Hallo, wir arbeiten in einem Seniorenheim im 3-Schicht-System. Bei der Nachtschicht bekommt jeder Mitarbeiter bislang 1,65 Euro pro Stunde von 20-6 Uhr. Die GF will nun die Nachtarbeitszeit von 23-6 Uhr verlagern. Somit spart er sich pro Nachtschicht knappe 5 Euro pro Mitarbeiter. Wir sind meist 4 Mitarbeiter in der Nacht sind bei 365 Tagen 7227 Euro Ersparnis. Meine Frage: Kann die GF das so einfach machen? Gibt es einen Gesetzestext oder ein Gerichtsurteil, die die Zeiten vorgeben. Einem Tarifvertrag unterliegt das Unternehmen nicht mehr. Deshalb kann da nicht nachgesehen werden. Vielen Dank für eure Hilfe