Einstellung ohne Rücksprache des Vorsitz mit dem Gremium !!!
Aktuelle Situation:
Absatzeinbruch von ca 25 %, daher 10 %ige Gehaltskürzung bis 12/09, Gutstundensaldo der Mitarbeiter wurde bisher kontinuierlich ins Minus gefahren, Saldo ist jetzt eingefroren, da Arbeitspensum wieder anzieht. Arbeitgeber stellt nach Rücksprache mit BR-Vorsitz Leiharbeitnehmer ein, ohne dass der Vorsitz mit dem Gremium gesprochen hat bzw. ein Beschluss gefasst worden ist. Das Gespräch zwischen Vorsitz und Arbeitgeber ist 2 Wochen her. die Leiaharbeitnehmer haben teilweise Ihre Beschäftigung schon aufgenommen. Wie soll das Gremium reagieren, da man sich eigentlich gegen eine externe Einstellung von Leiharbeitnehmern war, solange es Lohnkürzung gibt?
Community-Antworten (6)
28.07.2009 um 00:01 Uhr
@Lulli
Gikt ein TV?? 10 %ige Gehaltskürzung bis 12/09, auf welcher Rechtsgrundlage?
Gespräch zwischen Vorsitz und Arbeitgeber ....Leiaharbeitnehmer haben teilweise Ihre Beschäftigung schon aufgenommen....Gremium reagieren
gabz einfach, einen neuenBRV wählen, denn der jetzige missbraucht sein Amt! TOP auf die nächste BR-Sitzung nehmen lassen. Inhakt Beschluss einen RA beauftragen ein beschlussverfahren gegen den AG wegen verletzung der MB und dem AG die weiter Beschäftigung der Leiharbeitnehmer welche ohne MB beschäftigt werden untersagen.
28.07.2009 um 06:03 Uhr
@nurmalsogefragt
Na, du teilst ja gerne aus, also hoffe ich, dass du auch einstecken kannst ;-)))
Gikt ein TV?? Wohl eher nciht, weil ansonsten wäre es nciht mehr Sache des BR
10 %ige Gehaltskürzung bis 12/09, auf welcher Rechtsgrundlage? Ich vermute freiwilliger Lohnverzicht um Arbeitsplätze zu sichern
>>> gabz einfach, einen neuenBRV wählen, denn der jetzige missbraucht sein Amt! Mutige Stellungnahme - ich nenne diese Vorgehensweise mal einfach Anhörung durch den AG
TOP auf die nächste BR-Sitzung nehmen lassen. Inhakt Beschluss einen RA beauftragen ein beschlussverfahren gegen den AG wegen verletzung der MB und dem AG die weiter Beschäftigung der Leiharbeitnehmer welche ohne MB beschäftigt werden untersagen. Wenn man diese Vorgehensweise als Anhörung ansieht, hat der AG alles richtig gemacht. Er muß ja wohl nciht darauf achten, dass der BRV seine Arbeit richtig macht. Die Leiharbeitnehmer wurden (wenn ich mal wieder im Vermutungsmodus arbeite) eventuell erst nach der gesetzlichen Frist eingestellt. Dann läge hier keine Verletzung bezüglich 99 vor.
Im besagten Fall muß man also eher von eier Pflichtverletzung des BRV ausgehen. Den Punkt auf die TO zu bringen, nun, das erkläre mir mal wie das gehen soll wenn der BRV da nciht wirklich mit spielt - das ist dann so einfach auch nciht ;-)))
28.07.2009 um 10:19 Uhr
@DonJohnson
das hat nichts mit austeilen zu tun, einfach nur das Mandat ausüben.
auch dort wo TV gelten handeln teilweise BR Dinge aus, welche eigentlich nicht in ihre Zuständigkeiten fallen, auch duchaus Verletzungen des Tarifvorbehaltes, man muss ja hie rnur mitlesen.
Daher auch die Frage nach der Rechtsgrundlage.
Ob die Anhörung des BR durch den AG ordnungsgemäß war kann man durchaus einmal prüfen.
Das BRM entweder durch Antrag auf Änderung/ Ergänzung der TO bzw. Aufnahme von TOPs auf die nächste Sitzung handeln können ist ja bekannt. Da kann sich der BRV nicht sperren oder aber es wird ein klarer Fall für § 23.
Dort scheint wohl ein BRV im Amt sein welcher sich als "König" sieht oder/ und ein Gremium welches hier nicht mitließt bzw. Kommentare ließt.
28.07.2009 um 10:38 Uhr
@ nurmalsogefragt
Nicht nur BRM ( Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.)sondern auch AN können es machen
(Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 vom Hundert der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat diesen innerhalb von zwei Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen.)
.
28.07.2009 um 11:58 Uhr
@nurmalsogefragt
Ob die Anhörung des BR durch den AG ordnungsgemäß war kann man durchaus einmal prüfen. Der AG muß alle Informationen in den "Machtbereich" des BRV geben. Er ist nciht verpflichtet dieses schriftlich zu machen.... der Nachteile einer mündlichen Übergabe bin ich mir bewußt - nötig ist es dennoch nciht!
*Das BRM entweder durch Antrag auf Änderung/ Ergänzung der TO bzw. Aufnahme von TOPs auf die nächste Sitzung handeln können ist ja bekannt. Da kann sich der BRV nicht sperren oder aber es wird ein klarer Fall für § 23. * Richtig, wäre es wohl. Wenn ein Gremium diesen Weg (der ja auch schon ziemlich hart ist) nicht geht, wird es aber schwierig. Um hier weitere Aussagen treffen zu können, müßte man weitere Infos haben. Ein Vorgehen gegen diese Einstellungen halte ich dennoch angesichts der zeitlichen Lage für schwierig.
@tiktak stimmt alles ;-)))
28.07.2009 um 12:12 Uhr
@tiktak Dann steht es drauf...und weiter?
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