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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Corona PCR Schnelltests verpflichtend? Mitbestimmung BR?

A
Alex_Bea
Apr 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unser AG bereitet aktuell Informationsschreiben für die AN vor welche beinhalten, dass ab kommender Woche verpflichtend Schnelltests für alle AN eingeführt werden sollen. Bei Weigerung sollen Abmahnungen folgen.

Der BR ist bisher nicht offiziell über diese Planung informiert.

Frage: wie ist denn der aktuelle Stand? Kann der AG den AN zu diesen Schnelltests zwingen wenn beispielsweise ein "Vor Ort sein" gar nicht notwendig ist, da Option auf HomeOffice besteht? Kann generell dazu gezwungen werden? Es sollen bei Weigerung Abmahnungen folgen. Auch soll eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden. Der AG will eine ortsansässige Apotheke involvieren die 1x pro Woche in die Firma kommt und die Tests durchführen soll.

Generell wird das auch positiv gesehen, aber der Zwang und das Bedrängen der AN dahinter sowie das Ausschließen des BR passt natürlich vielen nicht.

Ist der BR grundsätzlich denn mitbestimmungspflichtig in irgendeiner Form bei dieser Thematik? Kann man eine entsprechende Regelung in einer BV festhalten?

Bei Unklarheiten bitte gern nachfragen :)

Danke im Voraus für eure Antworten!

397011

Community-Antworten (11)

K
kratzbürste

01.04.2021 um 11:10 Uhr

Naja, zumindest seid ihr bei den betrieblichen Abläufen im Boot. Ich sehe hier § 87 Abs. 1 Nr.1 und 7 BetrVG.

M
Moreno

01.04.2021 um 11:30 Uhr

Um was für einen Betrieb handelt es sich denn?

A
Alex_Bea

01.04.2021 um 11:49 Uhr

Moreno: es handelt sich um einen Lohndienstleister im Beauty Segment

D
DummerHund

01.04.2021 um 11:58 Uhr

Mal unabhängig vom Betrieb würde der BR gut beraten sein wenn er in einer Regelungsabrede schnell zu einer einer Einigung mit dem AG kommt, wie das Prozedere ablaufen soll, denn dieser zeigt hier vernunft.

K
Kjarrigan

01.04.2021 um 13:00 Uhr

Auch wir sind gerade in Verhandlung mit dem AG über den Umgang mit Selbsttest. Unser AG hat uns dazu eine Empfehlung des AG Verbandes vorgelegt.

Und auch der AG Verband sieht eine Mitbestimmung nach § 87 (1) Nr. 1 und 7. Wir werden es zunächst als Angebot ausarbeiten, da es "noch" keine verpflichtende Rechtsvorschrift gibt - das kann natürlich für andere Branchen anders aussehen. Das kann der BR sich ja vom AG erläutern lassen.

Die Einbindung einer Apotheke finde ich eigentlich ganz gut - wichtig ist natürlich der Umgang mit den erhobenen Daten und Ergebnissen der Selbsttest - sprich Datenschutz.

Und ja wir werden eine BV dazu verfassen.

C
celestro

01.04.2021 um 13:31 Uhr

wenn Tests nicht per Gesetz vorgeschrieben sind, kann der AG ohne Zustimmung des BR nichts machen. Und eine Weigerung könnte er mMn auch nicht sanktionieren.

M
Moreno

01.04.2021 um 14:44 Uhr

Der BR kann meiner Ansicht nach hier sowieso keine BV über die Pflicht sondern nur über die betrieblichen Abläufe machen. Wenn die Test nicht gesetzlich vorgeschrieben sind ist der AG auf die Freiwilligkeit der Mitarbeiter angewiesen! jede Abmahnung ist hier lächerlich.

A
AngelaZ.

01.04.2021 um 17:23 Uhr

Bei uns (Sachsen) sind diese Tests zumindest für Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt vorgeschrieben. Soweit ich das bisher recherchieren konnte, gibt es hier keinen Ausweg. Wenn der MA sich nicht testet / testen lässt, kann der AG die Annahme der Arbeitsleistung zu Lasten des AN verweigern. Ende Bei uns werden Selbsttests zur Verfügung gestellt, die Dokumentation hat der AN auf eine vorbereiteten Formular selbst zu führen. Insofern nachteilig, als das für nichts anderes was wert ist. Aber ich wüsste nicht, wo da noch Platz für Mitbestimmung wäre.

E
enigmathika

01.04.2021 um 17:56 Uhr

"Es sollen bei Weigerung Abmahnungen folgen. Auch soll eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden."

Jemanden zu einer Einverständniserklärung zu zwingen, halte ich für nicht rechtens.

C
celestro

01.04.2021 um 18:02 Uhr

"Jemanden zu einer Einverständniserklärung zu zwingen, halte ich für nicht rechtens."

Im Grunde zeigen die Aussagen des AG schon, wie bescheuert das alles ist:

"Es sollen bei Weigerung Abmahnungen folgen. Auch soll eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden."

Abmahnen kann ich nur, wenn der AN etwas nicht tut, was er tun muss. Dann brauche ich keine Einverständniserklärung. Habe ich aber etwas, wo der AN sein Einverständnis erklären muss, kann das nichts abmahnfähiges sein.

D
DummerHund

01.04.2021 um 21:54 Uhr

Ich könnte mir vorstellen das der AG diese Einverständniserklärung haben will um das Rechtsgeschäft mit einem Dritten (hier die Apotheke) unter Dach und Fach kriegen zu können. Da die Person die frei in ihrer Entscheidung ist ob sie ihre Unterschrift gibt oder nicht, kann es vom Arbeitgeber auch nicht Sanktioniert werden wenn man die Unterschrift nicht gibt. Habe mal die Rechtliche Definition raus gesucht und stelle den Link ein.

https://www.juraforum.de/lexikon/einwilligung

Was ist wenn der AN seine Einwilligung nicht gibt. Auch wenn ihr Kundenkontakt habt, so einfach nach Hause schicken und dann den Lohn nicht zahlen darf der AG dies auch nicht in unserem schönen Sachsenland. Bei aller Fürsorgepflicht des AG, aber hier wären dem AG ja Tür und Tor geöffnet. Hier wäre er weiter in der Vergütungspflicht. Hier gilt: Für den Fall, dass Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ohne Arbeitspflicht (s.o. Home Office) nach Hause geschickt werden, ohne dass eine behördliche Veranlassung oder Erkrankung des Betroffenen gegeben sind, besteht der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers fort. Diese gilt beispielsweise, wenn Infektions- oder Verdachtsfälle aus dem Umfeld des Arbeitnehmers bekannt sind (z.B. im Wohnort, Sportverein o.ä.) und der Arbeitgeber vor diesem Hintergrund "sicherheitshalber" auf ihr Erscheinen im Betrieb verzichtet. Sind die sonstigen Voraussetzungen erfüllt - führt das Corona-Virus z.B. zu einem Wegbrechen von Aufträgen und der Arbeitnehmer kann deswegen nicht wie zuvor beschäftigt werden- kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Man sieht also es gibt was zu Regeln. Was passiert Mit MA die sich nicht testen lassen. Wo könnte man sie evtl. alternativ einsetzen. Wie läuft das ganze Prozedere Testung ab. Innerhalb der Arbeitszeit, oder müssen auch MA bezahlt Außerhalb der Arbeitszeit kommen.

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