Erstellt am 31.01.2008 um 13:33 Uhr von betriebsratten
§34 BetrVG
Uber jede Verhandlung ...!
Weiteres mit einer Suchmaschine unter "Protokollführung Betriebsrat"
Erstellt am 31.01.2008 um 13:48 Uhr von Werner
Moin Carly,
Protokoll zu führen ist dringend anzuraten aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber hat sich bei der Formulierung von Aufgaben des Ausschusses (§ 11 Satz 3 ASiG ) darauf beschränkt, ihn Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten zu lassen.
Dies soll einmal im Vierteljahr geschehen (§ 11 Satz 4 ASiG ).
Der Arbeitsschutzausschuss ist mithin kein Beschlussorgan; er besitzt keine zwingende und verbindliche Entscheidungsbefugnis.
Der Ausschuss kann lediglich Empfehlungen formulieren.
Über die tatsächliche Umsetzung dieser Empfehlungen entscheidet der Leiter des Betriebes unter Beteiligung des Betriebsrates.
Erstellt am 31.01.2008 um 16:09 Uhr von betriebsratten
@werner
Greift meiner Meinung nach zu kurz, ich habe nicht umsonst zitiert "Über jede VERHANDLUNG"
Und zum Thema ASA und Protokollführung hat der Hauptverband der gesetzlichen Berufsgenossenschaften einiges geschrieben was in die gleiche Richtung geht
http://www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/org/themen/asa/asa_bericht.pdf
Gruss von den Ratten