Meine Kollegin hat sich aufgrund eines schweren Arbeitsunfalls des Ehemanns für 6 Monate von der Arbeit freistellen lassen (§ 3 PflegeZG) und kommt am 14.02.2010 wieder. Laut AV hat sie einen jährl. Urlaubsanspruch von 29 Tagen. Wieviel Tage stehen ihr nun für 2010 zu. Die PA sagt: 24. Ist das korrekt?