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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz

T
Tanju
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin hat von unserem Betriebsarzt beim letzten Sehtest Bescheinigt bekommen, dass sie eine Brille für ihren Bildschirmarbeitsplatz benötigt (Gleitsichtbrille vorhanden, 8 Std. tägliche Bildschirmtätigkeit). Unser Arbeitgeber ist bereit die Kosten in Höhe von 75 Euro zu übernehmen (Angebot eines Optikers wurde von ihm eingeholt), Vorraussetzung dafür ist aber ein spezieller Sehtest eines Augenarztes. Dieser Sehtest wird leider nur noch von wenigen Augenärzten angeboten und ist auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Meine Frage:

  1. Kann der AG auf diesen speziellen Sehtest bestehen, wenn der BA bereits bescheinigt hat, dass eine Sehilfe für den Bildschirmarbeitsplatz benötigt wird?
  2. Muss der AG die Kosten für einen solchen Sehtest tragen?

Vielen Dank an Euch

1.54001

Community-Antworten (1)

P
pirat

06.01.2011 um 08:38 Uhr

@Tanju, zu 1., .....kann er. zu 2., ....muss er.

zum besseren Verständnis, kopieren & einfügen:

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/vorsorge_augen/vorsorge_und_sehhilfen_wer_tr.htm

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