Abwesenheitsnotiz verpflichtend?
Hallo zusammen,
kann der AG vom AN verlangen, die Abwesenheitsnotiz in Outlook zu aktivieren, wenn man krank ist? Die techn. Gegebenheiten sind vorhanden.
Ich bin der Meinung, dass dies nicht verpflichtend sein kann... wenn ich im Koma liege, kann ich ja auch nichts im Outlook einstellen.
Hat jemand ne Idee?
Community-Antworten (9)
04.06.2013 um 16:17 Uhr
brberlin,
wie soll das funktionieren? Wenn er krank ist, ist er zu Hause, schickt den Krankenschein vermutlich per Post zur Firma. Da kann er also nichts in Outlook einstellen. Selbst wenn er den AU Schein persönlich abgibt (würde ich nie machen), brauch er nicht an seinen Arbeitsplatz, um dies zu aktivieren. Bei uns gibt es im Outlook oben einige feste Zeilen, wie z.B. Abwesend Vormittags, Abwesend Nachmittags, Ganzen Tag Abwesend, Urlaub, Krank. Dort tragen sich die Kollegen dementsprechend ein. Bei Krank trägt die Perso den Namen entsprechend ein. Dann wissen alle bescheid, das derjenige eben Krnak ist.
04.06.2013 um 17:00 Uhr
Es geht um eine automatische Abwesenheitsmitteilung, wenn man erkrankt ist. Dieses typische: "Ich bin in der Woche bla bla nicht da, meine Mails werden nicht weitergeleitet..."
Der Kunde soll damit bescheid wissen, dass er Anfragen halt an den Vertreter zu senden hat.
04.06.2013 um 18:25 Uhr
Versucht es doch mal mit der Mitbestimmung bei technischen Anlagen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in Verbindung mit der Ordnung im Betrieb (87 Abs. 1 Nr. 1) und fordert den AG zu Gesprächen auf.
Es wäre ja erforderlich von zu Hause während der AU eine dienstliche Handlung durchzuführen. Da gibt es sicherlich so einiges, was man besprechen müsste.
04.06.2013 um 19:22 Uhr
@ brberlin
Der erkrankte AN kann dazu sicherlich nicht verpflichtet werden. Aber warum sucht Ihr nicht nach einer Lösung, dass diese Abwesenheitsanzeige z.B. durch den Systemadministrator eingegeben wird. Man kann ja einen entsprechend zu verwendenden Text vorgeben und ebenfalls regeln, durch wen der Admin zu beauftragen ist.
Weil nachvollziehbar ist das Begehren des AG und sollte auch im Sinne eines BR sein!
10.06.2013 um 15:55 Uhr
Könnte es hier datenschutzrechtliche Bedenken geben, wenn allen internen und externen Personen mitgeteilt wird, dass jemand krank ist?
10.06.2013 um 22:47 Uhr
@ Trendomo
Es darf natürlich NICHT geschrieben stehen: Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Herr Müller krankheitsbedingt bis voraussichtlich ... / auf unbestimmte Zeit ausfallen wird und auf Ihre Email nicht reagieren kann. Bitte wenden Sie sich an Herrn Meier.
30.07.2015 um 13:35 Uhr
Hallo zusammen,
ich sehe ein ganz anderes Problem. Der Chef verlangt von Dir, dass Du eine Abwesenheitsnotiz einrichtest. Was genau bedeutet das? Du überträgst einem System (was im schlimmsten Fall auch noch fehlerbehaftet ist) das Recht und die Aufgabe, in Deinem Namen an JEDE Emailadresse, die es auf der Welt geben kann, eine Mail zu senden. Tust Du dies freiwillig, so kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Tust Du das aber auf Weisung Deines Chefs, frage ich mich, wo bleibt da das informationelle Selbstbestimmungsrecht? Ich persönlich sehe in der Verpflichtung eine Abwesenheitsnotiz einzurichten durch den Chef, ganz klar einen Verstoß gegen gültige Datenschutzgesetze. Noch schlimmer ist es, wenn die IT-Abteilung beauftragt wird, die Abwesenheitsnotiz für mich einzurichten (z.B. bei Krankheit).
