Bestellung des Wahlvorstandes - ist die Bestellung für die MA verpflichtend?
Wir haben in unserer Akademie einen Wahlvorstand bestellt und entsprechende Mitarbeiter davon in Kenntnis gesetzt. Das Problem ist, dass viele dieser Kollegen sich nicht zumuten wollen, in der Phase der Vorbereitungszeit Mehrarbeit zu leisten. Meine Frage ist, ist die Bestellung für die MA verpflichtend oder kann dieser einfach dieses Amt ablehnen? Wie können wir damit umgehen?
Community-Antworten (13)
14.01.2010 um 11:06 Uhr
Wieso Mehrarbeit?
14.01.2010 um 11:08 Uhr
@ häuptling, der BR oder PR sollte die benannten Wahlvorstandsmitglieder schon vorher fragen, ob sie dieses Amt annehmen wollen oder nicht. Von "müssen" kann keine Rede sein.
14.01.2010 um 11:09 Uhr
@häuptling
Natürlich kann der MA dieses Amt ablehnen. Deshalbspricht ein kluger BR auch im Vorfeld mit den Kolleginnen und Kollegen, um abzuklären, ob diese überhaupt bereit wären das Amt auszuüben.
Wenn Ihr nicht genügend ( 3 + Ersatzmitglieder) für den Wahlvorstand zussmmenbringt, müsst Ihr Euch schleunigst nochmals "auf die Suche" begeben.
Abgesehen davon kann jedes BRM auch im Wahlvorstand mitarbeiten - also...
14.01.2010 um 11:14 Uhr
@all Ich kann hier nirgends erkennen, dass sie keine Lust haben. Sie wollen lediglich keine Mehrarbeit leisten... Das Problem ist, dass viele dieser Kollegen sich nicht zumuten wollen, in der Phase der Vorbereitungszeit Mehrarbeit zu leisten. Mit euren Antworten habt ihr also die Frage beantwortet, leider allerdings nicht bei dem eigentlichen Problem geholfen...
14.01.2010 um 11:20 Uhr
@ DonJohnson, Das war die Frage von häuptling: Meine Frage ist, ist die Bestellung für die MA verpflichtend oder kann dieser einfach dieses Amt ablehnen? Wie können wir damit umgehen?
Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil.
14.01.2010 um 11:21 Uhr
DJ
ok, die Frage ist auf jeden Fall beantwortet. Aber Du hast ja in Bezug auf die Mehrarbeit auch keine Lösung - geht ja auch nicht. Ich nehme mal an, dass die KollegenInnen dort die Zeit, die sie für die Arbeit des Wahlvorstandes benötigen, abends, oder wann auch immer anhängen müssen/sollen um ihre normale Tätigkeit zu erledigen.
Wenn das so ist, können das sowieso nur die KollegenInnen dort intern lösen.
Gruß
14.01.2010 um 11:30 Uhr
@pitsieben Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil. Jepp - siehe dazu 139962: "Mit euren Antworten habt ihr also die Frage beantwortet, leider allerdings nicht bei dem eigentlichen Problem geholfen..."
Nemeth Aber Du hast ja in Bezug auf die Mehrarbeit auch keine Lösung Das würde ich anders sehen, wäre meine erste Frage beantwortet worden und auch deine Befürchtungen zutreffen...
*- geht ja auch nicht. * Auch das sehe ich anders...
Ich nehme mal an, dass die KollegenInnen dort die Zeit, die sie für die Arbeit des Wahlvorstandes benötigen, abends, oder wann auch immer anhängen müssen/sollen um ihre normale Tätigkeit zu erledigen. Das ist auch meine Befürchtung. Allerdings weiß ich es nciht - deshalb meine Frage.
@all Ich halte es wirklich für sinnvoll hier nicht nur die Frage zu beantworten, sondern bei dem eigentlichen Problem zu helfen. Leider vergesse ich immer wieder, dass das in diesem Forum ja eigentlich vom Anbieter nicht erwünscht ist :-(((
14.01.2010 um 11:35 Uhr
DJ
mit " geht ja auch nicht " meine ich, dass die Lösung von Innen und nicht hier aus dem Forum kommen muss.
p.s.: und "was vom Anbieter nicht erwünscht ist " - das nun wieder ist mir persönlich herzlich egal ;-)
14.01.2010 um 11:42 Uhr
Nemeth Stimmt, die Lösung kann nur innerbetrieblich erfolgen - das ist allerdings bei jeder Frage so. Wir könnten aber darauf hinweisen, dass es eine Mehrarbeit für den WV nicht gibt, da er seine Arbeit innerhalb der Arbeitszeit erledigt, und der AG für die Entlastung sorgen muß.
