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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kürzung der Mindestpause von 15 Minuten auf 10 Minuten

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Luckiducki
Jun 2022 bearbeitet

In einem Schicht-Betrieb (nicht öffentlich, kein Schiff oder Busverkehr) über AÜ gibt seit ein einiger Zeit Pausenregelungen für Mitarbeiter ausserhalb des § 18 Arbzg, die regelmäßig 10 Minuten Pausenzeit beinhalten. Diese Pausenzeit wird auch so gezählt und abgezogen. Kann die Ausnahme für Schichtbetriebe mit Tarifvertrag über den Betriebsrat bei jeglicher Art von Schichtbetrieben vereinbart werden (§7 Abs. 1 Satz 2) ? Alle Mitarbeiter werden vom Verleiher per Email gefragt, ob das so in Ordnung ist oder ob Einwände bestehen.

EDIT: Es sind 10 Stunden Arbeitszeit im Schichtbetrieb. 10 10 20 40 10

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Community-Antworten (7)

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Muschelschubser

15.06.2022 um 16:22 Uhr

In §4 Abs. 1 ArbzG steht klipp und klar, dass eine Pause eine Arbeitszeitunterbrechung von mindestens 15 Minuten ist.

Gesetzliche Regelungen lassen sich weder durch Tarif, noch durch BV, noch durch einzelvertragliche Regelungen umgehen. Solche Vereinbarungen sind schlicht und einfach nichtig.

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Relfe

15.06.2022 um 16:34 Uhr

@Muschelschubser - Du weißt doch gar nicht, ob das in diesem Fall von Relevanz ist, dafür reichen die Infos der Frage mMn nicht aus. Wenn die AZ 6 Stunden nicht überschreitet, dann ist doch eine 10 Min.-Pause kein Problem und über 6 Stunden wären auch 15 Min. zu wenig, dann müssten es nähmlich 2x 15Min. oder 1x 30 Min. sein

@Luckiducki zu einer vernünftigen Beurteilung der Anfrage müsste man jetzt wissen:

  • um welche AZ geht es
  • wie viele Pausen sind angeordnet
  • wie sind die Pausenlängen
  • wie ist die Lage der Pausen
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Relfe

15.06.2022 um 16:43 Uhr

bei 10 Arbeitsstunden sind es dann insgesamt 45 Min, die max in 3x 15 Min aufgeteilt werden dürfen, rechtlcihe Grundlage siehe @Muschelschubser. zusätzliche Pausen zu diesem 45 Min, bzw 3x 15 Min. können auch kürzer sein.

sind irgendwelche TV gültig, die dazu etwas "aussagen"?

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Luckiducki

15.06.2022 um 16:47 Uhr

Habe die Zeiten mal geupdated @Reife

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wdliss

15.06.2022 um 16:49 Uhr

@Muschelschubser: Der §7 ArbZG, der schon den schönen Namen "abweichende Regelungen" trägt und vom TS erwähnt wird, behauptet aber in Abs 2 und in den Punkten 3 und 4 ein bischen was anderes.

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Muschelschubser

15.06.2022 um 17:05 Uhr

@wdiss Dazu musste ich in der Tat erstmal einen Kommentar lesen, da ich mir nicht vorstellen konnte, dass eine Ruhepause unter 15 Minuten noch angemessen ist.

Und tatsächlich gibt es übereinstimmende Kommentare, nach denen eine Ruhepause unter 5 Minuten als unangemessen gesehen wird.

Kaum zu glauben aber wahr.

Sorry, das wusste ich nicht. Ich war lediglich von dem Grundsatz ausgegangen, dass die Gesetze grundsätzlich über allen anderen untergeordneten Regelungen stehen. An §7 ArbZG habe ich dabei überhaupt nicht gedacht.

Mir ging es dabei auch nicht um die abgeleisteten Gesamtpausen je nach Arbeitszeit, sondern lediglich um die Mindestlänge einer Arbeitsunterbrechung.

Ob das ganze der Erholung dienlich ist, sei mal dahingestellt. Aber hier geht es ja um die juristische Frage.

Insgesamt muss man natürlich darauf achten, dass die Summe der verkürzten Pausen lt. Gesetz immer noch die gleiche Gesamtpause ergibt.

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Luckiducki

15.06.2022 um 17:12 Uhr

https://www.wirtschaftswissen.de/personal-und-arbeitsrecht/arbeitsgesetze/arbeitsvertrag/pausen-diese-pausenzeiten-und-ruhezeiten-stehen-ihren-mitarbeitern-zu/

Da steht eigentlich im Detail schon einiges drin. Für mich ist der Vergütungsaspekt interessant - ist aber eigentlich schon beantwortet durch Reife. Wenn die gesetzliche Mindestpausenzeit bei 10 Stunden 3 x 15 Minuten eingehalten wird, darf der Arbeitgeber auch kürzere Pausen anordnen und hier hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Vergütung und Zuschläge nur weil weniger als 15 Minuten angeordnet werden. Also scheint das Safe zu sein. Danke für Eure schnellen Antworten!

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