Erstellt am 15.06.2022 um 14:22 Uhr von Muschelschubser
In §4 Abs. 1 ArbzG steht klipp und klar, dass eine Pause eine Arbeitszeitunterbrechung von mindestens 15 Minuten ist.
Gesetzliche Regelungen lassen sich weder durch Tarif, noch durch BV, noch durch einzelvertragliche Regelungen umgehen. Solche Vereinbarungen sind schlicht und einfach nichtig.
Erstellt am 15.06.2022 um 14:34 Uhr von Relfe
@Muschelschubser - Du weißt doch gar nicht, ob das in diesem Fall von Relevanz ist, dafür reichen die Infos der Frage mMn nicht aus.
Wenn die AZ 6 Stunden nicht überschreitet, dann ist doch eine 10 Min.-Pause kein Problem und über 6 Stunden wären auch 15 Min. zu wenig, dann müssten es nähmlich 2x 15Min. oder 1x 30 Min. sein
@Luckiducki
zu einer vernünftigen Beurteilung der Anfrage müsste man jetzt wissen:
- um welche AZ geht es
- wie viele Pausen sind angeordnet
- wie sind die Pausenlängen
- wie ist die Lage der Pausen
Erstellt am 15.06.2022 um 14:43 Uhr von Relfe
bei 10 Arbeitsstunden sind es dann insgesamt 45 Min, die max in 3x 15 Min aufgeteilt werden dürfen, rechtlcihe Grundlage siehe @Muschelschubser.
zusätzliche Pausen zu diesem 45 Min, bzw 3x 15 Min. können auch kürzer sein.
sind irgendwelche TV gültig, die dazu etwas "aussagen"?
Erstellt am 15.06.2022 um 14:47 Uhr von Luckiducki
Habe die Zeiten mal geupdated @Reife
Erstellt am 15.06.2022 um 14:49 Uhr von wdliss
@Muschelschubser:
Der §7 ArbZG, der schon den schönen Namen "abweichende Regelungen" trägt und vom TS erwähnt wird, behauptet aber in Abs 2 und in den Punkten 3 und 4 ein bischen was anderes.
Erstellt am 15.06.2022 um 15:05 Uhr von Muschelschubser
@wdiss
Dazu musste ich in der Tat erstmal einen Kommentar lesen, da ich mir nicht vorstellen konnte, dass eine Ruhepause unter 15 Minuten noch angemessen ist.
Und tatsächlich gibt es übereinstimmende Kommentare, nach denen eine Ruhepause unter 5 Minuten als unangemessen gesehen wird.
Kaum zu glauben aber wahr.
Sorry, das wusste ich nicht. Ich war lediglich von dem Grundsatz ausgegangen, dass die Gesetze grundsätzlich über allen anderen untergeordneten Regelungen stehen. An §7 ArbZG habe ich dabei überhaupt nicht gedacht.
Mir ging es dabei auch nicht um die abgeleisteten Gesamtpausen je nach Arbeitszeit, sondern lediglich um die Mindestlänge einer Arbeitsunterbrechung.
Ob das ganze der Erholung dienlich ist, sei mal dahingestellt. Aber hier geht es ja um die juristische Frage.
Insgesamt muss man natürlich darauf achten, dass die Summe der verkürzten Pausen lt. Gesetz immer noch die gleiche Gesamtpause ergibt.
Erstellt am 15.06.2022 um 15:12 Uhr von Luckiducki
https://www.wirtschaftswissen.de/personal-und-arbeitsrecht/arbeitsgesetze/arbeitsvertrag/pausen-diese-pausenzeiten-und-ruhezeiten-stehen-ihren-mitarbeitern-zu/
Da steht eigentlich im Detail schon einiges drin. Für mich ist der Vergütungsaspekt interessant - ist aber eigentlich schon beantwortet durch Reife. Wenn die gesetzliche Mindestpausenzeit bei 10 Stunden 3 x 15 Minuten eingehalten wird, darf der Arbeitgeber auch kürzere Pausen anordnen und hier hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Vergütung und Zuschläge nur weil weniger als 15 Minuten angeordnet werden. Also scheint das Safe zu sein. Danke für Eure schnellen Antworten!