Personaleinsatzpläne
Hallo,
wir haben eine BV die besagt dass Schichtpläne 14 Tage vorher aushängen sollen. Der Arbeitgeber hält sich nicht daran, meisst werden die Schichtplane 7-10 Tage vorher ausgehangen. Der Arbeitgeber sagt uns, dass er sich bemüht aber es nicht immer möglich ist die 14Tagefrist einzuhalten. Er sagt uns auch, das in der BV "soll" nicht "muss" steht. Dementsprechend er seiner Meinung nach keine wirkliche Pflicht hat 14 Tage vorher auszuhängen.
Gibt es eine gesetzliche Regelung hierzu? Können wir irgendwie den Arbeitgeber zwingen sich an die Sollbestimmung der BV zu halten?
Vielen Dank und beste Grüsse PaulBreitner
Community-Antworten (14)
30.08.2016 um 19:19 Uhr
Halten muß er sich an das, was abgemacht ist. Steht da bloß "soll", habt Ihr leider schlechte Karten.
Wenn der AG es aber nicht viel eher hinbekommt, macht ein "muss" von 14 Tagen auch wenig Sinn. Könnt die BV ja ändern und ein "muss" von 10 Tagen rein schreiben. Oder wäre das so ein großes Problem ?
30.08.2016 um 19:48 Uhr
BV kündigen und ne neue ohne Gummibegriffe machen.
30.08.2016 um 22:58 Uhr
Tach auch, in der Tat. Soll ist juristisch nicht das gleiche wie muß, da es sich bei dem Terminus "soll" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Deshalb solltet Ihr in Zukunft darauf achten, daß anstelle von "kann" oder "soll" Begriffe wie IST, HAT, oder MUSS in eine BV 'zementiert' werden.
31.08.2016 um 12:51 Uhr
Dann konfrontiere mal Deinen AG mit diesem BAG Urteil: Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 28.10.1986AZ: 1ARB11/85Abs. 4. Dienstpläne müssen 2 Wochen im Voraus sich im Aushang!! befinden und die Dienstplanung muss !! sich über 4 Wochen erstrecken (Monat).
31.08.2016 um 13:02 Uhr
fkusi,
der Arbeitgeber wird sich vermutlich über diese Interpretation des BAG-Beschlusses totlachen!
Deine Interpretation kann man nun wirklich nicht aus diesem Beschluss herauslesen.
31.08.2016 um 13:12 Uhr
@ fkusi
Es ging in dem Fall um eine BV, in der geregelt war, daß der Schichtplan 2 Wochen im Voraus vorzuliegen hat und sich über 6 Wochen erstrecken muß. Dies ist aber in keinster Weise eine verbindliche Vorgabe für jeden anderen Arbeitgeber.
31.08.2016 um 13:15 Uhr
celestro,
Du bist zwar schon näher dran, aber immer noch meilenweit davon entfernt worum es bei dem BAG Beschluss ging.
31.08.2016 um 15:16 Uhr
Es ging um eine BV und in der war oben genanntes geregelt. Das die Verhandlung stattfand, weil es aufgrund der BV um einen bestimmten Sachverhalt ging, der mit den Schichtplänen nur am Rande etwas zu tun hatte, habe ich nie anders behauptet.
31.08.2016 um 16:03 Uhr
Zitat (celestro): "Es ging um eine BV ..."
Nein! Es handelte sich um einen Spruch der Einigungsstelle!
Zitat (celestro): "... weil es aufgrund der BV um einen bestimmten Sachverhalt ging, der mit den Schichtplänen nur am Rande etwas zu tun hatte ..."
Nur am Rande? Du beliebst zu scherzen! Der BR wollte die Schichtpläne in Gänze kippen und ist damit gescheitert. Übrigens ein wunderbares Beispiel wie eine Einigungsstelle zu einem Ergebnis führen kann für das sich der BR ewig in den Hintern beißen wird.
Traurig finde ich, dass Du selbst nach meinem Hinweis nicht einmal einen oberflächlichen Blick auf diesen Beschluss geworfen hast, ihn aber dennoch interpretierst.
31.08.2016 um 16:12 Uhr
ja genau ... wenn ich nicht einmal einen oberflächlichen Blick auf diesen Beschluss geworfen hätte, woher war mir dann bekannt:
"daß der Schichtplan 2 Wochen im Voraus vorzuliegen hat und sich über 6 Wochen erstrecken muß" ?
Der hier im Topic nachgefragte Ankündigungszeitpunkt für Schichtpläne war in dem vorliegenden Beschluss bloß Beiwerk.
Aber gut ... Mr. "ich kann andere ankacken, obwohl es dem Fragesteller rein gar nichts bringt (und auch sonst niemandem)" hat wohl keine anderen Hobbys.
31.08.2016 um 16:21 Uhr
Persönliche Beleidigungen sind immer wieder ein Zeichen von fachlicher Unsicherheit.
31.08.2016 um 16:30 Uhr
Sie sind lediglich Ausdruck von "der Typ geht mir mit seinem unsinnigen Genöhle auf den Sack".
31.08.2016 um 17:43 Uhr
Das hatte ich zwar nicht geschrieben, aber in der Tat schon häufig gedacht.
01.09.2016 um 12:15 Uhr
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