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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschichtzulage

W
Wetzn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten in einem Seniorenheim im 3-Schicht-System. Bei der Nachtschicht bekommt jeder Mitarbeiter bislang 1,65 Euro pro Stunde von 20-6 Uhr. Die GF will nun die Nachtarbeitszeit von 23-6 Uhr verlagern. Somit spart er sich pro Nachtschicht knappe 5 Euro pro Mitarbeiter. Wir sind meist 4 Mitarbeiter in der Nacht sind bei 365 Tagen 7227 Euro Ersparnis. Meine Frage: Kann die GF das so einfach machen? Gibt es einen Gesetzestext oder ein Gerichtsurteil, die die Zeiten vorgeben. Einem Tarifvertrag unterliegt das Unternehmen nicht mehr. Deshalb kann da nicht nachgesehen werden. Vielen Dank für eure Hilfe

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Community-Antworten (1)

A
Akutschi

08.05.2013 um 09:51 Uhr

Moin, wenn kein Tarifvertrag besteht gelten die gesetzlichen Vorschriften und § 87 Abs. 1 Nr.2 regelt das dem Betriebsrat bei dieser Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Der AG kann also nicht einfach anordnen, wenn ihr es nicht untätig zulasst! Ebenfalls könnt ihr den AG dazu anhalten in dieser Angelegenheit nicht einseitig vorzugehen, das bedeutet ihr könnt ihm z.b per Unterlassungsanordnung zwingen keine Regelung ohne den Betriebsrat zu treffen. Um eurem Anliegen bei Bedarfs etwas druck zu verleihen gibt es die Einigungsstelle, ihr müsst also nicht warten bis der AG bereit ist zu einem Gespräch....

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