Urlaubsanspruch
Hallo,
einer unserer Mitarbeiterin wird im September diesen Jahres Mutter. Im Anschluss geht Sie in Elternzeit. Hat Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Tariflich gibt es 30 Tage/Jahr. Bitte um Antworten.
Community-Antworten (1)
05.06.2013 um 17:01 Uhr
§ 17 BEEG
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Der TV kann ggf. eine günstigere Regelung enthalten, also nachgucken.
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