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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwangsurlaub

M
Margret
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich brauche Eure Hilfe. Unser Betrieb hat 2 Standorte, die jetzt zusammengelegt werden sollen.Ein Teil der Mitarbeiter sollen beim Umzug helfen, die anderen sollen Urlaub nehmen bzw. Überstunden abbauen( Dauer des Umzugs 1 Woche ). Da die meisten Ihren Urlaub schon fest verplant haben, gibt es da natürlich da Probleme. Ist die Geschichte mit dem Zwangsurlaub überhaupt statthaft? Die Kollegen, die beim Umzug helfen sollen, müssen wahrscheinlich auch am Sonntag kommen. Erbitte Euer Feedback Gruß Margret

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Community-Antworten (2)

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mitleserinnenn

05.06.2013 um 14:30 Uhr

Betriebsferien ist hier das Stichwort und dann klar die MB und due geltenden Regelungen der Ankündigungen und auch was ist wenn der Urlaub verbraucht, geplant und genehmigt ist. Google mal Betriebsferien und schaue ins BetrVG

H
Hoppel

05.06.2013 um 15:15 Uhr

@ Margret

Gibt es einen BR???

  1. Stellt sich die Frage, ob ein Teil der KollegInnen überhaupt zur Mithilfe beim Umzug verpflichtet ist. Kommt drauf an, was unter dieser Mithilfe zu verstehen ist.

  2. Ist der Urlaub bereits genehmigt? Falls ja, kann der AG die Genehmigung nicht einseitig widerrufen.

  3. Sonntagsarbeit ist verboten, es sei denn, dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

  4. Einseitig kann der AG einen Überstundenabbau in Form eines Freizeitausgleichs nur anordnen, wenn eine entsprechende arbeitsvertragliche Grundlage existiert.

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