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Abmahnung Ersatz-Mitglied

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HeldvomFeld
Dez 2021 bearbeitet

Hallo, ich benötige bei folgendem Sachverhalt mal Eure Hilfe, denn ich alleine komme nicht weiter.

Unser Ersatzmitglied arbeitet mit ein paar Kollegen in einer Abteilung, die partout Arbeitsanweisungen ignorieren und ihren Job nicht machen, die Aufgaben werden ebenfalls ignoriert. Erste Anweisungen (lediglich die Aufgabenverteilung in der Abteilung) gab es im Mai mündlich, fruchtlos. Im Juni wurde seitens AG die Kommunikation auf schriftlich umgestellt, ebenfalls ergebnislos. Jetzt wurden die Zügel "etwas angezogen", bedeutet, immer noch schriftlich, aber mit dem Vermerk, sollte es weiterhin ignoriert werden und die FK bekommt immer noch keine Rückmeldung, werden weitere Maßnahmen eingeleitet.

Das Ersatzmitglied antwortete darauf schriftlich, es wisse nicht, welchen Zweck die schriftliche Bestätigung an den FK bedeutet und rechnet mit Konsequenzen, weshalb nichts schriftlich zurückgegeben wird, ohne sich vorher beraten zu lassen. Beratung mit wem wurde nicht genannt.

Nun eskaliert es dort richtig, der Rest der Abteilung hat die Arbeitsanweisung umgesetzt, nur diese eine Person nicht, die denkt, sie wäre völlig im Recht und probt einen Aufstand. Das Ersatz-Mitflied wurde darauf hingewiesen, dass es sich um Arbeitsverweigerung handelt, keine Reaktion.

Die Personalabteilung wurde vom Ersatzmitglied ebenfalls involviert, allerdings wurde sie das auch schon durch die vorherigen Mails durch die FK. Die PA überlegt nun, weiterreichende Schritte einzuleiten, da a.) Arbeitsanweisung ignoriert werden und b.) das Ersatzmitglied das ganze anführt und forciert.

Wie kann man hier weitermachen? Nach allem, was ich für mich gelesen habe, wäre eine Abmahnung unvermeidbar. Welche Konsequenzen kann das ganze haben?

VG HeldvomFeld

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Community-Antworten (5)

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hansimglueck

15.07.2018 um 20:18 Uhr

Warum solltet ihr etwas tun? Und eine Abmahnung ist erst einmal nichts weiter, als eine Aufforderung sich arbeitsvertraglich korrekt zu verhalten.

Sprecht doch mal mit dem Kollegen, welche Ziele er hat.

H
HeldvomFeld

15.07.2018 um 20:32 Uhr

Wir haben die gleiche Email wie die Perso bekommen, also sind wird schon mal im Thema drin.

Eine Abmahnung, gerade im Bereich arbeitsvertragliche Pflichtverletzung (was es schließlich ist), kann sehr wohl Folgen haben.

Dafür war noch keine Zeit, da es Freitag erst vorgefallen ist.

H
hansimglueck

15.07.2018 um 20:57 Uhr

Sicher können Abmahnung folgen haben. Aber jedenfalls nicht die erste. Im Übrigen handelt es sich um einen Individualrechtlichen Vorgang.

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HeldvomFeld

15.07.2018 um 21:28 Uhr

Was bedeutet der letzte Satz? Aller Voraussicht nach können die anderen ebenfalls eine Abmahnung erhalten, da auch diese Personen monatelang die Arbeitsanweisungwn ignoriert haben?!

A
AlterMann

15.07.2018 um 22:28 Uhr

  1. Wenn ein AG von einem Fehlverhalten erfährt, kann er eine Abmahnung aussprechen. Dies wäre aber nur von Bedeutung, wenn er das innerhalb einer kurzen Frist macht. Insofern sind die Kollegen, die sich jetzt korrekt verhalten, von einer Abmahnung vermutlich nicht bedroht.
  2. Wenn das Ersdatzmitglied meint, es wäre im Recht: Worauf gründet sich denn diese Annahme? Verletzt der AG eine BV, gesetzliche Bestimmungen oder den Arbeitsvertrag? Erst mit Beantwortung dieser Frage wird man sehen können, ob hier individuelle oder Kollektivrechte verletzt wurden.
  3. "probt den Aufstand": In einer Hierarchie ist festgelegt, wer diesen Streit gewinnt. Es wäre also fatal, wenn der Kollege wirklich im Recht ist und Ihr ihm nicht helft.

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