Freistellung + Nachtdienste bzgl. Wechselschichtzulage
Moin,
ich habe da nochmal eine Frage. Eines unserer Betriebsratsmitglieder ist seit der letzten Wahl nun auch freigestellt (voll), leistet aber noch Nachtdienste um die Kollegen zu unterstützen/entlasten. Den Rest der Tage macht er normale Betriebsratarbeit (also keine Früh- oder Spätdienste).
Wie verhält es sich nun mit der Wechselschichtzulage ? Hat er weiterhin Anspruch darauf (da er ja keine reguläre Wechselschichtarbeit mehr leistet) ?
Danke vorab!
Community-Antworten (2)
16.06.2022 um 10:15 Uhr
- Er ist ja dann nicht 100 % freigestellt, sondern eben nur z.B. 80 % wenn er 1 Dienst in der Woche macht oder eben 5 von 20 Diensten im Monat.
- Es wird (doch hoffentlich) eine Rechtsgrundlage - TV, BV - geben in der definiert ist, wer wann Zulagenberechtigt ist. Da müsste man mal nachschauen. Sollte es sowas nicht geben, muss der BR eben eine verhandeln..
16.06.2022 um 10:29 Uhr
Da müsste man jetzt genauer hinschauen, was im Zuge der Freistellung geregelt wurde.
Lässt sich ein Mitarbeiter im Schichtdienst für die BR-Arbeit freistellen, gilt ja das Benachteiligungsverbot nach §37 Abs. 2 BetrVG. Er muss also sein Gehalt weiterbekommen. Nach dem Lohnausfallprinzip gehören hierzu auch bisher erhaltene Schichtzulagen, die auf Basis der letzten 12 Monate berechnet werden.
Ist das hier ebenso geregelt worden, hat das freigestellte BRM bereits eine vollständige Freistellung, in der auch die bisherigen Schichtzulagen berücksichtigt wurden. Eine zusätzliche Vergütung der geleisteten Schichten würde demnach quasi auf eine doppelte Zahlung der Schichtzulagen hinauslaufen.
Was die zeitliche Mehrarbeit angeht, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Wenn jemand die vollen Wochenstunden für die BR-Arbeit aufgebracht hat und zusätzlich eine Schicht schiebt, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit (Höchstarbeitszeit, 11 Stunden Ruhezeit...).
Macht er statt der Schicht 8 Stunden weniger BR-Arbeit, gleicht sich das zeitlich natürlich aus.
Ist zwar jetzt eine andere Baustelle, aber das würde ich aber immer mit dem Gremium absprechen, nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, daraus eine Pflichtverletzung abzuleiten.
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