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Samstagarbeit

Y
Yesilyazi
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der AG keine zuschläge für Wochenende und Überstunden (Mehrarbeit) geben will, kann der BR dann den AG sagen, das es am Wochenende nicht gearbeitet werden soll?

1.21203

Community-Antworten (3)

M
mitleserinnenn

12.06.2013 um 23:15 Uhr

Sofern es sich um Mehrarbeit handelt, kann der BR dieser immer die Zustimmung verweigern. ...... http://www.lohn-info.de/zuschlag.html

P
pillepalleTR

13.06.2013 um 11:14 Uhr

Wenn mit "Arbeit am Wochenende" unter anderem auch der Sonntag gemeint ist, ist nicht nur die Zustimmung des BR erforderlich, sondern idR. auch die Genehmigung der Gewerbeaufsicht/des Ordnungsamtes (§13 Abs. 2 ff ArbZG). Um die Frage zu beantworten; ja, der BR kann seine Zustimmung zu Mehrarbeit/Sonntags-/Feiertagsarbeit verweigern und braucht hierfür noch nicht mal Gründe anzugeben. Merke: ohne diese Zustimmung, wird dann aber auch nicht gearbeitet! Und wenn der AG meint, dies trotzdem anweisen zu müssen, sollte ihr adäquat reagieren...

L
Lotte

13.06.2013 um 12:33 Uhr

Hallo Yesilyasi, Ja, der BR kann. Hier hat das LAG Hessen (5/9 TaBV 51/05) mal was zu derartigen Koppelungsgeschäften geurteilt: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KARE600014387%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L LG Lotte

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