Die eine Frage war ja, was jetzt passiert.
Klar ist, der Einsatzplan wurde (zu?) spät abgegeben. Das ärgert nicht nur den BR, sondern auch die Mitarbeiter, die Schichtdienst haben und wenigstens ein paar Tage vorher wissen wollen, wann sie arbeiten müssen oder nicht. Insofern verstehe ich einen BR, der so was nicht einfach akzeptiert. (Hat ja vielleicht auch eine Vorgeschichte...)
Ich finde es allerdings auch nicht wirklich geschickt, den Plan wegen der Verzögerung einfach abzulehnen. Irgendwie muss ja gearbeitet werden, und so zwingt man den Arbeitgeber und die Kollegen geradezu, mit einem nicht genehmigten Dienstplan zu hantieren. Was soll bitte dabei heraus kommen?? Eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht ginge da wohl fehl.
Mir fiele da (ungeprüft) nur ein Antrag beim Arbeitsgericht ein, dem AG mit Androhung einer Ordnungsstrafe aufzuerlegen, künftig die Dienstpläne rechtzeitig vorzulegen. Möglicherweise hat ein solcher Antrag in diesem Fall nicht mal Erfolg (s. Watschenbaum) Wenn doch, dann kriegst Du, sabiluna, vielleicht den Kopf gewaschen, aber dann ist's doch wieder gut.
Die zweite Frage war, wie man gegen den BR zurück schießen kann.
Ich würde im Sinne einer möglichst entspannten Atmosphäre erstmal gar nicht schießen, sondern dem BR mitteilen, dass es hier offensichtlich verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zum Thema Fristende gibt. Dass es im Weiteren extrem unkollegial ist, die Mitarbeiter auf einen genehmigten Dienstplan warten zu lassen. Dass Du andererseits aber kein Interesse hast, hier einen Streit vom Zaun zu brechen und Du vorschlägst, mal miteineander darüber zu sprechen,wie sich Konflikte zwischen BR und Dir demnächst vielleicht geschmeidiger lösen ließen. Schließlich hast Du als Kollegin ja auch ein Interesse daran, dass sich der BR für die Interessen aller Kollegen einsetzt, und mit solchen Nickeligkeiten verschwenden beide Seiten nur Zeit für Wichtigeres.
Ob ein solches Vorgehen in Deinem Betrieb Sinn macht, kann ich natürlich nicht einschätzen.