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Lohnkürzung wegen BR Vorsitz?

F
franzzbraun
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Mitforisten,

Ich beschäftige mich seit einigen Wochen mit einer persönlichen Frage und finde im Internet nicht wirklich eine Antwort, deswegen versuche ich es mal hier:

Bei der letzten BR-Wahl habe ich von den angetretenen Kollegen die meisten Stimmen erhalten, habe jedoch den Vorsitz nicht angestrebt, weil der bisherige Vorsitzende da in seine letzte Periode vor dem Ruhestand geht. Jetzt steht fest, dass er 2014 nicht mehr antritt und es könnte sein, dass ich jetzt in den Vorsitz "rutsche".

Zur Zeit arbeite ich in der EDV unseres Unternehmens und ein Teil meines Gehaltes bekomme ich für eine 24 Stunden Rufbereitschaft, die ich alle 3 Wochen für 1 Woche übernehme. Sollte ich jetzt den BR-Vorsitz annehmen und freigestellt werden (was notwendig ist) verliere ich da den Gehaltsteil der über die Bereitschaft kommt oder kann ich vom Arbeitgeber verlangen, dass meine Bezüge auf gleichem Niveau bleiben müssen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

1.595011

Community-Antworten (11)

E
Erdenbürger

11.05.2013 um 15:43 Uhr

Ja, natürlich hast Du ein Anspruch darauf. Habe Dir ein Link reinkopiert, wo Du es nochmal genauer erlesen kannst, dass Dir keine Finanziele Nachteile enstehen dürfen........http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/boorberg/betriebsratverguetung.pdf...............

K
Kölner

11.05.2013 um 15:53 Uhr

...naja, im Bereich des Bruttolohn ggf. schon. Im Bereich des Nettolohns evt. auch.

M
mitleserinnenn

11.05.2013 um 17:47 Uhr

Es wird nicht zwangsweise der mitvden meisten Stimmen auch BRV! Hierzu besteht auch kein Anspruch. Weiternist hier schon verblüffend mit welcher Selbstverständlichkeit Du von einer Wiederwahl ausgehst.

A
AlterMann

11.05.2013 um 18:17 Uhr

Och. mitleserinnen, das scheint franzbraun alles schon zu wissen, wenn man sich die Frage genau durchliest. Und BR-Wahlen sind vom Ergebnis her auch nicht immer wirklich spannend. Wenn die KollegInnen mit dem BR zufrieden sind...

G
gironimo

11.05.2013 um 19:12 Uhr

franzzbraun

Wenn Du schon jetzt weißt, dass Du 2014 den Vorsitz machen willst, hast Du doch den Vorteil, schon jetzt Seminare besuchen zu können (wobei die Frage des Nachteilausgleichs/Benachteiligungsverbot ja schon im Einsteigerseminar behandelt wird).

In den Kommentaren zum BetrVG § 37 findest Du diverse Erläuterungen zum Entgelt von Betriebsräten (z.B. im Fitting oder Däubler)

N
Nubbel

11.05.2013 um 19:47 Uhr

Es wird nicht zwangsweise der mitvden meisten Stimmen auch BRV! Hierzu besteht auch kein Anspruch. Weiternist hier schon verblüffend mit welcher Selbstverständlichkeit Du von einer Wiederwahl ausgehst. Antwort 3 Erstellt am 11.05.2013 um 15:47 Uhr von mitleserinnenn 212831

sag mal, wie verblitzt bist du eigentlich? was machst du aus einer völlig eindeutigen aussage?

"und es könnte sein, dass ich jetzt in den Vorsitz "rutsche"."

mit lesen reicht nicht, versuch es mal mit verstehen

C
Charlys

11.05.2013 um 20:35 Uhr

Nubbel,

irgendwie kann man die Aussage von der Leserin doch verstehen.

Denn franzzbraun verweist darauf, dass er die meisten Stimmen bei der letzten Wahl hatte und nur weil der letzte BRV Richtung Ruhestand geht, hat er nicht das Mandat angestrebt. Also, hat er auf Grund der Tatsache, dass er die meisten Stimmen hatte schon rückgeschlossen, dass er dann eigentlich auch BRV werden sollte/müsste. Dem ist aber nun einmal nicht so.

Weiter geht er davon aus, dass er nun dann in der nächsten Wahlperiode dann in den BRV "rutscht"."

Doch selbst wenn heute er im Betrieb beliebt ist, muss es nicht bedeuten, dass es bei/nach der nächsten Wahl auch noch so ist/sein muss. Denn das ist noch ein Zeit und da kann sich noch einiges tun. Auch ggf Mehrheiten und Stimmungen ändern.

In soweit waren die Aussagen nichts was nie so sein kann. Also eine Möglichkeit.

Die grundsätzliche Aussage "Es wird nicht zwangsweise der mitvden meisten Stimmen auch BRV! Hierzu besteht auch kein Anspruch. " sind vollkommen korrekt.

AlterMann, man kann auf Grund der oben gemachten Aussagen nicht zwingend davon ausgehen, dass er die von der Leserin gemachten Aussagen alle so weiss. Er hätte dann diesen Teil der Aussagen auch einfach weglassen können. Also einfach fragen was ist mit dem Gehalt bei Freistellung. Wobei ein BRM der wie du unterstellst alles das schon weiss, solche Fragen nicht zustellen bräuchte, besonders wenn er das Amt des BRV anstrebt.

N
Nubbel

11.05.2013 um 20:40 Uhr

charlys, auch von dir war nichts anderes zu erwarten

F
franzzbraun

11.05.2013 um 20:53 Uhr

Vielen Dank an die, die mir eine solche Arroganz unterstellen. Mir ist sehr wohl bekannt, dass auch der Kandidat, der die wenigsten Stimmen bekommen hat, Vorsitzender werden kann. Auch der kann freigestellt werden. Für meine Frage war es allerdings unwichtig, die kompletten Kleinigkeiten aus meinem Betrieb hier zu erklären.

Außerdem könnt ihr euch vielleicht auch vorstellen, dass ich eine solche Frage nicht unbedingt im Betriebsrat oder anders im Betrieb klären wollte. Und vielleicht werde ich ja dann zu dieser Allwissenheit kommen, die ihr schon besitzt.

Also, vielen Dank an die, die ernsthaft geantwortet haben. Ich weiß jetzt was ich wissen wollte.

M
mitleserinnenn

12.05.2013 um 11:35 Uhr

Charlys, du musst dich hier leider daran gewöhnen, dass hier einige es einfach nicht hinnehmen, dass Andere ihre Meinung nicht mittragen. Dann reagieren diese eben so.

M
mitleserinnenn

12.05.2013 um 11:39 Uhr

Franzbaum ...... man kann leider nicht erkennen, was Du für Wissen hast, wenn es nicht aus der Frage hervorgeht. Dann können halt solche Antworten entstehen. Du hättest dann ggf die Frage anders gestallten können, um Missverständnisse zu vermeiden. Besonders wenn man BRV werden möchte, denn so gestellte Fragen, Aussagen könnten dann auch im Gremium falsch ankommen, dass könnte der Funktion BRV dann schaden.

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