Erstellt am 12.06.2013 um 21:15 Uhr von mitleserinnenn
Sofern es sich um Mehrarbeit handelt, kann der BR dieser immer die Zustimmung verweigern. ...... http://www.lohn-info.de/zuschlag.html
Erstellt am 13.06.2013 um 09:14 Uhr von pillepalleTR
Wenn mit "Arbeit am Wochenende" unter anderem auch der Sonntag gemeint ist, ist nicht nur die Zustimmung des BR erforderlich, sondern idR. auch die Genehmigung der Gewerbeaufsicht/des Ordnungsamtes (§13 Abs. 2 ff ArbZG).
Um die Frage zu beantworten; ja, der BR kann seine Zustimmung zu Mehrarbeit/Sonntags-/Feiertagsarbeit verweigern und braucht hierfür noch nicht mal Gründe anzugeben.
Merke: ohne diese Zustimmung, wird dann aber auch nicht gearbeitet!
Und wenn der AG meint, dies trotzdem anweisen zu müssen, sollte ihr adäquat reagieren...
Erstellt am 13.06.2013 um 10:33 Uhr von Lotte
Hallo Yesilyasi,
Ja, der BR kann. Hier hat das LAG Hessen (5/9 TaBV 51/05) mal was zu derartigen Koppelungsgeschäften geurteilt:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KARE600014387%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L
LG Lotte