Ablehnung der Personaleinsatzpläne und nun?
Betriebsrat, Hallo, ich bin Führungskraft in einem Unternehmen mit BR. Man hat mir die Personaleinsatzpläne abgelehnt mit der Begründung "zu spät abgegeben". Sitzung des BR ist immer dienstags, montags war FT und der Plan wurde von mir dienstags nachmittags abgegben, da hatter der BR aber schon Feierabend. In der Betriebsvereinbarung steht aber nichts weilche Zeiten nach Feiertagen einzuhalten sind. Wie verhalte ich mich nun richtig, ich kann ja schlecht eine Woche niemand arbeiten lassen weil die Pläne nicht genehmigt sind.
Community-Antworten (9)
27.05.2013 um 21:40 Uhr
für welchen zeitraum sollen die pläne sein? wenn du den pfinkstmontag meinst, ist das auch schon wieder eine woche vergangen.
was steht in eurer bv zur vorlaufzeit?
27.05.2013 um 21:48 Uhr
In unserer BV steht lediglich das die Pläne mit 14 Tagen vorlauf montags abgegeben werden müssen. Feiertagsregelungen gibt es keine. BR Sitzung ist immer dienstags morgends. Wenn ich einen Arbeitsplan abgebe der Druckdatum Dienstag morgen 7 Uhr z.B.hat lehnt der BR den ebenfalls ab. Wir müssen peinlich genau darauf achten das das Druckdatum montags ist. Ich bin neu im Unternehmen und die Situation zwischen BR und Angestellte ist höchst exlplosiv. Noch schlimmer ist es BR gegen Geschäftsführung. Aber was kann ich jetzt machen um zurück zu schießen?
27.05.2013 um 21:54 Uhr
Aber was kann ich jetzt machen um zurück zu schießen?
nichts, wenn das so geschrieben steht, hätten sie den plan am freiteg einreichen müssen. so ein feiertag kommt ja nicht aus heiterem himmel.
was man machen sollte: für ein besseres klima sorgen:)
27.05.2013 um 22:07 Uhr
Führungskraft die gegen BR zurück schiessen möchte? Richtige einstellung. Zwei Wochen vorlaufzeit ist wohl nicht zu knapp, und was ein Feiertag bedeutet ,müsste FK auch wissen.
27.05.2013 um 22:12 Uhr
§ 188 BGB Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
§ 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
27.05.2013 um 23:08 Uhr
Die eine Frage war ja, was jetzt passiert.
Klar ist, der Einsatzplan wurde (zu?) spät abgegeben. Das ärgert nicht nur den BR, sondern auch die Mitarbeiter, die Schichtdienst haben und wenigstens ein paar Tage vorher wissen wollen, wann sie arbeiten müssen oder nicht. Insofern verstehe ich einen BR, der so was nicht einfach akzeptiert. (Hat ja vielleicht auch eine Vorgeschichte...)
Ich finde es allerdings auch nicht wirklich geschickt, den Plan wegen der Verzögerung einfach abzulehnen. Irgendwie muss ja gearbeitet werden, und so zwingt man den Arbeitgeber und die Kollegen geradezu, mit einem nicht genehmigten Dienstplan zu hantieren. Was soll bitte dabei heraus kommen?? Eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht ginge da wohl fehl.
Mir fiele da (ungeprüft) nur ein Antrag beim Arbeitsgericht ein, dem AG mit Androhung einer Ordnungsstrafe aufzuerlegen, künftig die Dienstpläne rechtzeitig vorzulegen. Möglicherweise hat ein solcher Antrag in diesem Fall nicht mal Erfolg (s. Watschenbaum) Wenn doch, dann kriegst Du, sabiluna, vielleicht den Kopf gewaschen, aber dann ist's doch wieder gut.
Die zweite Frage war, wie man gegen den BR zurück schießen kann. Ich würde im Sinne einer möglichst entspannten Atmosphäre erstmal gar nicht schießen, sondern dem BR mitteilen, dass es hier offensichtlich verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zum Thema Fristende gibt. Dass es im Weiteren extrem unkollegial ist, die Mitarbeiter auf einen genehmigten Dienstplan warten zu lassen. Dass Du andererseits aber kein Interesse hast, hier einen Streit vom Zaun zu brechen und Du vorschlägst, mal miteineander darüber zu sprechen,wie sich Konflikte zwischen BR und Dir demnächst vielleicht geschmeidiger lösen ließen. Schließlich hast Du als Kollegin ja auch ein Interesse daran, dass sich der BR für die Interessen aller Kollegen einsetzt, und mit solchen Nickeligkeiten verschwenden beide Seiten nur Zeit für Wichtigeres. Ob ein solches Vorgehen in Deinem Betrieb Sinn macht, kann ich natürlich nicht einschätzen.
27.05.2013 um 23:08 Uhr
watschenbaum, stimmt.
trotz allem sollte man für ein besseres klima sorgen.
jetzt kommt: -führungskraft schießt zurück -betriebsrat bemängelt pläne -führungskraft hat immer noch keinen gültigen plan .................
27.05.2013 um 23:36 Uhr
es ist ja eigentlich überhaupt nicht meine Art Streit zu haben, aber dieser BR geht gar nicht. Es gab ne Auseinandersetzung mit einem MA und einem "Kunden" worauf der Kunde mit einer Waffe!!!! geschossen hat. ( zum Glück wurde niemand verletzt) was macht der BR? Bleibt bei seiner Sitzung und ruft an wo denn die Arbeitspläne währen !!! Natürlich haben wir es damals nicht geschafft die Uhrzeit einzuhalten und prompt wurde damals der Plan abgelehnt. Dann gibt es immer Stress und Kratzfüßchen und zum schluß genehmigen die dann doch. Oder aber die Alleinerziehende MA die ihre Miete nicht bezahlen konnte und weinend vor uns stand, für uns war klar, die Frau darf Überstunden machen, abgelehnt vom BR, weil sie uns leid tat haben wir dann einem anderen BR Mitglied auch die Stunden erhöht, dann war alles genehmigt. Das ist doch alles Kacke, oder nicht? Ich hab jetzt nicht übertrieben, das ist echt so passiert.
28.05.2013 um 11:37 Uhr
@sabiluna Du weisst schon, dass dies ein BR-Forum ist? Also hier hauptsächlich Betriebsräte Fragen stellen und, für Deinen Fall auch viel wichtiger, beantworten? Natürlich wissen wir, dass es Betriebräte gibt, die "gar nicht gehen". Aber das würden wir doch nicht öffentlich zugeben ;-)
Aber, wie schon gesagt wurde, Kommunikation ist alles. Rede mit den Betriebsräten, versuche Dein Anliegen sachlich und freundlich anzubringen.
Und ganz wichtig: Der Betriebsrat sollte auch für Dich da sein (solange Du nicht Geschäftsführer oder leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes bist).
Eventuell bist Du ja auch wahlberechtigt und wählbar. 2014 ist nah.
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