Arbeitgeber will Zeitraum der Freistellung bestimmen
Die Wahl ist vorbei, die Freistellungen sind bestimmt und beantragt.Nun will AG die Freistellung einer Person erst nach einem halben Jahr genehmigen! Geht das, und wie lange ist eine angemessene Zeit?
Community-Antworten (1)
19.05.2013 um 19:07 Uhr
Du meinst die Freistellung nach § 38 BetrVG?
Da berät der BR mit dem AG über die freizustellenden Personen. Dann wählt der BR die Personen und teilt dies dem AG mit. Der kann die E-Stelle anrufen. Tut er es innerhalb der Frist nicht, wird die Freistellung wirksam.
siehe auch § 38 Abs 2 BetrVG - insbesondere Satz 7.
Genehmigen braucht der AG da jedenfalls nichts.
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