In einem Schicht-Betrieb (nicht öffentlich, kein Schiff oder Busverkehr) über AÜ gibt seit ein einiger Zeit Pausenregelungen für Mitarbeiter ausserhalb des § 18 Arbzg, die regelmäßig 10 Minuten Pausenzeit beinhalten. Diese Pausenzeit wird auch so gezählt und abgezogen. Kann die Ausnahme für Schichtbetriebe mit Tarifvertrag über den Betriebsrat bei jeglicher Art von Schichtbetrieben vereinbart werden (§7 Abs. 1 Satz 2) ? Alle Mitarbeiter werden vom Verleiher per Email gefragt, ob das so in Ordnung ist oder ob Einwände bestehen.

EDIT: Es sind 10 Stunden Arbeitszeit im Schichtbetrieb. 10 10 20 40 10