Teilzeit- und Befristungsgesetz
Hallo zusammen,
eine Kollegin möchte aus privaten, gesundheitlichen Gründen (kurzfristiger Tod des Ehemannes) kürzer treten und Ihre AZ von 8 auf 6 Stunden für die Dauer von einem Jahr kürzen. Dies is ja nach TzBfG möglich. Hat Sie nach diesem Jahr einen gesetzlichen Anspruch, daß Sie wieder Vollzeit arbeiten kann ? Wenn ja, wo ist dies geregelt bzw. muß Sie das vertraglich mit dem AG fixieren ?
Danke schon mal im voraus für euere Antworten.
Community-Antworten (5)
06.06.2013 um 11:42 Uhr
@ magic
Der Rechtsanspruch gem. §8 TzBfG kann aussschließlich für die unbefristete Verringerung der Arbeitszeit geltend gemacht werden.
Im Gegensatz dazu kann die Kollegin zwar nach einem Jahr den § 9 TzBfG zücken, aber sie hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass der AG die Arbeitszeit ihren Wünschen entsprechend wieder erhöht. § 9 TzBfG setzt voraus, dass der AG einen Arbeitsplatz mit entsprechend gewünschter Stundenzahl zu besetzen hat!
Die Kollegin ist also mit ihrem Wunsch nach einer nur befristeten Teilzeitbeschäftigung auf das Wohlwollen des AG angewiesen.
06.06.2013 um 10:42 Uhr
Auf ein Jahr Befristen, schon bei Antragstellung und dann einfach mit dem Antrag von Verkürzung den Satz:
Ich könnte mir gut vorstellen, die Regelung in einem Anhang zu meinem Arbeitsvertrag auf ein Jahr zu beschränken. Andernfalls zeige ich Ihnen gemäß §9 TzBfG bereits heute hiermit meinen Wunsch auf eine Arbeitsverlängerung ab diesem Zeitpunkt an. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren zukünftigen Besetzungsentscheidungen.
Einfügen.
Gruß Tulpe
06.06.2013 um 11:40 Uhr
aber Achtung: das BAG sagt, dass ein befristeter Teilzeitwunsch kein Teilzeitwunsch nach TzBfG ist.
Daher: kein Anspruch auf Teilzeit Fristen des TzBfG gelten nicht ...
06.06.2013 um 14:36 Uhr
Danke zusammen,
hat sich mittlerweile erledigt, da der AG von sich aus die Regelung nach 1 Jahr Teilzeit wieder Vollzeit machen so schriftlich fixiert hat. Danke für euer Interesse. magic
07.06.2013 um 01:00 Uhr
na da wird die Kollegin ,bei etwaigem Bezug von Witwenrente, nach 1 Jahr die 2 Stunden dann wohl für lau arbeiten....
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Darf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen?
Darf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen? Dies ist die Begründung des AG: 1. Bewilligungsvoraussetzungen a) nicht privilegierten Teilzeitwünsche (dies sind Teilzei
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
Wir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Geringfügig Beschäftigte - Einsatz nach Teilzeit- und Befristungsgesetz?
Kann mir jemand sagen, wie in der Praxis mit geringfügig Beschäftigten umgegangen wird, wenn diese für Dienste eingeteilt werden? Hintergrund meiner Frage ist: wir haben mehrere gastronomische Einrich
Schwanger und befristeter Arbeitsvertrag - greift Mutterschutzgesetz oder Teilzeit-Befristungsgesetz?
Bei Schwangerschaft während eines befristeten Arbeitsvertrages greift Mutterschutzgesetz oder Teilzeit-Befristungsgesetz? Danke für eure Info