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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Blockieren von BR Mitgliedern

S
Samsemilia
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wir versuchen aktuell unseren 2. Start als junger Betriebsrat für eine 3 tägige Klausur. Die erste wurde bereits aus Rücksicht auf den Arbeitsfluss verlegt, zudem haben wir die tägliche Klausurzeit für den 2. Planungstermin auf ein minimum runtergeschraubt. Nun kommt ein paar Tage vor Beginn des 2. Termins eine Mail unseres Arbeitgebers, dass folgende Personen xyz definitiv nicht am Klausur Termin teilhaben werden, da im Betrieb noch genügend Arbeit vorhanden wäre. Mit diesem fehlenden Anteil an Mitgliedern macht eine Klausur keinen Sinn. Wie ist hier die Rechtslage, darf der Arbeitgeber einfach BR Mitglieder aus Terminen "abziehen" bzw blockieren?

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Community-Antworten (7)

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krambambuli

22.04.2018 um 11:41 Uhr

Klausuren sind letztendlich Betriebsratssitzungen, die der BR beschließen kann. Und die Mitglieder des BR entscheiden selbst, nach pflichtgemäßen Ermessen, ob sie BR-Arbeit machen oder nicht. Der Chef kann - wenn er es denn so will - das Arbeitsgericht anrufen. Scheinbar hat er ja grundsätzlich nichts gegen eine 3-tägige Klausur.

Ich würde daher das Ansinnen des Chefs mit dem Hinweis darauf, dass ihr bereits schon einmal verschoben habt und der Termin lange genug bekannt ist, zurück weisen und ihn an den § 37 Abs 2 BetrVG erinnern.

C
celestro

22.04.2018 um 14:07 Uhr

erm ... darf man mal fragen, wofür ein junger BR eine 3 tägige Klausur benötigt?

S
Samsemilia

22.04.2018 um 14:37 Uhr

@celestro Wofür eine solche Tagung eben angedacht ist, oder soll ich dir diese erklären? Soll/ist erarbeitung, schwerpunktverteilung, usw. Und 3 Tage, mit jeweils nur 2-3 Std, was sowieso schon sehr knapp bemessen ist für den zu besprechenden Inhalt den wir bereits aufgestellt haben.

O
Ostseeküste

22.04.2018 um 16:11 Uhr

Warum plant ihr euren Sitzungstag nicht mit 8 h oder 6 h. (Vollzeitarbeit/Teilzeitarbeit) Wäre effektiver für den BR und besser planbar für den ArbG.

S
Samsemilia

22.04.2018 um 16:42 Uhr

@Ostseeküste Aufgrund unserer Arbeitszeiten/verteilung in den Abteilungen aller beteiligter BR Mitglieder, ist unsere aktuelle Planung die mit Abstand beste alternative für unseren ArbG bzw unseren Betrieb im allgemeinen, aber das steht auch garnicht zur Frage. Die Ausgangsfrage bestand lediglich darin, ob der ArbG unsere BR Mitglieder einfach so Blocken kann damit diese nicht teilnehmen können und diese wurde ja quasi schon beantwortet.

A
AlterMann

22.04.2018 um 17:53 Uhr

Samsemilia, Ihr solltet dem Chef mal mitteilen, wie nett Ihr seid. Eine normale BR-Sitzung in drei Teile zu stückeln, um den betrieblichen Anforderungen entgegen zu kommen, würde gewiss nicht jeder BR machen. Also entweder der Chef honoriert Euer Bemühen, oder er müsste sich auf andere Sitzungszeiten und Termine einstellen - und damit wäret Ihr völlig im Recht.

A
alvarez7474

28.04.2018 um 18:24 Uhr

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