Vorsitz und stellv. Vorsitz des Personalrates
Hallo Forenmitglieder ich bitte um eure fachkundige Hilfe! Kennt sich hier jemand mit dem LPVG aus und mit dem entscheid über Vorsitz und stellv. Vorsitz. Meine Kollegen sind der Meinung, das ich vor dem Hintergrund falscher LPVG Kommentare und Auslegungen zum stellv. Vorsitzenden ernannt wurde. Ich bin Angestellter und alle meine Kollegen sind Beamte. Im ÖPR sind also 2 Gruppen von Beschäftigten. Im Gesetz habe ich gelesen, das die Gruppenvorsitzenden unter sich ausmachen wer Vorsitzender und wer stellv. Vorsitzender wird. Da ich bei der Gruppe der Angestellten der einzige bin, habe ich mich als stellv. Vorsitzender gesetzt und einem Kollegen, Beamter den Vorsitz überlassen. Angestellte sind in der Anzahl 1/7 aller Beschäftigten. Heute bei einer heute Morgen einberufenen ÖPR-Sitzung sollte ich abgewählt werden. Es wird behauptet das ich zu unrecht stellv. ÖPR Vorsitzender bin. Wir hatten gerade mal 2 ÖPR-Sitzungen nach der Konstituierenden Sitzung. Ich habe schriftlich meinen Kollegen mitgeteilt, das ich vorschlage die Formalien, Fristen für Ein ladungen, Protokollerstellung, Teilnehmerliste nach den Vorgaben des LPVG einzuhalten. Wollen sie nicht machen. Bringt nix, hat keinen Mehrwert, etc. Heute hat ein Kollege mit Mehrheit der weiteren Beamten ÖPR einen Beschluss durchgebracht, das bei der nächsten Sitzung ein neuer stellv. Vorsitzender gewählt werden soll. Ich sei nicht rechtens gewählt worden. Ich brauche Hilfe, bitte. Grüße
Community-Antworten (2)
04.07.2024 um 23:05 Uhr
Wenn Du Hilfe brauchst, solltest Du Dich an Menschen wenden, die sich mit dem LVPG auskennen. Hier hast Du aber ein BR-Forum und da kennt man sich dann eben eher im Bereich "BetrVG" aus.
04.07.2024 um 23:40 Uhr
Hallo Celestro, vielen Dank für deine Mitteilung. Mache ich so, wie du empfiehlst.
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