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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub JA/NEIN

T
Tulpe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, meine Frage: Wir sind angelehnt an den öffentlichen Dienst. Es wird nicht alles Übernommen. Eine Kollegin hat Geheiratet und Fragte nach Sonderurlaub, dieser wurde abgelehnt weil wir angelehnt an den Öffentlichen Dienst sind. Da wir aber nicht alles Übernehmen unsere Frage: Zählt dann nicht doch das Gesetz? Oder muss dann alles vom TVÖD Übernommen werden?

Vielen Dank im vorraus Tulpe

84201

Community-Antworten (1)

H
Hoppel

05.06.2013 um 18:31 Uhr

@ Tulpe

Wenn keine Tarifbindung vorliegt und sich ein AV nur auf Teile eines TV beziehen soll, muss aus dem AV klar hervor gehen, welche Regelungen des TVöD gelten sollen. Entscheidend ist also, was im AV konkret steht.

Aber kein Gesetz regelt, dass einem AN Sonderurlaub für z.B. eine Hochzeit zusteht und dieser Tag zu einem beliebigen Zeitpunkt genommen werden kann.

§ 616 BGB sieht lediglich vor, dass der AG ggf. bezahlt freizustellen hat. Die Kollegin hätte z.B. am Tag der Eheschließung vom 616er Gebrauch machen können.

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