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Arbeitszeitunterbrechung vs. 30 min. Ruhepause bei über 6h Arbeitszeit

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Zoraki
Dez 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir ein Bisschen unter die Arme greifen, es geht um folgende Situation: Ein Mitarbeiter musste zu einem Gespräch mit der Teamleitung, da er angeblich (bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden) zu Spät in die 30minütige Mittagspause gegangen ist. Der Mitarbeiter hat sich 06:00 Uhr im Zeiterfassungssystem eingestochen und hat sich erst 12:07 Uhr in die Mittagspause gegeben. Nun könnte man eigentlich denken, dass der Sachverhalt hier klar ist : Die Teamleitung ist lt. Arbeitszeitgesetz im Recht. Nun kommt aber das Interessante : Der Mitarbeiter hat gegen 09:00 Uhr seine Arbeit für ca. 10 Minuten unterbrochen und sich für eine "Raucherpause" aus dem Zeiterfassungssystem ausgestochen.

Mir ist die gesetzliche Pausenregelung bzw. die Regelung für Ruhepausen ( Mittagspause von 30 Minuten aufteilbar in jeweils 15 Minuten ) eigentlich gut bekannt, jedoch komme ich bei dieser Situation etwas ins Stocken.

Rein theoretisch hat sich ja der Mitarbeiter ausgestochen und in den 10 Minuten nicht gearbeitet, muss diese also (gesetzlich geregelt) nacharbeiten, somit sollte sich doch auch die Pflicht zur gesetzlichen Mindestpause um 10 Minuten verschieben, oder wie seht ihr das ?

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Community-Antworten (30)

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DummerHund

03.12.2021 um 09:53 Uhr

Wo bitte ist gesetzlich geregelt das man diese Kurzpause von 10 min nacharbeiten muss?

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Zoraki

03.12.2021 um 09:57 Uhr

@Dummerhund : Sorry, da habe ich mich falsch ausdrückt. Sofern der Arbeitgeber solche Arbeitszeitunterbrechungen gewährt, müssen diese nachgearbeitet werden, so habe ich das gemeint :)

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Catweazle

03.12.2021 um 09:58 Uhr

Die Kanzlei Hasselbach sieht das so: "Beträgt die Unterbrechung weniger als 15 Minuten, zählt diese Arbeitsunterbrechung zur Arbeitszeit."

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Zoraki

03.12.2021 um 10:03 Uhr

@Catweazle: Interessant. Obwohl die "ausgestochene Zeit" nachgearbeitet werden muss ? Ist das dann aber nicht ein Widerspruch in sich selbst ?

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DummerHund

03.12.2021 um 10:10 Uhr

Wenn es bei euch Innerbetrieblich so geregelt ist kann man diese Kurzpausen nacharbeiten lassen. Dadurch entsteht aber keine Verschiebung der Arbeitszeit. Die eigentlich Pause ist dennoch innerhalb der ersten 6 Std. zu nehmen. Da der BR ja bei Festlegung der Pausen mit im Boot ist, sollte dieser sich hier einschalten. Hier kann man durchaus anführen das es bei der Umsetzung und Verständnis wohl einige Irritationen gegeben hat um den MA aus der Schusslinie zu nehmen.

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rtjum

03.12.2021 um 10:10 Uhr

Der Kollege war rauchen. Das Rauchen ist keine vom AG zu bezahlende Zeit, wie das Nacharbeiten oder was auch immer geregelt ist sollte der BR mit dem AG in einer Betriebsvereinbarung festgelegt haben. M.M.n. sind die 6 Stunden erst um 12.10 Uhr vorbei, aber das ArbZG sieht ja vor, dass die Pausen vor Arbeitsbeginn zeitlich festgelegt sind daher könnte ihm daraus "ein Strick gedreht" werden. Aber wenn die Teamleitung für so einen Blödsinn Zeit hat läuft bei Euch eh was falsch ;-)

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Zoraki

03.12.2021 um 10:14 Uhr

@Dummerhund: Was mich bloß irritiert : Es wird ja eigentlich immer von einer reinen Arbeitszeit ausgegangen... Das andere wäre ja in meinen Augen, wenn man die "Kurzpause" mit dazu zählt, eine Anwesenheitszeit im Betrieb/ auf dem Betriebsgelände.

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DummerHund

03.12.2021 um 10:43 Uhr

Der Gesetzgeber und das Arbeitszeitgesetz geht hier von der im voraus feststehenden Arbeitszeit aus. Deshalb sollen Pausenzeiten oder Pausenkorridore ja im voraus feststehen. Beispiel: Vor Arbeitsbeginn steht fest das Arbeitszeit von 6:00- 14:00 Uhr ist. Als ist die Pause, die ja im Voraus eigentlich fest stehen sollte wann sie genommen werden muss spätestens um 12:00 Uhr zu nehmen. Ansonsten könnten die vom Gesetzgeber vorgegeben Bestimmungen ja gar nicht 1:1 umgesetzt werden. Der Fehler liegt also hier bei BR und AG.