Weiterhin könnten wir darauf hinweisen, dass der BR jegliche Überstunden genehmigen muß und der AG wissentlich die Mehrarbeit nicht annehmen darf ohne die Zustimmung des Gremiums.
Denkst du nciht, dass diese Informationen in diesem Fall von Relevanz sein könnten und wir somit den Hinweis zur Lösung des Problems gegeben hätten? Wohlgemerkt wenn wir das hier geäußert hätten...
P.S. Meinste mir nicht?
14.01.2010 um 11:45 Uhr
DJ
siehst Du - da sind wir ja einer Meinung.
Nur warum hast Du das denn nicht gleich geschrieben - dann hättest Du dem Kollegen schon die se antwort in Deiner ersten Antwort geben können und die Diskussion wäre kürzer gewesen. Aber ohne Diskussion ist's ja auch langweilig, oder ? ;-)
14.01.2010 um 11:52 Uhr
Nemeth
- Ich antworte hier nciht um mir Langeweile zu vertreiben...
- Manchmal macht ein wenig selberdenken auch klug - man bedenke, dass der Fragesteller ein BRM ist (sollte ich jetzt mal noch weiter ausholen???)
- Sind lange Freds hier unerwünscht, und ich will nicht wild herumvermuten. Darum wollte ich erst die meine Frage beantwortet wissen... immerhin will ich doch versuchen fachkompetente, kurze Antworten zu geben ;-)))
P.S. Ich kann es einfach nicht lassen ;-)))
14.01.2010 um 11:59 Uhr
DJ
- Ich meinte mit langweilig nicht Dich, sondern den Begriff "Diskussion". Ohne eine solche wären die Themen ja nicht "anregend und befruchtend"
- Musst nicht weiter ausholen - schon verstanden. Aber sind nicht nahezu alle hier BRMS? Wenn alle selbst nachdenken und nachschlagen würden gäbe es hier wohl nur noch wenige Fragen.
- Lass die Vermutungen - treffen sowieso nicht zu. Wie Du siehst, kann ich's auch nicht lassen und mach den thread noch länger "!"
14.01.2010 um 12:13 Uhr
Nemeth
zu 2. Nein, ich glaube da hast du mich nicht verstanden. Mich würde die Arbeitsweise des Gremiums interessieren - ob es da so auch gehandhabt wird und um ehrlich zu sein, mir schwarnt böses...
Leider bekomme ich auf meine Frage ja keine Antwort... Schade eigentlich, denn du hast Recht, DANN könnten wir anfangen du diskutieren... ;-)))
Verwandte Themen
Bestellung und Größe des Wahlvorstandes?
Habe da mal eine Frage an Euch Wissenden, wir haben ja auch im nächsten Jahr Betriebsratswahlen und sind jetzt dabei einen Wahlvorstand zu bestellen. Unser Problem liegt darin, dass es eigentlich jed
§ 17 BetrVG Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne BR - ohne Betriebsversammlung und ohne das Arbeitsgericht?
Hallo zusammen, Folgendes Problem: Wir sind ein Betreib mit etwas über 20 Arbeitnehmern und möchten ein BR gründen. Nach §17 ist die Prozedur der Bestellung des Wahlvorstandes ja beschrieben. Bei
Betriebsratswahl - Wahlvorstand "Vorfrage" legal?
Guten Morgen, wir haben das gleiche Problem wie -bostonbulls (gestern geschrieben hat). Die Personen welche 2006 und auch davor immer den Wahlvorstand und - Helfer gemacht haben, sind entweder alters
Bestellung Wahlvorstand bei zurückgetretenen Betriebsrat
Hallo, unser "äußerst fähiger" Betriebsrat ist am 30.06.2009 geschlossen zurückgetreten. Nun weigert er sich, bei der Bestellung des Wahlvorstandes mitzuwirken, da er es nach seinen Aussagen nicht
1. Sitzung des Wahlvorstandes direkt im Anschluß an die Bestellung möglich?
Kann ich die 1. Sitzung des Wahlvorstandes direkt im Anschluß an die Bestellung des Wahlvorstandes abhalten? Oder müssen Tage dazwischen liegen?