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Bildschirmarbeitsplatz-Pause

J
jurexo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir wurden auf das Thema "Bildschirmarbeitsplatz-Pause" angesprochen. Gibt es wirklich das Recht auf eine 5min Pause pro Stunde?

Wenn ja, für welche Zwecke kann man diese Pause nutzen? Rauchen?

Danke

4.89205

Community-Antworten (5)

G
gironimo

30.05.2013 um 13:20 Uhr

schau doch mal bei www.ergo-online.de Da findest Du alles zum Thema.

Es soll eine Arbeitsunterbrechung am PC/Bildschirmarbeitsplatz stattfinden. Nicht unbedingt Pause. Denkbar sind auch andere Tätigkeiten, die eben nicht nur darin bestehen, auf einem Stuhl zu hocken und einen Bildschirm anzustarren.

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsorganisation/pausen/pausen_bei_bildschirmarbeit.htm&qu=pausen+bei+bildschirmarbeit

R
Rapper

30.05.2013 um 16:51 Uhr

Ja, ja, nach dem Motto, 5 Minuten Pause bei 8 Stunden Arbeit macht 40 Minuten Zusatzpause.

Clever die Frager, gelle :-)

N
NoPain

01.06.2013 um 19:51 Uhr

Ich würde eine BV Bildschirmarbeitsplatz verhandeln und dort 10 Minuten Arbeitsunterbrechung am Bildschirmarbeitsplatz reinnehmen. Gibt es wegen der zeitlichen Unterbrechung Streitereien, einfach einen Fachkundigen Augenarzt oder Arbeitsmediziner konsultieren und ihn fragen wie lange die Augen brauchen um sich zu erholen.

@Rapper,

'Ja, ja, nach dem Motto, 5 Minuten Pause bei 8 Stunden Arbeit macht 40 Minuten Zusatzpause.

Clever die Frager, gelle :-)'

Jo und sogar rechtlich nicht zu beantanden!

http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/BJNR184300996.html

N
NoPain

01.06.2013 um 19:52 Uhr

Ich würde eine BV Bildschirmarbeitsplatz verhandeln und dort 10 Minuten Arbeitsunterbrechung am Bildschirmarbeitsplatz reinnehmen. Gibt es wegen der zeitlichen Unterbrechung, einfach einen Fachkundigen Augenarzt oder Arbeitsmediziner konsultieren und ihm fragen wie lange die Augen brauchen um sich zu erholen.

@Rapper,

'Ja, ja, nach dem Motto, 5 Minuten Pause bei 8 Stunden Arbeit macht 40 Minuten Zusatzpause.

Clever die Frager, gelle :-)'

Jo und sogar rechtlich nicht zu beantanden!

http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/BJNR184300996.html

P
Petrus

04.06.2013 um 11:52 Uhr

@NoPain ...nur dass die von Dir zitierte Verordnung dem Arbeitgeber die Wahl lässt, ob er eine Pause gewährt oder anderweitig dafür sorgt "...dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten ... unterbrochen wird". Wenn Dir Dein Chef natürlich die Tätigkeit "Verbrennen von papierumwickelten Tabakschnitzelröllchen" zuweist und Dir sogar noch das dazu notwendige Arbeitmaterial zur Verfügung stellt... :-)

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