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Relfe

03.12.2021 um 11:26 Uhr

Was ist grundsätzlich falsch daran, wenn die Teamleitung den MA auf einen Fehler hinweist und den MA auffordert, das zukünftig richtig zu machen?

außerdem liegt hier ein Gedankenfehler in dem Vorgang: die 10 Minutenpause gilt gem AZG nicht als anrechenbare Erholungspause, völlig unabhängig davon ob es eine bezahlte Kurzpause oder unbezahlte Raucherpause ist. Somit hat der MA keine Ruhepause gem AZG gemacht und folglich gem AZG von 06:00 bis 12:00 durchgearbeitet bzw. keine Ruhepause gehabt. Er hätte auch mehrere Raucherpausen von 10 Min. machen können, wäre für die Pausenregelung gem AZG nicht relevant, solange keine Pause min. 15 Min gewesen ist.

Die TL ist im Recht, weil der AN nach AZG durchgearbeitet hat, weil keine Ruhepause zwischen 06:00 und 12:00 Uhr gemacht wurde. Somit muss er mit der Ruhepause um 12:00/12:01 beginnen.

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rtjum

03.12.2021 um 13:26 Uhr

"Somit hat der MA keine Ruhepause gem AZG gemacht und folglich gem AZG von 06:00 bis 12:00 durchgearbeitet" sorry, aber das sehe ich als falsch an was Du da schreibst. Es ist keine "offizielle" Ruhepause, da stimme ich Dir zu, aber Arbeitszeit ist es sicher auch nicht. Mal aus Interesse @Relfe: wie ist das denn bei Euch geregelt, dürfen alle einfach so rauchen?

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celestro

03.12.2021 um 13:31 Uhr

Es ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes:

"In § 4 ArbZG finden sich Vorgaben, nach wievielen Stunden Arbeit eine Pause einzulegen ist (Ruhepausen). Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden muss eine Arbeitspause von mindestens 30 Minuten genommen werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Eine Ruhepause muss dabei nicht am Stück erfolgen, erlaubt ist eine Aufstückelung in Blöcke von jeweils 15 oder mehr Minuten. Beträgt die Unterbrechung weniger als 15 Minuten, zählt diese Arbeitsunterbrechung zur Arbeitszeit. Hier können durch einen Tarifvertrag aber andere Regelungen getroffen werden, etwa für Schichtbetriebe (§ 7 ArbZG).

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/gesetzliche-regelung-arbeitspausen/12/"

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celestro

03.12.2021 um 14:31 Uhr

Sehe das nicht notwendigerweise als "andere Meinung". Es ist keine Arbeitszeit, die bezahlt werden müsste. Das hat aber auch niemand gesagt. Und in Deinen Links wird leider nicht darauf eingegangen, ob das als Pause gemäß AZG gilt.

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Relfe

03.12.2021 um 14:59 Uhr

@rtjum bei uns werden Raucherpausen oder Kaffeepausen nicht bezahlt, die MA stempeln sich dafür aus, weil es rein privates "Vergnügen" ist. Erfrischungsgetränke für Kurzpausen stehen in den entsprechenden Arbeitsbereichen Tee/Wasser bereit. Wer den Arbeitsbereich verlässt hat Pause, wobei bei uns die Arbeitsbereiche auch jetzt nicht "lärmende Baustellen" sind.

Zum Thema:

wenn laut AZG die "Ruhepause" min. 15 Min. betragen muss, dann sind Pausen unter 15 Min keine Ruhepausen im Sinne des AZG. Soweit dürften wir überein stimmen.

wenn jetzt der AN um 06:00 Uhr mit der AZ startet und bis 12:00 keine Pause von min 15 Min gemacht hat, dann hat er um 12:00 Uhr 6 Stunden AZ ohne Ruhepause gem AZG voll.

§4 AZG Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

allgemein: Kurzpausen dienen der Gesunderhaltung und der Erhaltung der Arbeitskraft, daher sind diese als AZ zu werten. --> der Bezug liegt im Interesse der Arbeit, es handelt sich also nicht um ein rein privates Interesse Raucherpausen sind nie AZ, weil sie eben genau dem Zweck der Gesunderhaltung nicht dienen und reines Privatvergnügen darstellen https://www.arbeitsrechte.de/raucherpause/ https://www.arbeitsrechte.de/bezahlte-pausen/

das viele AN in der Kurzpause rauchen und die AG das akzeptieren, bleibt davon ja unbenommen

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celestro

03.12.2021 um 15:01 Uhr

"Soweit dürften wir überein stimmen."

