Eine Kollegin will Pflegezeit für Mutter nach § 3 nehmen, alle Voraussetzungen sind erfüllt, Antrag auf Teilzeit nach § 3 gestellt, Zeiten mitgeteilt, alles sauber. Hat einen Monat Zeit gelassen, damit dem AG was einfallen kann.
Jetzt unser Problem: Nun hat sie sich an den BR gewandt, AG will kein Gespräch, macht alles schrftl. hat ihr Arbeitszeiten mitgeteilt, die sie arbeiten dürfte, also, da brauch sie auch keine Teilzeit nehmen... Unakzeptabel. Wie gesagt, keine Gesprächsbereitschaft des AG. Telefonate der Kollegin werden nicht angenommen (man sieht Nr. im Display)
Ich hab jetzt das PflegeZG studiert (is ja nich so lang), was sind dort betriebliche Belange??
Können wir uns auf § 87 berufen? Oder mit Einigungsstelle "drohen"?
Auch gegenüber uns will AG kein Gespräch, vertröstet uns, will auch mit uns nicht darüber reden. Der Kollegin rennt allerdings die Zeit weg... ganz raus aus dem Job kann sie nicht, geht ja wohl auch ums liebe Geld.
Frage: Muss er sich mit uns einigen? PflegeZG zielt ja schließlich auf die Kooperation von AG und AN...