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neue Schicht ohne §87

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TinaMaria
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

ich arbeite in einem 24/7 Schichtbetrieb und die GF möchte nun eine Schicht einführen, die vorher nicht existiert hat. Da (wie jedes Jahr wieder) überraschender weise das Sommergeschäft vor der Tür und jedes Jahr gibt es überlegungen wie man damit umgehen soll. Wir sind gegen diese Schicht und sind natürlich mit §87 mit im Boot und können das ganze auch ablehnen. Jetzt möchte die GF das ganze auf freiwilliger Basis "anbieten" - wir sind natürlich auch dagegen damit die Mitarbeiter nicht unterschwellig unter Druck geraten.

Darf die GF diese neue Schicht einführen?

Danke für eure Hilfe

1.06406

Community-Antworten (6)

W
Watschenbaum

11.06.2013 um 21:25 Uhr

nein, ohne Zustimmung des BR nicht

macht sie es trotzdem, leitet man - notfalls im Wege einer Eilentscheidung (einstweilige Verfügung) - ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren ein, dem AG unter Androhung von Ordnungsgeld zu untersagen, diese Maßnahme ohne Zustimmung des BR aufrechtzuerhalten (nachzulesen im § 23 Abs. 3 BetrVG)

S
Snooker

11.06.2013 um 22:30 Uhr

Sicher, die Einführung einer neuen Schicht ist mitbestimmungspflichtig. Bevor ihr aber ablehnt, sollte man auch bedenken das es mit der Freiwilligkeit funktionieren kann. Es wir ein Formular erstellt auf dem die Schicht, mit Uhrzeit und die gesamte Dauer (halb oder dreivierteljährlich festgelegt werden. Auf diesen müssen die MA die in dieser Schicht arbeiten handschriftlich freiwillig Unterschreiben. Dies Woche für Woche neu. Dies ist jeweils dem BR vor zu legen. Sollten durch diese Schicht jeweils Überstunden anfallen sind dies jeweils vom BR ,nach Antrag vom AG, neu zu genehmigen. Da der AG ja ein mehr an Einnahmen hat kann er sich auch pro freiwilligen MA in Form eines Tankgutscheines bedanken. Der steuerfreie Satz pro MA müsste pro MA und pro Monat bei 44 € liegen. Sollte die neue Schicht aber ein 4 Schichtsystem sein, so könnte man Pro MA und pro duchlaufenes Schichtsystem 0,5 Urlaubstage mehr raus handeln. Man sieht, nicht nur AG können von sowas profitieren.. Das ganze kann man dann auf einer Betriebsversammlung vorstellen. Das mit dem plötzlichen Sommergeschäft ist ein alter Hut. Ich habe da immer gesagt, ein Eisverkäufer ist ein Saisongeschäft, bei Lebensmittel anderer art ist es aber eher planbar da es MHD´s gibt.

G
gironimo

12.06.2013 um 11:47 Uhr

Snooker

Bevor ihr aber ablehnt, sollte man auch bedenken das es mit der Freiwilligkeit funktionieren kann.<

Naja - aber dennoch bedarf es der Zustimmung des BR. Auch die von Dir geschilderte mögliche Verfahrensweise wäre ja zuvor mit dem BR abzustimmen.

Das meinst Du wahrscheinlich - kommt aus meiner Sicht nur nicht ganz rüber.

T
TinaMaria

12.06.2013 um 13:02 Uhr

Ich bin mir nur nicht sicher wie freiwillig es sein kann wenn es befristete Verträge sind und der Mitarbeiter natürlich schon irgendwann ein Festvertrag möchte. Die Schicht ist auch nicht wirklich attraktiv - da man mitten in der Nacht Feierabend hat...

W
Watschenbaum

12.06.2013 um 13:27 Uhr

genau das ist eines der Probleme bei dem Thema, (übrigens genauso wie mit der vielbeschworenen Vertrags"freiheit", die für den AN im Regelfall darin besteht, den Vertrag so zu akzeptieren, wie ihn der AG anbietet oder ohne Job dazustehen)

andererseits haben mir z.B. derartige Schichten ( wie z.b. 16-00h) sehr gefallen, also würde ich nicht ausschließen, daß es "wirkliche" Freiwillige geben könnte

S
Snooker

12.06.2013 um 15:27 Uhr

@gironimo

Hmmm, wenn ich die Möglichkeit der Ablehnung ins Spiel bringe, sagt das nicht schon aus das das ganze Prozedere beim BR vor liegt zu einer ja oder nein Entscheidung. Und klar ist, sagt der BR Nöö zu der Schicht, gibts auch keine Freiwilligkeit.

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