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Urlaubsanspruch in 2010 nach Rückkehr aus Pflegezeit am 14.02.2010 (6 Monate)?

P
Pittimaus
Jan 2018 bearbeitet

Meine Kollegin hat sich aufgrund eines schweren Arbeitsunfalls des Ehemanns für 6 Monate von der Arbeit freistellen lassen (§ 3 PflegeZG) und kommt am 14.02.2010 wieder. Laut AV hat sie einen jährl. Urlaubsanspruch von 29 Tagen. Wieviel Tage stehen ihr nun für 2010 zu. Die PA sagt: 24. Ist das korrekt?

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Community-Antworten (11)

D
DonJohnson

19.11.2009 um 21:05 Uhr

ACHTUNG gefährliches Halb oder viertel oder Nichtwissen...

Da im PflegeZG nichts diesbezüglich steht (oder ich war zu blind) würde ich es mit dem BUrlG halten. Für das Jahr 2010 wären es somit der gesamte Urlaubsanspruch, da ich keinen Grund für § 5 dieses Gesetzes sehe. Weiterhin sollte man eventuellen Resturlaub des Vorjahres nicht außer acht lassen bzw bedenken.

Ich habe mich jetzt ein wenig weit aus dem Fenster geleht, aber wenn ich hier nciht nieder gemacht werde, wird es wohl stimmen ;-)

R
rainerw

19.11.2009 um 22:00 Uhr

Wenn ich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes richtig verstanden habe richtet sich das auch danach wieviele Tage ihr in der Woche arbeitet. Bei 6 Tagen 24 Tage Urlaub und bei 5 Tagen 20 Tage Urlaub.

E
Erwin

19.11.2009 um 22:16 Uhr

@Pittimaus

Die PA hat wohl recht.

Lt. ArbV 29 Tage Urlaub im Jahr. Im Jahr 2010 arbeitet er 10 volle Monate, daher hätte er einen Urlaubsanspruch von 10/12 von 29 = 24,1666666 gerundet 24 Tage

Da Urlaubsansprüche i.d.R. immer für vollen Monate gewärt/gerechnet werden.

D
DonJohnson

19.11.2009 um 22:33 Uhr

rainer - das EuGH hat aber in einer anderen Sahe so entschieden - Resturlaub ;-)

erwin - kannst du mir dass aufgrund von §§ belegen?

K
Kölner

19.11.2009 um 23:16 Uhr

@DonJohnson Dein angekündigtes Halbwissen träfe wohl eher auf erwin zu.

@erwin Seit wann ist die Sache dispositiv? Vor allem ist nichts von einem existierenden TV geschrieben worden. Oder siehst Du hier eine äquivalente Anwendung des § 17 BEEG?

D
DonJohnson

19.11.2009 um 23:19 Uhr

@Kölner Genau genommen schrieb ich "ACHTUNG gefährliches Halb oder viertel oder Nichtwissen..."

Ich bin mir dessen wirklich nicht sicher - aber die Argumente der beiden anderen Kollegen überzeugten mich nciht. Somit vertrete ich noch immer meine Rechtsauffassung...

K
Kölner

19.11.2009 um 23:25 Uhr

@DonJohnson Eben! Du wirst m.E. im Recht sein...

D
DonJohnson

19.11.2009 um 23:32 Uhr

@Kölner So oder so - Recht haben und Recht bekommen vor Gericht sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ich weiß es wirklich nciht. Das sollen wenn es hart auf hart kommt wirklich klügere Köpfe als der meine entscheiden. Mit meiner Meinung würde ich aber argumentieren und kämpfen gehen...

R
rainerw

19.11.2009 um 23:37 Uhr

Habe gerade noch mal nachgeschaut. Da heißt es in einer Pressemitteilung das daß Luxemburger Urteil es offen ließ ob es ich um den europäischen Mindesturlaub oder aber den Resturlaub handelt.

D
DonJohnson

19.11.2009 um 23:43 Uhr

rainer Und du bist echt sicher, dass wir von der gleichen Sache reden?

R
rainerw

20.11.2009 um 00:19 Uhr

Ein Vogel hat mir gezwitschert das ich bei einer ganz falschen Sache war . Sorry

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