Erstellt am 27.05.2013 um 22:02 Uhr von Kölner
@ziegenkäse
Das ist m.e. Individualrecht.
Vielleicht weiß der AG ja nicht so genau was zwischen den beiden Gesetzen möglich oder nicht möglich ist...
Erstellt am 28.05.2013 um 09:17 Uhr von Hoppel
@ ziegenkäse
Mit Euch als BR muss sich der AG nicht einigen!
Die Kollegin soll einen RA konsultieren; vielleicht lässt sich der AG durch ein anwaltliches Schreiben mit Hinweis darauf, dass im Falle einer nicht gütlichen Einigung eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, überzeugen.
Weitere Möglichkeit: Kollegin nimmt die Pflegezeit als Vollzeitfreistellung wahr, was vom AG NICHT abgelehnt werden kann. Vorab sollte sie Kontakt zur Arbeitsagentur suchen, da sie ggf. einen Anspruch auf ALG I geltend machen kann.
Durchführungsanweisung BA: "Nimmt ein Arbeitnehmer Pflegezeit gem. § 3 Abs. 1 S. 1 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Anspruch, kann Arbeitslosigkeit vorliegen, wenn neben der Pflege eine marktübliche, mindestens 15 Stunden umfassende Beschäftigung ausgeübt werden kann. Das fortbestehende Arbeitsverhältnis allein lässt Beschäftigungslosigkeit im leistungsrechtlichen Sinne nicht entfallen."
Unabhängig davon, kann sie den AG ggf. schadensersatzpflichtig machen, so ein Arbeitsgericht feststellt, dass der AG nicht berechtigt war, die Teilzeittätigkeit aufgrund betrieblicher Gründe abzulehnen. Das muss aber ein Anwalt beurteilen!
Erstellt am 28.05.2013 um 20:56 Uhr von ziegenkäse
@Hoppel
Guter Tipp, danke, hab ich weiterverfolgt.
Neuer Aspekt.... Die Kollegin hat heute ne Änderungsvereinbarung zum AV zugeschickt bekommen, allerdings zu den Zeiten, die AG will. Soll sie unterschrieben zurücksenden, bezieht sich allerdings üüüüberhaupt nicht auf PflegeZG. Heisst also, AG muss sie dann nicht mehr in Vollzeit lassen, wenn er nicht will.
Gesprächsbedarf besteht nicht (das hat sie schriftlich).
Wenn ich das richtig sehe, bin ich jetzt doch bei § 99 personelle Einzelmaßnahme ... und damit mitbestimmungspflichtig???
JETZT darf der BR sich doch einschalten, oder? WIR haben nie was auf den Tisch bekommen.
Also Beschluss und ablehnen? Gespräch suchen wir immer noch... Vergeblich!
Wir sind ein ziemlich neuer BR, im Juni erste Schulung.., aber ich will die Leute nicht im Regen stehen lassen, und es war anstrengend genug, den BR erstmal auf den Weg zu bringen...
Wäre super, wenn ihr mir noch ein paar Tipps gebt.
Erstellt am 29.05.2013 um 08:29 Uhr von Hoppel
@ ziegenkäse
Der Kollegin ist wirklich dringenst eine anwaltliche Beratung zu empfehlen. Vorab soll sie mal die Nummer 030 - 221 911 004 wählen und dort um Rat fragen > http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html
Was den 99er betrifft, kann ich Dir keine Hoffnung machen.
BAG, 25. 1. 2005 - 1 ABR 59/03: Die einvernehmliche Verminderung der vertraglichen Arbeitszeit betriebsangehöriger Arbeitnehmer löst Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht aus.
Als BR habt Ihr im Rahmen Eurer Initiativrechte jedoch andere Knöpfe zu drücken: § 80 Abs.1 Nr. 1, Nr. 2b BetrVG
Auch könnte/sollte die Kollegin offizielle Beschwerde gem. § 85 BetrVG einreichen.
Was die Weigerung Eures AG betrifft mit Euch zusammen zu arbeiten, sollte man den Herrn mal auf die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit hinweisen!!!
Erstellt am 29.05.2013 um 19:02 Uhr von ziegenkäse
@Hoppel
§ 85 hat sie schon getan..., deshalb dachte ich ja, § 99 greift, weil IST ja nicht einvernehmlich, weil sie so nicht zustimmen will. Ist echt die Härte, nach PflegeZG müssen sich AG und AN einigen. Na gut, ich danke auf jeden Fall und ich bleibe dran...
Und was den letzten Absatz betrifft, das wird der Herr schon noch lernen (müssen).