Erstellt am 20.10.2006 um 11:39 Uhr von w-j-l
Schwer zu raten, was Du wirklich wissen willst.
Erstellt am 20.10.2006 um 11:43 Uhr von pit47
Hallo olivia,
sehe in der Bildschirmarbeitsverordnung nach.
Erstellt am 20.10.2006 um 12:47 Uhr von Ramses II
Lasst mich raten: Die AN sind sehr gut mit LapTops ausgestattet?
Erstellt am 20.10.2006 um 22:35 Uhr von Akira
Die arbeiten noch nach alter Manier, Papier und Bleistift :-)
Bildschirmarbeitsplätze
Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, einschließlich der unmittelbaren Arbeitsumgebung, die mit Bildschirmgeräten sowie gegebenenfalls mit Zusatzgeräten ausgestattet sind. Die Arbeitsaufgabe und die Arbeitszeit am Bildschirm bestimmen überwiegend die Tätigkeit der Beschäftigten. Mit Anzeigegeräten ausgerüstete Führerstände von Fahrzeugen und Arbeitsplätze mit Überwachungsmonitor gelten nicht als Bildschirmarbeitsplatz.
Zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie psychosozialen Belastungen gelten bei Bildschirmarbeitsplätzen grundsätzlich die gleichen Festlegungen wie für Büroarbeitsplätze. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen zu erfüllen, um möglichen Beschwerden vorzubeugen. Körperliche Belastungen können z. B. durch Zwangshaltungen von Kopf, Hals und Rücken, durch starre Augenhaltung und durch Haltearbeit der Arme und Hände entstehen. Psychosoziale Belastungen sind z. B. Stress und Mobbing.
Die Bildschirmarbeitsverordnung legt sicherheitstechnische und ergonomische Mindestanforderungen an das Bildschirmgerät, an den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung, an die Arbeitsorganisation und an die Software fest. Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, dass die Bildschirmarbeitsplätze den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Bildschirmarbeitsplätze müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen beurteilt werden. Das Ergebnis der Beurteilung ist zu dokumentieren.
Hilft dies weiter?