Erstellt am 05.06.2013 um 10:30 Uhr von pillepalleTR
Hallo Xantippe,
die Antwort findest du im §3 Entgeltfortzahlungsgesetz, wo festgelegt ist, dass der Lohn/das Gehalt so zu zahlen ist, als ob du gearbeitet hättest - also gemäß DP.
Obwohl ich selbst nicht in der Pflege arbeite, ist mir eine Regelung bekannt, dass an den AU-Tagen im Dienstplan ein "K" (=krank) vermerkt wird und der Tag so mit den ursprünglich geplanten Stunden berechnet wird, als ob Du arbeiten gewesen wärst.
Ggf. solltest du darauf achten, dass der DP nach Zugang der AU z.B. von der PDL nicht mehr -zu deinen Ungunsten- geändert wird....
Erstellt am 05.06.2013 um 12:02 Uhr von GuidoW
Hallo Xantippe,
Krank wird immer so gerechnet wie der Dienst geplant war. Also auch nur an den Tagen an denen ein Dienst eingetragen war, bekommt man auch Stunden bezahlt.
Das ist ja auch das Blöde, da man wenn man an Tagen krank wird an denen man Frei wegen Freizeitausgleich hat, diese Stunden dann futsch sind.
Aber in deinem fall ist es noch etwas anders, da man ja bei "Kind krank" Kinderkrankengeld von der Krankenkasse erhält.
Da bräuchte man sich theoretisch nur an den Tagen, an denen man hätte arbeiten müssen, eine Bescheinigung holen.
Sonst macht man die 10 Tage/Kind sinnloser Weise voll, da man ja sowieso an freien Tagen nicht auf Arbeit müsste.
Die Tage an denen man arbeiten müsste werden dann von den Soll und Ist-Stunden abgezogen, da man aus der Lohn(Gehalts)fortzahlung raus ist.
Bitte korriegiert mich wenn ich was falsches geschrieben hab.