Hallo,
lt. ETV haben wir eine wöchentl. Arbeitszeit v. 38 Std. und eine Quote für die "40-Stünder" von 21%.
Diese Quote ist nun ausgeschöpft. Die GL würde gern noch Einstellungen vornehemn, wenn diese 40 Std. arbeiten könnten, ansonsten über Leihfirma. Wir haben einige Teilzeiter, die 20, 25, 28 o. 30 Std. arbeiten.
Kann man in einer BV regeln, dass diese Teilzeiter mit der Quote der 40-Stünder gegengerechnet wird?
Vielen Dank.