Erstellt am 08.05.2013 um 07:51 Uhr von Akutschi
Moin, wenn kein Tarifvertrag besteht gelten die gesetzlichen Vorschriften und § 87 Abs. 1 Nr.2 regelt das dem Betriebsrat bei dieser Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Der AG kann also nicht einfach anordnen, wenn ihr es nicht untätig zulasst! Ebenfalls könnt ihr den AG dazu anhalten in dieser Angelegenheit nicht einseitig vorzugehen, das bedeutet ihr könnt ihm z.b per Unterlassungsanordnung zwingen keine Regelung ohne den Betriebsrat zu treffen. Um eurem Anliegen bei Bedarfs etwas druck zu verleihen gibt es die Einigungsstelle, ihr müsst also nicht warten bis der AG bereit ist zu einem Gespräch....