W.A.F. LogoSeminare

Quote für 40-Stünder

S
solotele
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, lt. ETV haben wir eine wöchentl. Arbeitszeit v. 38 Std. und eine Quote für die "40-Stünder" von 21%. Diese Quote ist nun ausgeschöpft. Die GL würde gern noch Einstellungen vornehemn, wenn diese 40 Std. arbeiten könnten, ansonsten über Leihfirma. Wir haben einige Teilzeiter, die 20, 25, 28 o. 30 Std. arbeiten. Kann man in einer BV regeln, dass diese Teilzeiter mit der Quote der 40-Stünder gegengerechnet wird? Vielen Dank.

78902

Community-Antworten (2)

H
Hoppel

05.06.2013 um 17:39 Uhr

@ solotele

Ich verstehe nicht wirklich, welche Rechnung Euer BR da aufmachen will. Ich vermute mal, dass Ihr so argumentieren wollt:

Im Betrieb sind Anzahl X Arbeitsplätze mit nur X Stunden besetzt. Das entspricht einem Unterschied von X Stunden zur Vollzeitbeschäftigung mit 38 Stunden. Diese Differenz soll dazu genutzt werden, weitere Arbeitsverträge um jeweils 1,5 Stunden aufstocken zu können.

Da die 21% Quote für 40 Stunden-Verträge tarifvertraglich geregelt ist, müsst Ihr Kontakt mit der für Euch zuständigen Gewerkschaft aufnehmen. Ohne deren Zustimmung ist eine Ausweitung der 21% Quote nicht möglich > § 77 Abs.3 BetrVG

G
gironimo

05.06.2013 um 17:40 Uhr

Ihr könnt nicht per BV tarifliche Bestimmungen unterlaufen (siehe § 77 Abs 3 BetrVG)

Ihre Antwort