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Gemeinsamer Betrieb --> Auswirkungen auf BR-Arbeit?

S
solotele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind in einer Aktiengesellschaft beschäftigt. Nun kommt eine kleinere GmbH dazu. Lt. AG handelt sich bei den zwei Firmen um einen gemeinschaftlichen Betrieb. Welche Auswirkungen hat dies nun auf die BR-Arbeit wenn die GmbH bisher keinem Tarif unterlag u. keinen BR hatte? (Mitbestimmung bei z. B. Einstellungen, Arbeitszeit, Quote der 40-Stünder....).

Vielen Dank.

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Community-Antworten (4)

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eynuk

30.01.2015 um 14:39 Uhr

Hallo solotele, eine Aktiengesellschaft und eine GmbH sind eigenständige Unternehmen. Auch wenn die GmbH bisher nicht Tarifgebunden war, sollte ein eigener BR gegründet werden. Dieser nimmt dann auch die Mitbestimmung in der GmbH war. Ein ähnliches Konstrukt gibt es bei uns. Der Mutterkonzern (Aktiengesllschaft) hat mehrere große Standorte. Jeder Standort hat einen eigenen BR, dazu kommt der GBR. Weiterhin existieren mehrere kleine GmbH, die unter dem Dach der AG leben. Jede hat einen eigenen BR mit allen Rechten und Pflichten für das eigene Unternehmen. Diese BRs sind nicht im GBR vertreten. Es gibt leider keinen Konzerbetriebsrat.

S
solotele

30.01.2015 um 15:34 Uhr

Hallo Eynuk, vielen Dank für deinen Beitrag. Allerdings werde ich mich leider nicht täuschen wenn ich aus versch. Gründen behaupte dass in der GmbH kein BR gegründet wird. Die Strukturen der Mitarbeiter sprechen u. a. dagegen. Natürlich wäre es aber wünschenswert. Es wäre noch zu erwähnen dass die GmbH praktisch im gleichen Gebäude wie die AG sitzt, der Geschäftsführer dieselbe Person ist wie unser Vorstand und die dort Beschäftigten ggüber den Kollegen der AG weisungsbefugt sind. So bleibt jetzt doch die Unsicherheit wie wir uns nun z. B. bei Neueinstellungen bei der GmbH bzgl. der Wochenarbeitszeit verhalten sollen.

S
solotele

02.02.2015 um 22:00 Uhr

Es ist also für AG ein Leichtes einfach eine GmbH zu gründen, dort Personal ohne MB des BR der Aktiengesellschaft bzw. Mutterfirma hinsichtlich der Eingruppierung, Arbeitszeit o. Ä. einzustellen und dort arbeiten zu lassen??? Ist ja wie bei einer Verleihfirma :((

E
eynuk

03.02.2015 um 10:20 Uhr

Zu deinen letzten Fragen: eine Person kann durchaus mehrere Firmen leiten. Das allerdings ein Mitarbeiter einer Firma X einem Mitarbeiter einer anderen Firma Y weisungsberechtigt sein soll, ist schon sehr merkwürdig. Es gibt ja auch keine Möglichkeit für einen BR, Mitbestimmung in einem anderen Unternehmen auszuüben als in dem Eigenem. Zur Frage vom 02.02.: JA Die Mitarbeiter müssen sich schon selbst vertreten. Es sei denn, die Firmen Fusionieren.

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