, diese Fahrer will der AG nur mit Leiharbeitskräften besetzen.

Wenn nun wieder die Personen aus Logistik zusosagen "arbeitsfrei" gestellt werden, ist da der AG nicht verpflichtet erst mal díese Fahrer in Einsatz zu bringen bevor er sich Leiharbeitnehmer nimmt.

Ich weiss sehr verzwickte Angelegenheit und keiner hier weiss halt Bescheid, gibt es unter Euch jemanden der weiterhelfen kann ? Dann sage ich mal vorab danke. Gruß Rita

4.14303

Community-Antworten (3)

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paula

24.10.2007 um 12:46 Uhr

will der AG hier wirklich Leiharbeiter einsetzen? Da hat der BR aber ggf. Möglichkeiten im Rahmen des § 99 BetrVG der Einstellung zu widersprechen. Was der AG sehr einfach und effektiv machen könnte, wäre die Übertragung der Tätigkeiten an ein anderes Unternehmen, dass im Rahmen eines Werkvertrages dann tätig wird.

Warum haben denn die Fahrer Urlaub genommen? Eigentlich realisiert sich da das Unternehmerrisiko und der AG müßte hier den Lohn als Verzugsschaden zahlen. Sicherlich kann es sinnvoll sein hier Betriebsurlaub zu machen aber nicht wenn ich gleichzeitig Arbeit habe. Das Problem ist hier dann aber ggf. die Auslagerung der Arbeitsplätze vor einem Jahr, da die Tätigkeiten im Steinbruch ja bei einem anderen AG anfallen. Hat die logistiktochter einen BR?

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Rita1976

24.10.2007 um 16:18 Uhr

Danke Paula und Gvan Treeck Zur Frage hat Logistik BR, es ist ein einheitlicher BR, d. h. für beide Firmen bestimmt 1 BR. Unternehmerrisiko, war es wohl nicht, denn der AG sagt, wenn die Leutchen aus der Logistik wegen dem Ausfall der Arbeiter im Hauptbetrieb (Bau)nicht arbeiten - diese bekommen Saison KUG bzw. setzen Ihre Stunden vom AZK ein, - dann müssen eben die Logistikarbeiter ebenso behandelt werden ! Aber nun wäre es ja so, die Maschinen im Steinbruch müssen auch im Fall es Arbeitausfalles der anderen AN bewegt werden und dafür will der AG ja nun Leiharbeiter nehmen ! Ich denke mir, einmal gehört alles zusammen, Logistik ist arbeitsabhängig vom Hauptbetrieb aber halt Papiermäßig dann doch wieder nicht. Alles sehr irreführend. Gruß Rita

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hexelein

24.10.2007 um 22:27 Uhr

Hallo Rita1976, bin nicht sehr fit darin, aber meine mich zu erinnern,daß uns bei einer Schulung von einem FA für Arbeitsrecht erklärt worden ist, daß laut Rechtsprechung ein Outsourcen von AN ohne ihr "Arbeitsgerät" nicht geht. Also wären Fahrer noch Teil der Fa. in der die Fahrzeuge sind. Mein Rat: dringend Anwalt hinzuziehn, im Zus.hang mit Personellen Einzelmaßnahmen für die Leiharbeit. Gruß H.

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