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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unbegrenzt Überstunden?

K
Käserei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo In unserem Betrieb wurde wegen fehlender Aufträge die Arbeitszeit auf 6,5 Stunden reduziert.Der Auftragsbestand ist jetzt jedoch wieder gut,deshalb fallen eine Menge Überstunden an,die alle gutgeschrieben werden.(zum Teil bis 100 std pro Arbeitnehmer)Wir können die Std.nicht freinehmen,sondern bauen immer mehr Überstunden auf.Eine Auszahlung lehnt das Unternehmen aber.Die Firma ist nicht im Arbeitgeberverband und lehnt seit 3 Jahren eine Lohnerhöhung ab.Was können wir hier als Betriebsrat tun? Selbst Samstagarbeit wird nur "gutgeschrieben",so daß nicht einmal die Kosten für die Fahrt zur Arbeit ersetzt werden.

5.013017

Community-Antworten (17)

R
Rollie^

11.08.2006 um 09:45 Uhr

Was ihr tun könnt ? Eure Mitbestimmung als Betriebsrat nutzen !

K
Kölner

11.08.2006 um 10:28 Uhr

@Käserei Oder alles so lassen wie es ist...

F
ferdi

12.08.2006 um 20:34 Uhr

@ Käserei, wie wär es mit einem Zeitarbeitskonto? Was sich in guten Zeiten an Plus ansammelt wird in schlechten Zeiten abgefeiert. Bei uns läuft das ganz gut.

ferdi

L
Lotte

12.08.2006 um 22:21 Uhr

ferdi, das würde aber meines Erachtens die Probleme von Käserei nicht lösen, sondern nur dem AG die notwendige Legalität für sein Tun schaffen.

F
ferdi

15.08.2006 um 22:30 Uhr

Hallo

erst muß ich mich berichtigen, es heißt Arbeitszeitkonto.

Ein bischen genauer: Ausgehend von der 38,5 Stundenwoche =7,7 täglich. Was da drüber geht sind Überstunden die plus Überstundenzuschlag abgefeiert oder ausgezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte steht erst ab 7,7 Stunden die Zulage zu, darunter ist es Mehrarbeit die nur mit Freizeitausgleich zu vergüten ist. Wir, ambl. Pflegedienst- Teilzeit höchstens 6,8 Stunden. Herbst und Frühjahr bei uns schlechte Zeiten, da ist das Arbeitszeitkonto die optimale Lösung.

Der AG muß Plus- und Minusstunden gleichmäßig auf alle AN verteile. In guten Zeiten kann der AN über längere Zeit (Woche und mehr) die Mehrarbeit abfeiern. Beide AN und AG können Mehrarbeitsstunden für schlechte Zeiten aufsparen. Überstundenzuschlag gibt es nicht. Die betriebliche Höchstsumme der Plus- Minusstunden ist in einer BV festgelegt. Darüber hinaus wird gemeinsam mit dem BR überlegt welche betriebsbedingten personellen Maßnahmen erforderlich sind.

ferdi

K
Kölner

15.08.2006 um 22:34 Uhr

@ferdi Wenn die Mehrarbeitsstunden als Überstunden plus Zuschlag auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden, wie werden diese denn abgefeiert?

F
ferdi

15.08.2006 um 23:15 Uhr

Hallo Käserei, zur Lohnerhöhung. Allein werdet Ihr da wenig erreichen können. Wenn es einen Tarifvertrag in Eurer Branche gibt kann Euch nur die Gewerkschaft helfen. Unser AG ist auch nicht im AG-Verband. Die Ver.dianer in unserem Betrieb waren gestern bei ver.di und haben das Verhandlungskomitee für die Tarifverhandlungen gewählt.

So haben wir es gemacht: Die Gewerkschaft ist bei den Betriebsversammlungen dabei und kennt die Stärken und Schwächen des Betriebs. In der letzten Betr.Vers. hat ver.di allgemein über das Tarifwerk aufgeklärt.

Ver.di hat eine Mitgliederversammlung einberufen, was kann man tun?, wie läuft das ab. Wir sind dem BAT angeschlossen. Gib es nicht mehr also muß was neues her. Gestern hatten wir wieder Mitgliederversammlung und haben das Komitee für die Tarifverhandlung gewählt. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, kann unser AG den bestehenden Tarif nicht erfüllen. Wir wollen einen Haustarifvertrag, angelehnt an den TVöD.

Unser AG ist für einen Tarifvertrag. Da ist es für uns natürlich nicht schwer. Aber mit genügent Mitgliedern und Streikandrohung ect. kann die Gewerkschaft den AG in die Knie zwingen.

ferdi

F
ferdi

15.08.2006 um 23:17 Uhr

@ Kölner,

Zuschlag gibt es nicht.

ferdi

K
Kölner

16.08.2006 um 00:23 Uhr

@ferdi Mir liegt es natürlich fern, Dich "nur noch" kritisieren zu wollen, aber darf ich ein paar Kleinigkeiten bemerken und korrigieren? Gut.

"Wir sind dem BAT angeschlossen. Gib es nicht mehr also muß was neues her." - Das stimmt natürlich so nicht. Der BAT existiert weiterhin, er wird - dank ver.di - nur nicht mehr gepflegt und damit verhandelt. Er ist nicht gekündigt!

"Wir wollen einen Haustarifvertrag, angelehnt an den TVöD." - Herzlichen Glückwunsch! Vor allem hinsichtlich des Optionsmodells nach § 45 TVöD.

"Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, kann unser AG den bestehenden Tarif nicht erfüllen." und "Unser AG ist für einen Tarifvertrag." - Sind verdammt widersprüchlich. Gerade weil Ihr ein gemeinnütziger Verein seid, könnte ich mir vorstellen, dass der AG ganz andere Dinge als einen TV im Kopf haben wird.

"Ausgehend von der 38,5 Stundenwoche =7,7 täglich. Was da drüber geht sind Überstunden die plus Überstundenzuschlag abgefeiert oder ausgezahlt werden." - Deswegen kam meine Nachfrage.

Wie gross ist eigentlich Euer AZ-Konto?

L
Lotte

16.08.2006 um 12:18 Uhr

ferdi, entweder hast Du's noch nicht geschrieben oder ich hab's überlesen: Hat Euer AG oder die Gewerkschaft den bestehenden TV gekündigt? Kann ja nicht original BAT sein, sondern nur angelehnt, da Ihr ja kein öffentlicher Dienst seid.

F
ferdi

16.08.2006 um 23:45 Uhr

@ Kölner,

korrekt heißt es "der BAT ist eingefroren". Das bedeutet es gibt keine tariflichen Verhandlungen mehr, z.B. alle 2 Jahre zum Thema Gehaltserhöhung, im TVöD gab es 2005 und 2006 4 Einmalzahlungen a 150 €, 2007 sind die nächsten Tarifverlohnhandlungen. Da tut sich im BAT nichts mehr, das heiß wenn eine Gehaltserhöhung fällig ist muß ich mit dem AG selberverhandeln.

§ 45 ??? Der allgemeine Teil geht nur bis § 39. Ich habe "Die neuen Tarifverträge im Gesundheits- und Sozialwesen" und da betrifft der § 45 den Bereitschaftsdienst.

Gemeinnützig heiß ein erwirtschaftetes Plus muß der Allgemeinheit wieder zugeführt werden, es darf kein Profit gemacht werden. Auf das was im Arbeitsvertrag steht hab ich Rechtsanspruch. Bei uns gibt es noch "uralt" Arbeitsverträge nach BAT (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld in vollem Umpfang), BAT angelehnt - Weihnachtsgeld freiwillige Leistung des AG Urlaubsgeld ja, die letzten Arbeitsverträge haben nichts mehr Tarifvertrag (BAT) mit zu tun. Auch meine ver.di- KollegInnen sind von Hocker gefallen als ich verkündet habe "unser AG hat den BR auf neue Tarifverträge/Verhandlungen angesprochen". Ich hoffe das es so bleibt, unser Vorstand hat eingesehen ( wir standen vor der Pleite) das AG und AN aufeinander angewiesen sind. Motivation: "geht es uns gut sollst du teilhaben, geht es uns schlecht erwarte ich Abstriche".

Überstunden: Üblich ist die 38,5 Stundenwoche, was am Monatsende darüberliegt sind Überstunden. Für Teilzeitbeschäftigte heiß das, alles was am Monatsende bis 38,5 Stunden geleistet wird ist Mehrarbeit, die Zulage muß nicht gezahlt werden. Wird die Mehrarbeit ausgezahlt muß der AG nur die Stundenvergütung zahlen.

500 Stunden für die Belegschaft des Bereiches. Ist aber nicht generell anwendbar.

ferdi

NS fühle mich nicht kritisiert, sondern die Diskussion gut. Das meinte ich in einem früheren Beitrag mit: "Man kann nicht alles stur nach §§ des BetrVG lösen".

F
ferdi

16.08.2006 um 23:57 Uhr

@ Lotte,

Siehe meine Antwort an Kölner. Wir sind dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen und haben damit auch Anspruch auf Vergünstigungen wie im öffendlichen Dienst, z.B. 20% bei der Autoversicherung.

ferdi

F
ferdi

16.08.2006 um 23:58 Uhr

schade das Käserei sich nicht mehr meldet.

ferdi

K
Käserei

17.08.2006 um 08:49 Uhr

Hallo Ich kann leider mit den Antworten wenig anfangen,das scheint mir doch eine Diskussion zu sein die am Thema-meinem Problem etwas vorbeiläuft. Wir haben als Betriebsrat(neu) wenig Erfahrung.Wir bräuchten einfach Tipps wie wir verfahren sollen. Weiter unbezahlte Überstunden?Pünktlich Arbeitsschluss?

K
Kölner

17.08.2006 um 10:06 Uhr

@Käserei Eine Lösung könnte sein: Als BR keine Überstunden mehr genehmigen? Auch eine Lösung könnte sein: Eine BV dazu abschliessen. Eine weitere Lösung könnte sein: Alles so lassen wie es ist! - Schicksalsergebenheit, nennt man das dann.

@ferdi Ich wollte noch was anmerken: Ich bin ja geneigt, Deinen 42737-Beitrag zu ignorieren, aber mir fällt das durchaus schwer! Er beinhaltet EINIGE "Missverständnisse"... schaunichtmehrhinundverzweifelleise

RI
Ramses II

17.08.2006 um 11:57 Uhr

§7a »Flexi-Gesetz«?

K
Kölner

17.08.2006 um 12:30 Uhr

@Ramses II Stimmt. Auch eine Möglichkeit... Die Frage ist nur, inwiefern und ob nach SGB IV angezeigt wurde.

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