Ich vergleiche ja immer gerne die IT Welt mit der realen Welt: Wer hat einen Briefkasten zuhause, der automatisch bei Einwerfen eines Briefes (durch den Postboten) einen Brief an den Absender zurücksendet, der mitteilt, dass man gerade nicht da ist? Keiner? Gut! Und wer will soetwas haben? Hoffentlich auch keiner! ;-)
Was genau passiert eine Mail bei mir eingeht, die in meiner Abwesenheit nicht beantwortet wird? Richtig: nix. Und wenn der Absender innerhalb einer gewissen Zeit keine Antwort von mir auf seine Mail erhält? Richtig: es passiert auch nix. Was ist, wenn das Anliegen in der Mail dem Absender wichtig ist? Genau: er wird versuchen, in Erfahrung zu bringen, ob ich evtl. abwesend bin oder evtl. ein Vertreter das Anliegen bearbeiten kann. Das kann er durchaus telefonisch schaffen, wenn er sich am Telefon als Geschäftsparnter identifizieren kann. Was brennt also an? Nix. Brauche ich also eine Abwesenheitsnotiz? Nein!
Leider verlangen Chefs aus Unwissenheit immer wieder, dass ihre Mitarbeiter Abwesenheitsnotizen einrichten, damit sie ggf. Ihre Mitarbeiter in die Pflicht nehmen können.
ABER: Welche Gefahren verbergen sich hinter Abwesenheitsnotizen?
- Kriminelle können i.d.R. davon ausgehen, dass ich, wenn ich im Urlaub bin, auch nicht daheim bin.
- Es gibt Datensammler, die davon leben, Emailadressen zu verkaufen. Eine verifizierte Emailadresse ist dabei sehr viel mehr wert als eine nicht verifizierte Emailadresse. Die einfachste Verifizierung ist dabei die Abwesenheitsnotiz, die mein System an den Datensammler als Antwort schickt. Soll ich auch noch diese Datensammler unterstützen? Was passiert vor allem, wenn meine Emailadresse als verifizierte Mailadresse verkauft wurde? Richtig: ich werde mich bald vor Spammails nicht mehr retten können. Das bindet auch Arbeitszeit und das kann doch von unseren Chefs nicht wirklich gewollt sein, oder?
Noch schlimmer sieht es m.E. aus, wenn erwartet wird, dass ein Vertreter eingetragen werden muss. M.E. müßte der Vertreter erst einmal befragt werden, ob er denn damit einverstanden ist, wenn man seine Daten per Emailantwort an Gott und die Welt verteilt.
M.f.G. Martin
30.07.2015 um 17:43 Uhr
@brberlin, das der Ag in Krankheit eine Arbeitsvertragliche Pflicht verlangt ist wohl an sich schon nichtig. Aber das hilft dir und den Kollegen nicht. Er will es ja . Aus meinem Praxisleben kann ich dir Schildern wie es bei uns gehand habt wird. Wir haben wie viele grosse Firmen mit Kundenkontakt ein CI dort ist auch was zum Thema abwesenheitsnotiz hinter legt. Ein standard text incl nennung eines Vertretters. Im Falle einer Abwesenheit ohne Aktivierung des Abwesenheitsagenden und der notwendig keit der aktiven Abwesenheits Notiz greifft folgendes Verfahren. Der Arbeitgeber ( bzw dessen Ausführender) gibt eine ensprechende Anfrage an den BR und an die IT Ableilung. Dort gibt er an bei wenn für welchen Zeitraum mit welchen Vertretterkontakten der E Mail Abwesenheitsagend aktiviert werden soll. Der BRM spricht mit der IT einen Termin ab. Die IT aktiviert in Anwesenheit vom BRM den Agenten und hinterlegt den Text. Ich sehe da nun wirklich keine bedenken und wenn ich die Rechtsprechung richtig verstehe IST sie bei sowas voll beim AG. Mag sein das unser Verfahren müssig, aufwendig und Zeitraubend ist. Aber das soll so sein. Das zwingt alle diese Anfragen klein zuhalten und schützt davor das jeder zum BR kommt und sagt macht mal.... Das verfahren selber hben wir vielleicht 3 mal im Jahr, bei Abwesenheiten über monate bei Leuten die in Leitenden Positionen sind. Wie gesagt, der aufwand schreckt viele ab einfach so das Verfahren los zu tretten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin persönlich nicht im Büro erreichbar. Als Vertretung steht Ihnen in dieser Zeit Herr XXXX, unter XXX@XX.de (0815) 3336336 gerne zur Verfügung. Ihre Email wird nicht automatisch weitergeleitet. Mit fanften Grüße
16.08.2018 um 13:24 Uhr
Wer hat denn eigentlich das Unternehmen zu organisieren? Das geschieht doch wohl von oben nach unten.
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