Hallo zusammen,

eine Kollegin möchte aus privaten, gesundheitlichen Gründen (kurzfristiger Tod des Ehemannes) kürzer treten und Ihre AZ von 8 auf 6 Stunden für die Dauer von einem Jahr kürzen. Dies is ja nach TzBfG möglich. Hat Sie nach diesem Jahr einen gesetzlichen Anspruch, daß Sie wieder Vollzeit arbeiten kann ? Wenn ja, wo ist dies geregelt bzw. muß Sie das vertraglich mit dem AG fixieren ?

Danke schon mal im voraus für euere Antworten.