Das denke ich nicht. ;-)

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Relfe

03.12.2021 um 15:38 Uhr

@celestro: ok, es sei den ein TV regelt das anders, da hast du Recht.

Ich hoffe mal nicht, der TE kommt gleich mit einem TV und die Ecke, der das regelt.

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DummerHund

03.12.2021 um 17:17 Uhr

@Relfe Und dennoch geht es nicht das wenn man 1 oder 2 Kurzpausen von 10 min macht sagt: ich habe meine 6 Std. erst um 12:10 oder 12:20 Uhr voll wenn ich um 6:00 Uhr meinen Dienst beginne. Hier würde §4 ArbZG und dessen Regelungspflichten ad absurdum geführt.

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Relfe

03.12.2021 um 17:38 Uhr

@Dummerhund ich glaube meine Sichtweise habe ich um 13:59 dargestellt und ja, es wäre tatsächlich nicht im Sinne des eigentlichen Zweckes. Wenn ein TV das Recht gem §7 AZG hat das AZG §4 "auszuhebeln", dann mag das unschön und sinnfrei sein, aber wäre denoch zulässig. Ich kann es jedenfalls nicht ändern, das es §7 AZG gibt.

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celestro

03.12.2021 um 17:57 Uhr

"@celestro: ok, es sei den ein TV regelt das anders, da hast du Recht.

Ich hoffe mal nicht, der TE kommt gleich mit einem TV und die Ecke, der das regelt."

Sorry, es ging mir eher um:

"Es ist keine "offizielle" Ruhepause, da stimme ich Dir zu, aber Arbeitszeit ist es sicher auch nicht."

in Kombination mit:

"M.M.n. sind die 6 Stunden erst um 12.10 Uhr vorbei,"

also bin ich mir nicht sicher, dass

"Soweit dürften wir überein stimmen."

zutrifft.

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Catweazle

03.12.2021 um 23:06 Uhr

Nach Arbeitszeitgesetz § 4 muss der Beginn von Ruhepausen im voraus feststehen. Kurzfristiges Verschieben ist nicht folglich nicht zulässig.

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DummerHund

04.12.2021 um 10:11 Uhr

Richtig Catweazle wie ich weiter oben schon mal beschrieben hatte. Und von daher ist es unerheblich ob er 1 oder 2 mal ne 10 min. Pause einlegt.

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Relfe

06.12.2021 um 09:43 Uhr

@celestro,

sorry, aber jetzt weiß ich wirklich nicht wo wir ein Verständnisproblem haben? ich habe immer gechsrieben, das ich der Meinung bin um 12:00/12:01 muß der MA mit der Ruhepause beginnen.

dieses Zitat: "M.M.n. sind die 6 Stunden erst um 12.10 Uhr vorbei," ist nicht von mir.

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Zoraki

06.12.2021 um 10:13 Uhr

Danke erstmal für die regen Antworten und Diskussionen. Ich muss sagen, mein Verständnis ist nach wie vor, dass die reine Arbeitszeit unter das Arbeitszeitgesetz fällt, das heißt, die Zeit, in der ich arbeite. Steche ich mich aus dem Zeiterfassungssystem aus, zählt meine Arbeitszeit in der Erfassung auch nicht weiter und ich muss die ausgestochene Zeit hinten dran hängen, um auf meine Stunden zu kommen. Ergo, verschiebt sich auch die Zeit, bis zu der ich meine Pause, oder einen Teil davon gemacht haben muss.

Alles andere klingt halt für mich unlogisch.

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Catweazle

06.12.2021 um 10:19 Uhr

Unlogisch ist es eine Frage nach dem Pausenbeginn zu stellen wenn man das Arbeitszeitgesetz sowieso ignorieren will.

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Relfe

06.12.2021 um 10:32 Uhr

@Zoraki: damit liegst Du komplett falsch, wenn Du nur die Zeit in der man arbeitet als Arbeitszeit im Sinne des AZG ansiehst. (was ist mit BR-Terminen in denen Du nicht arbeitest? mit Betriebsarztterminen? mit Toilettengang? mit Schulungen?) auch alles keine Arbeitszeit im Sinne vom AZG?

es geht ja nicht um Logik, sondern um gesetzliche Vorgaben und die regeln eben, das Pause unter 15 Min gem AZG nicht als Ruhepause gelten und somit die Arbeitszeit nicht unterbrechen. Arbeitszeit ist nicht gleich Arbeitszeit habe ich mal auf einem Arbeitszeit Seminar gehört und dann geht es los :-) Arbeitszeit ist nicht nur die Zeit die bezahlt oder gearbeitet wird, je nach Situation kann Arbeitszeit im Sinne des AZG auch unbezahlte Arbeitszeit sein, z.B. Reisezeiten können darunter fallen. Oder halt Gegenbeispiel: Kurzpausen sind auch bezahlte Arbeitszeit, für dich ich mich auch ausstempeln müsste, wenn der AG das so möchte zwecks Kontrolle der Einhaltung der Kurzpausenzeiten. Ausstechen stellt erstmal nur fest, wann ich nicht am Arbeitsplatz war, das muss nicht bedeuten, das es keine Arbeitszeit war.

