Erstellt am 31.08.2012 um 08:11 Uhr von rkoch
Tja, da hilft nur eines: In Euren Ergänzungstarifvertrag schauen, was da geregelt ist. Da derartige Quoten nirgends in Gesetz geregelt sind, gibt es zwangsläufig auch keine anderen Regeln als was im TV steht.
Nur soviel: Wenn sich Euer ETV allein darauf beschränkt die Quote anzuheben, dann ändert er auch exakt nichts anderes. Die der Quote zugrundeliegenden Regeln des MTV finden dann natürlich auf die "erhöhte" Quote ebenso Anwendung... Nur wenn der ETV etwas anderes regelt ersetzt die dortige als "speziellere" Regel die Regel des "allgemeineren" MTV.
Erstellt am 31.08.2012 um 08:45 Uhr von gironimo
Ich denke, da kann die Gewerkschaft am Besten Auskunft erteilen. Die saß ja am Verhandlungstisch und hat den Tarif unterschrieben.
Erstellt am 31.08.2012 um 09:30 Uhr von meckerziege
Gewerkschaft fragen;
meines Wissens sind die Arbeitsplätze, die von Leiharbeitnehmern belegt werden, FREIE Arbeitsplätze. Wie sollen FREIE Arbeitsplätze in irgendwelche Berechnungen einfließen, da sie ja nicht produktiv sind?
Rechnet mal nach, ob die Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer für Euch von Nachteil ist- wenn ja - dagegen steuern oder neue Berechnung fordern.
Erstellt am 31.08.2012 um 10:29 Uhr von rkoch
> Wie sollen FREIE Arbeitsplätze in irgendwelche Berechnungen einfließen, da sie ja nicht produktiv sind?
DAS geht durchaus... Es kommt auf die Formulierung in TV an. Wenn eine "Quote" vereinbart ist, kann natürlich die Bezugsgröße willkürlich vereinbart werden. So kann sie z.B. eben an der Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze (egal von wem - oder überhaupt - besetzt) festgemacht werden. Ob das im Kontext sinnvoll ist müssen die Vertragsschließenden wissen.
> die Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer für Euch von Nachteil ist
Bei DEM Punkt (Quote der AN mit 40h-Vertrag) liegt die Bewertung Vorteil/Nachteil im Auge des Betrachters. Es muss kein Nachteil sein, wenn durch die Einbeziehung der Leiharbeit mehr AN in den "Genuss" eines 40h-Vertrages kommen. Ich kenne genug Fälle in denen sich AN regelrecht um diese Verträge reißen und entsprechend frustriert sind, wenn sie wegen Überschreitung der Quote keinen bekommen. Da kommt dann durchaus Neid auf gegenüber denen, die das "Glück" hatten einen solchen zu ergattern. 5h mehr im Arbeitsvertrag bedeutet eben auch pauschal 14% mehr Lohn, egal ob der AG arbeit für 40h hat oder nicht. Dafür nehmen viele die 1 Stunde mehr pro Tag gerne in Kauf.
Weil wir eben bei Leiharbeit sind: Im TV Leiharbeit ist vereinbart, dass LA sich bis zu 5h/Woche Mehrarbeit auszahlen lassen dürfen, anstatt die Zeit aufs Zeitkonto zu bunkern. Und ich kenne keinen LA der diese Chance nicht nutzt um sein Einkommen aufzubessern....
BTW: @teletele
> Im MT werden nur die Azubis, Beschäftigte im ruhenden Arbeitsverhältnis u.
> Praktikanten berücksichtigt
Bist Du sicher, dass nicht auch die leitenden Angestellten und Außertariflichen, etc. mitgezählt werden? Ich kenne das eigentlich so....
Erstellt am 11.10.2021 um 11:43 Uhr von aheike
Hallo,
Ich möchte hier die ergänzenden Frage stellen, ob tariflich bezahlte Werkstudenten bei der Berechnung der 40h-Quote mit Berücksichtung finden? Diese sind ja befristet beschäftigt und können jederzeit ausscheiden. Dann würde sich die 40h Quote schnell über den Grenzwert erhöht. Scheiden theoretisch alle Werkstudenten aus, schnellt die 40h-Quote deutlich über den Grenzwert und eine Rückführung dann unter den Grenzwert ist schwierg, bzw. sorgt für Frustration bei den Mitarbeiter:innen. danke!
Erstellt am 11.10.2021 um 12:21 Uhr von celestro
Naja ... die Ausgangsfrage ist über 9 Jahre alt und schon damals war die einzig mögliche "Antwort": Frag Deine Gewerkschaft / schau in Deinen Tarifvertrag.