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Nachtzuschlag

A
Almakratzsch
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite ausschlließlich als Nachtwache in einem Behindertenheim von 21-7 an den WE bzw von 22-6 an den Wochentagen. Wieviel Nachtzuschlag steht mir zu bei einem Bruttoverdienst von 2600 Euro - Ich bekomme derzeit netto 1697 Euro bei Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer raus

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Community-Antworten (2)

W
Watschenbaum

28.05.2013 um 18:53 Uhr

10% ? 15%? 20% ?

oder auch bezahlt frei

Knackpunkt : es soll "angemessen" sein

wenn es keinen Tarifvertrag gibt, an dem man sich orientieren könnte, was bei euch so üblich wäre, ist das ziemlich auslegungsbedürftig

vielleicht soll ja auch der Nachtzuschlag bei dir schon durch einen höheren Stundenlohn als üblich mit abgegolten sein ?

was sagt denn der Arbeitsvertrag ?

H
Hoppel

28.05.2013 um 19:04 Uhr

@ Almakratzsch

Greift ein Tarifvertrag? Falls ja, sind Nachtzuschläge üblicherweise darin geregelt.

Punkt 2: Weder Dein Brutto- / Nettoverdienst noch Deine Steuerklasse ist von Interesse. Zuschläge werden im Regelfall prozentual angegeben; z.B. Nachtzuschlag 30%.

Ein Zuschlag muss aber nicht zwingend bezahlt werden >> § 6 Abs.5 ArbZG

"Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage ODER einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."

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