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Teilzeit- und Befristungsgesetz

M
magic
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Kollegin möchte aus privaten, gesundheitlichen Gründen (kurzfristiger Tod des Ehemannes) kürzer treten und Ihre AZ von 8 auf 6 Stunden für die Dauer von einem Jahr kürzen. Dies is ja nach TzBfG möglich. Hat Sie nach diesem Jahr einen gesetzlichen Anspruch, daß Sie wieder Vollzeit arbeiten kann ? Wenn ja, wo ist dies geregelt bzw. muß Sie das vertraglich mit dem AG fixieren ?

Danke schon mal im voraus für euere Antworten.

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Community-Antworten (5)

H
Hoppel Akzeptiert

06.06.2013 um 11:42 Uhr

@ magic

Der Rechtsanspruch gem. §8 TzBfG kann aussschließlich für die unbefristete Verringerung der Arbeitszeit geltend gemacht werden.

Im Gegensatz dazu kann die Kollegin zwar nach einem Jahr den § 9 TzBfG zücken, aber sie hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass der AG die Arbeitszeit ihren Wünschen entsprechend wieder erhöht. § 9 TzBfG setzt voraus, dass der AG einen Arbeitsplatz mit entsprechend gewünschter Stundenzahl zu besetzen hat!

Die Kollegin ist also mit ihrem Wunsch nach einer nur befristeten Teilzeitbeschäftigung auf das Wohlwollen des AG angewiesen.

T
Tulpe

06.06.2013 um 10:42 Uhr

Auf ein Jahr Befristen, schon bei Antragstellung und dann einfach mit dem Antrag von Verkürzung den Satz:

Ich könnte mir gut vorstellen, die Regelung in einem Anhang zu meinem Arbeitsvertrag auf ein Jahr zu beschränken. Andernfalls zeige ich Ihnen gemäß §9 TzBfG bereits heute hiermit meinen Wunsch auf eine Arbeitsverlängerung ab diesem Zeitpunkt an. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren zukünftigen Besetzungsentscheidungen.

Einfügen.

Gruß Tulpe

G
ganther

06.06.2013 um 11:40 Uhr

aber Achtung: das BAG sagt, dass ein befristeter Teilzeitwunsch kein Teilzeitwunsch nach TzBfG ist.

Daher: kein Anspruch auf Teilzeit Fristen des TzBfG gelten nicht ...

M
magic

06.06.2013 um 14:36 Uhr

Danke zusammen,

hat sich mittlerweile erledigt, da der AG von sich aus die Regelung nach 1 Jahr Teilzeit wieder Vollzeit machen so schriftlich fixiert hat. Danke für euer Interesse. magic

L
Laffo

07.06.2013 um 01:00 Uhr

na da wird die Kollegin ,bei etwaigem Bezug von Witwenrente, nach 1 Jahr die 2 Stunden dann wohl für lau arbeiten....

http://www.brutto-netto-rechner.info/witwenrente.php

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