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Zoraki

06.12.2021 um 10:41 Uhr

Ich hatte jetzt eben ein Gespräch mit unserem Anwalt für Arbeitsrecht.

Dessen Aussage war : Wenn die Arbeit zum Beispiel durch eine Raucherpause unterbrochen wird, ist die Zeit in der nicht gearbeitet wird, keine Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz, d.h. der späteste Pausenbeginn verschiebt sich um die ausgestochene Zeit nach hinten.

So war seine Aussage.

NB
nicht brauchen

06.12.2021 um 10:51 Uhr

Meiner Meinung nach kann man dies eigentlich sehr einfach sehen: Die 10 Min sind keine Arbeitszeit und daher auch nicht auf die 6h anrechenbar. Begründung: Wenn ich eine halbe Stunde vorher da bin und meine Arbeitszeit erst um 6 Uhr beginnt würde ja auch keiner darauf kommen, dass ich nach 5,5h Arbeit (und vorher noch in der Kantine nen Kaffee etc.) meine 6h voll habe. Die 10 Min sind zwar keine Pause aber eine Arbeitsunterbrechung die nicht zu der Arbeitszeit gezählt wird.

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rtjum

06.12.2021 um 14:02 Uhr

@relfe "sorry, aber jetzt weiß ich wirklich nicht wo wir ein Verständnisproblem haben?" clestro meint uns beide nicht dich und ihn

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Catweazle

06.12.2021 um 14:23 Uhr

Ob Arbeitszeit oder nicht ist vollkommen egal. Der Zeitraum der Pause muss vor Arbeitsbeginn festgelegt sein.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

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DummerHund

06.12.2021 um 16:43 Uhr

@Zoraki Ich versuche es dann auch noch mal. Die Aussage dieses Arbeitsrechtler, könnte weitreichende Folgen haben, solltet ihr euch danach richten... bis hin zu § 23 BetrVG. Mag zwar Anfang abwegig erscheinen, in der Summe aber durchaus möglich. Dies wird man aber zum Schluss erkennen. § 4 ArbZG ist dir ja bekannt. Das der Gesetzgeber hier festlegt das Pausenzeiten vor Arbeitsbeginn feststehen müssen ist dem geschuldet das man die Berechnung immer von der Kernarbeitszeit nehmen muss. Heißt zum Beispiel von 6:00 -14:30 Uhr. Das sind 8 Std. Arbeit und 30 min Pause. Diese Zeiten sind die Grundlagen in der man Pausen festlegen muss. Dies ist unabdingbar. Ohne BR muss der AG die Pausenzeiten festlegen. Mit BR muss er sich mit dem BR über die Pausenzeiten einigen. Dies können feste Zeiten sein, oder aber Zeit Korridore sein. Diese Pausen müssen so genommen werden das man mindestens vor Antritt 1 Stunde gearbeitet hat und bei Abschluss der letzten Pause noch 1 Std. zu arbeiten hat. Der AG hat nach zu weisen das den AN dies bekannt ist und zu dokumentieren. Daher oftmals auch das Ein-und Ausstempeln. BVen und Belehrungen sind hier auch ein Hilfsmittel. Verstößt ein MA dagegen kann der AG den MA hier abmahnen und im Widerholungsfall sogar verhaltensbedingt Kündigen. AG ziehen i.d.R. eine Abmahnung einer erneuten Belehrung vor. Denn: Passiert dem AN irgendwas und es wird festgestellt das er seine Pausen nicht wie festgesetzt eingehalten hat, könnte der AG aus der Lohnfortzahlung raus sein. Auch aus einer evtl. Schadensersatzpflicht gegenüber dem AN oder aber gegenüber Dritten. Zu guter Letzt, könnte der AG zu einer Geldstrafe von bis zu 15000 € verurteilt werden wenn er nicht nachweisen könnte das er von seiner Seite her alles mögliche getan hat das das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Dies Summe ist dann also, kommt der BR nicht in die Hufe, könnte der § 23 BetrVG in Betracht gezogen werden. Da nützt es dann auch nix wenn man sagt, ja der Arbeitsrechtler xy hat da aber dieses und jenes gesagt. Ist jetzt noch was unklar?

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