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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Protokoll ASA Ausschussitzung - verpflichtend?

C
Carly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Die in unserem Unternehmen geführten ASA Ausschus-Sitzungen die einmal Monatlich Stattfinden weden nicht Protokolliert! Ich versuche nun dem Gremium klar zu machen das Sie dazu verpflichtet sind suche aber seit dem auch den Nachweis das es verpflichtend ist. Wer kann mir Tipps geben wo ich den passus finden kann?

Gruß Carlo evnt. auch per Mail carlo.jung@ferrero.com ( Keine Jux Mails und keine Reklame )

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Community-Antworten (3)

B
betriebsratten

31.01.2008 um 14:33 Uhr

§34 BetrVG

Uber jede Verhandlung ...!

Weiteres mit einer Suchmaschine unter "Protokollführung Betriebsrat"

W
Werner

31.01.2008 um 14:48 Uhr

Moin Carly, Protokoll zu führen ist dringend anzuraten aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat sich bei der Formulierung von Aufgaben des Ausschusses (§ 11 Satz 3 ASiG ) darauf beschränkt, ihn Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten zu lassen. Dies soll einmal im Vierteljahr geschehen (§ 11 Satz 4 ASiG ).

Der Arbeitsschutzausschuss ist mithin kein Beschlussorgan; er besitzt keine zwingende und verbindliche Entscheidungsbefugnis. Der Ausschuss kann lediglich Empfehlungen formulieren. Über die tatsächliche Umsetzung dieser Empfehlungen entscheidet der Leiter des Betriebes unter Beteiligung des Betriebsrates.

B
betriebsratten

31.01.2008 um 17:09 Uhr

@werner

Greift meiner Meinung nach zu kurz, ich habe nicht umsonst zitiert "Über jede VERHANDLUNG"

Und zum Thema ASA und Protokollführung hat der Hauptverband der gesetzlichen Berufsgenossenschaften einiges geschrieben was in die gleiche Richtung geht http://www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/org/themen/asa/asa_bericht.pdf

Gruss von den Ratten

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