Urlaub für Klausur am Samstag
Ein Kollege hat im vergangenen Dezember eine Wohnung für eine Wochenendreise im kommenden September gebucht. Dafür war eigentlich kein Urlaub nötig, da die regelmäßige Arbeitszeit des Kollegen von Montag bis Freitag ist. Nun hat der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Betriebsrat für dieses Wochenende einen Klausurtag für alle Mitarbeiter angesetzt (Dienstverpflichtung) und erwartet nun, dass der Kollege einen Urlaubstag für das Fernbleiben nimmt. Ist das korrekt?
Community-Antworten (13)
11.06.2013 um 13:22 Uhr
besteht denn eine grundsätzliche Pflicht zur Arbeit an Samstagen laut Arbeitsvertrag ? bezieht sich der Jahresrlaubsanspruch auf eine 5- oder 6-Tage-Woche ?
11.06.2013 um 14:06 Uhr
Der Urlaubsanspruch beruht auf einer 5-Tage-Woche. Den AV habe ich nicht vorliegen.
11.06.2013 um 14:50 Uhr
dann behaupte ich jetzt mal ganz tollkühn ohne Kenntnis der genauen arbeitsvertraglichen Bedingungen sowie der Regelung, die der BR zu dem Thema mit dem AG "abgestimmt" hat, wenn man in dieser Woche bereits Mo-Fr gearbeitet hat/arbeiten müsste, sind die 5 Tage voll und es besteht keine Pflicht, den sechsten Tag auch noch zu arbeiten, also auch kein Grund, für diesen Tag Befreiung von der Pflicht zur Arbeitsleistung durch Urlaub zu beantragen also ginge es nur über Freiwilligkeit was sagt denn der BR zu dem Problem ?
11.06.2013 um 15:02 Uhr
aber Watschenbaum: ist nicht gerade die genaue Formulierung des AV das Problem?
11.06.2013 um 15:04 Uhr
Das entspricht auch meinem Rechtsempfinden, aber sicher bin ich mir auch nicht. Der BR hat in einer Sitzung, an der ich nicht teilnehmen konnte, einer Klausur am Samstag zugestimmt. Als verpflichtende Veranstaltung mit Ausnahmen.
11.06.2013 um 15:13 Uhr
wenn ich immer sa und so frei habe...... wenn ein betriebsrat dermaßen pennt, kann er auch das haus bezahlen. mein frei gehört mir.
11.06.2013 um 16:12 Uhr
"Als verpflichtende Veranstaltung mit Ausnahmen." -sagt doch eigentlich alles. Ich denke die, die nicht können oder wollen, sind die Ausnahmen. Oder wie hat der BR das formuliert? Einen Tag Urlaub nehmen sehe ich schon mal gar nicht. Bei einer 5 Tage Woche von Mo-Fr die der Kollege ja schon normal arbeitet wäre der Samstag Überstunden - da ist der BR ja eh schon dabei laut §87. Und für Überstunden, die man nicht machen möchte, auch noch Urlaub nehmen???? Wo sind wir denn? Wir als BR stimmen solchen Maßnahmen grundsätzlich nur auf Freiwilligkeit zu.
11.06.2013 um 16:27 Uhr
@ ganther
..darum schrieb ich ja : tollkühn ,-))
man müsste immer zuerst mal schauen, zu was der einzelne AN genau laut seinen speziellen Vereinbarungen verpflichtet wäre, egal, ob es bisher gefordert wurde oder auch nicht
11.06.2013 um 16:49 Uhr
Das Ansinnen des Arbeitgebers ist doch sowieso ein Nullsummenspiel für den Arbeitgeber.
Davon ausgehend dass kein Ersatzfrei für diesen Tag in Form einer ganztägigen Betriebsschließung gewährt wird, handelt es sich doch offensichtlich um Mehrarbeit die entsprechend zu vergüten ist.
Erscheint jetzt dieser AN nicht auf der Arbeit, so ist auch keine Mehrarbeit zu vergüten.
Nimmt dieser AN hingegen Urlaub, so ist er finanziell so zu stellen, als hätte er gearbeitet, der Arbeitgeber hat ihm diesen Urlaubstag also zu vergüten.
Als Arbeitnehmer würde ich in solch einem Falle den Arbeitgeber vermutlich nach unbezahltem "Urlaub" fragen.
11.06.2013 um 17:37 Uhr
In den wenigsten Arbeitsverträgen steht bei 5 Tagewoche auch Mo - Fr. Da geben schon die Tarife mehr her. Außerdem haben die meisten Arbeitsverträge genügend Ausweichmöglichkeiten für betriebliche Sonderfälle. Daher würde ich mich eher auf die BR-ebene berufen; schon deshalb, um dem Kollegen die individualrechtliche Auseinandersetzung zu ersparen.
Die Frage ist doch, was der BR mit dem AG vereinbart hat (also für den Normalfall). Mir scheint, dass man hier eine konkrete Regelung versäumt hat oder diese nicht eindeutig ist. Wenn alle den Tag zusätzlich als Mehrarbeit vergütet bekommen, braucht der Kollege keinen Urlaub. Wird ein anderer Tag dafür frei gemacht, den der Kollege dann auch nicht arbeiten kann, muss er wohl Urlaub nehmen.
Also ggf. nachverhandeln.
11.06.2013 um 23:01 Uhr
Wenn der ArbV, was die Regel ist, Mehrarbeit vorsieht und der BR dieser zugestimmt hst, MUSS der AN arbeiten oder ggf Urlaub nehmen.
11.06.2013 um 23:08 Uhr
wobei man vielleicht auch berücksichtigen müsste, daß eine langfristig geplante Buchung des AN im Vertrauen auf seinen bisher immer freien Samstag mit einem kurzfristig angesetzten Arbeitseinsatz des AG korreliert - "billiges Ermessen" würde bedeuten, beide Interessen gegeneinander abzuwägen
am Besten geht man zum BR und pocht auf eine "Ausnahme" es gibt ja offenbar auch andere Ausnahmen, also ist er wohl ebenfalls entbehrlich
11.06.2013 um 23:57 Uhr
Lese mal hier: ....... http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem5
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