Schwangerschaft bei befristetem Arbeitsvertrag - greift Mutterschutzgesetz oder Teilzeit-Befristungsgesetz?
Bei Schwangerschaft während eines befristeten Arbeitsvertrages greift Mutterschutzgesetz oder Teilzeit-Befristungsgesetz? Danke für eure Info
Erstellt am 18.03.2008 - 22:48 Uhr von marinelli2
Beide Gesetze gelten. Du kannst also alle in beiden Gesetzen befindlichen Rechte in Anspruch nehmen. Um was geht es dir denn?
Antwort 1 Erstellt am 18.03.2008 - 22:55 Uhr von Efaienaerbeer
@marinelli2
das Arbeitsverhältnis endet trotzdem zu dem im Arbeitsvertrag angegebenen Datum, falls das die Frage war.
Antwort 2 Erstellt am 19.03.2008 - 07:45 Uhr von nicoline
@all vielleicht wissen es schon viele, ich habe es jetzt erst erfahren und da ich zu dieser Frage eine nur bedingt richtige Antwort gegeben habe, möchte ich diese jetzt vervollständigen. Ist während eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses eine positive Beurteilung abgegeben worden (Mitarbeiterjahresgespräch, Probezeitgespräch etc.) muß das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden, sonst könnte die AN nach dem AGG klagen, da sie als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die bestehende Schwangerschaft annehmen könnte. Dieses wäre eine ungesetzliche Benachteiligung.
Community-Antworten (9)
19.04.2008 um 00:51 Uhr
@nicoline wo nimmst du eine solche erkenntnis her ??? Quelle ?
19.04.2008 um 01:40 Uhr
@br01 ich habe einen Satzteil vergessen, sorry habe ich jetzt erst gemerkt: ..........muß das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden, sofern andere MA aus diesem Grund entfristet worden sind. Häufig wird die sachgrundlose Befristung bei Neueinstellungen als "Verlängerung der Probezeit" genutzt. Bei "guter Führung" erfolgt dann nach Ablauf der Befristung eine unbefristete Einstellung. Das gleiche Recht haben auch Schwangere.
AGG
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
- die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere
in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg
§ 3 Begriffsbestimmungen
- 1Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger
günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. 2Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.
19.04.2008 um 08:10 Uhr
Hallo In einem meiner Bücher über Abmahnungen und Kündigungen habe ich das auch zu stehen. "Wenn die Befristung auf Grund einer Schwangerschaft nachweislich nicht verlängert wird, entstehen Schadensersatzansprüche." Es dürfte aber schwierig sein, dass zu beweisen.
19.04.2008 um 12:34 Uhr
@nicoline Das ist natürlich suuuuper gut beweisbar und absolut im Bereich einer möglichen Entscheidung eines Richters, nicht wahr? Welcher AG ist denn so mit der "Muffe gepufft"? Ich kenne ziemlich viele AG, aber kaum einen so dummen...naja einen kenne ich grins!
Achja: Wenn Du den vollständigen Wortlaut dieser Deiner Worte nicht hier reingestellt hättest, hätte man verzweifeln können. Zumal Du auch noch eine Quellenangabe wie z.B. aus "http://www.aus-innovativ.de/media/Befristung.pdf" angeben solltest.
19.04.2008 um 15:48 Uhr
@Kölner wie schöööön für Dich, dass Du kaum dumme AG kennst, das erklärt vielleicht Deine herablassende Art mit der Du hier häufig antwortest, denn der Mensch wächst ja mit seinen Aufgaben und paßt sich oft seiner Umgebung an. Worum geht es hier eigentlich, Fragen zu beantworten und vielleicht auch mal Tips zugeben, die "am Rande der Häufigkeit" sind, oder andere wissen zu lassen, dass man der Einzige ist, der die Weisheit mit Löffeln zu sich genommen und dessen Antworten die einzig richtigen sind? In unserem Unternehmen bekommen Berufsanfänger sehr häufig einen sachgrundlos befristeten Vertrag für 1 Jahr. In den Vorstellungsgesprächen wird gesagt, dass dieser Vertrag, "bei guter Führung", nach einem Jahr in der Regel entfristet wird und ist auch so zu 99% geschehen. Jetzt sind zwei Kolleginnen während dieses Jahres schwanger geworden, hatten in dieser Zeit eine positive Beurteilung im Rahmen der MA Gespräche bekommen und sollten jetzt nicht entfristet werden. Der BR hat also behauptet : diese beiden MA werden anderen gegenüber benachteiligt, aus oben angeführten Gründen, der AG ist darauf eingegangen (weil er Gott sei Dank dumm ist!), jetzt haben beide einen unbefristeten Vertrag. Das verstehe ich unter Interessenvertretung! Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, sollte Dir aufgefallen sein, dass dort steht >könnte die AN nach dem AGG klagen< , das war, was wir als BR in diesem Fall behauptet haben und als Tip gemeint. Mag sein, dass das nicht richtig rübergekommen ist, rechtfertigt nach meinem Empfinden Deine herablassende Antwort aber nicht. Ach ja: wir werden, unabhängig von Deinem Link, weiterhin jede noch so kleine Chance nutzen, uns für die Interessen der MA einzusetzen, egal ob wir auf der 100%ig rechtssicheren Seite stehen oder nicht. Wichtig ist der Versuch und in diesem Fall hat es etwas genützt, das ist aus unserer Sicht das Einzige was zählt. Wie schön für Dich, dass Du einen klugen AG hast, erspart Dir viel Arbeit, denn Du kennst ja das Recht genauso gut wie er doppel grins
19.04.2008 um 16:53 Uhr
@nicoline Vielleicht liest du das nächste Mal genauer...lässt deine "Eindrücke"und "Gefühlsregungen" beiseite... denkst noch mal nach... schläfst eine Nacht drüber...liest dann noch mal... und dann...vielleicht... Viel mehr kann man ja schon fast gar nicht mehr falsch verstehen und interpretieren.
19.04.2008 um 18:33 Uhr
@Immi
Vielleicht liest du das nächste Mal genauer< Hab ich dieses Mal schon gemacht, vielen Dank, aber ich brauche Deine Anleitung nicht.
"Gefühlsregungen" beiseite..< So wie Du in Deinen letzten drei Antworten?
Viel mehr kann man ja schon fast gar nicht mehr falsch verstehen und interpretieren< Kann sein, das Du die Antwort anders interpretierst als ich. Ob Dein "Eindruck" von der Antwort richtiger ist als meiner lass ich jetzt mal im Raum stehen.
19.04.2008 um 18:47 Uhr
@nicoline Wir sind hier weder im Kindergarten, noch auf dem Ponyhof.
Ich wünsche mir von Dir ab und an tatsächlich mehr Klarheit und eine DEUTLICHE Abgrenzung von 'Deinen' Tipps und dem reellen Leben/Rechtsprechung! Wenn dann noch 'ne Quellenangabe mitgeliefert wird, sehe ich schon keinen Grund, warum Du mich 'herablassend' finden kannst. tripple grins
19.04.2008 um 18:52 Uhr
@nicoline -War nicht als Anleitung gedacht.
-Gefühlsregung?
-Was bleibt ist ein ...
Ich verstehe leider Dein Problem nicht so ganz. Ob du es glaubst oder nicht... würde ich aber gerne.
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